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Betriebliche Steuerlehre (Subject) / UST (Lesson)
Betriebliche Steuerlehre
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- UST indirekte STeuer Steuerträger = Endverbraucher Steuerschuldner = Unternehmer
- Entstehung des dt. Umsatzsteuerrechts -Reichsstempelsteuergesetz aus dem Jahr 1916 (Warenumsatzstempel) -b) Umsatzsteuergesetz vom 26. Juli 1918(Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer) -Umsatzsteuergesetz 1967 mit Wirkung ab 1.1.1968(Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug)
- Rechtsgrundlagen •Seit 1.1.2007 Mehrwertsteuer-System-Richtlinie, MWStSystRL (zuletzt geändert durch RL 2010/88/EU vom 7.12.2010) •Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 (verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat), verbindlich 27 Staaten der EU •Umsatzsteuergesetz – UStG (zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes vom 8. Mai 2012), darf inhaltich 1+2 wiedersprechen •Umsatzsteuerdurchführungsverordnung – UStDV (zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2.12.2011) •Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (Stand: 07. März 2013), keine Rechtsgrundlage WIR KÖNNEN IN DER EU ARBEITEN UND WOHNEN OHNE ARBEITSGENEHMIGUNG - EU-FREIHEIT
- Prüfungsschema (ich gehe als UN mit nem geschäftspartner essen - vorzugsteuer) Steuerbar? Steuerbefreiung Ende Steuerfpflichtig Steuerbefreit Bemessungsgrundlage -dann Steuersatz, wenn nicht steuerbefreit Entstehen der Steuer
- Steuergegenstand Umsatzsteuerbarkeit Die Frage nach der Umsatzsteuerbarkeit eines Umsatzes ist die Frage danach, ob ein bestimmter Umsatz eines Unternehmens überhaupt zur Anwendung des deutschen Umsatzsteuergesetzes führt. Ist ein Umsatz demnach nicht steuerbar, so ist die Prüfung, ob es sich um einen steuerfreien Umsatz handeln könnte, entbehrlich. Die Steuerbarkeit darf unter keinem Umständen mit einer Steuerbefreiung verwechselt werden. Die Konsequenzen eines steuerfreien Umsatzes sind andere als die eines nicht steuerbaren Umsatzes.
- Unterschied Lieferung oder sonstige Leistung Umsätze / / steuerbare Umsätze nicht steuerbare Umsätze / steuerfreie Umsätze/steuerpflichtige Umsätze
- Steuerbare Umsätze § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG -Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung),-die ein Unternehmer-im Inland-gegen Entgelt-im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
- Steuerbare Umsätze 2 §1 Abs 1 Nr4 USTG Die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet Norwegen Grenze Deutschland UN A Lieferung Maschine UN B steuerfrei Einfuhrumsatzsteuer = EUST U (UK) - Maschine - U (D) = §1.1.5. innergemeinschaftlicher Erwerb = kein Zoll = Binnenmarkt (zahle UST in UK) = EU
- Steuerbare Umsätze 3 § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStGDer innergemeinschaftliche Erwerb. England Grenze Deutschland UN "A" Lieferung einer Maschine UN "B steuerfreie i.g. Lieferung steuerpflichtiger i.g. Erwerb zahle UST in England - kein Zoll - Binnenmarkt
- Steurbare Umsätze 4 § 3 Abs. 1a UStG Entgeltlichen Lieferungen gleichgestellte Umsätze Folgende unentgeltlichen Tatbestände werden entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt: -Entnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer für unternehmensfremde Zwecke,-Zuwendungen des Unternehmers an das Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen,-Jede andere Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem Wert
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