4
Informationsrecht und Datenschutz (Subject) / Anwendungsbereiche (Lesson)
- Grundsatz räumlicher Anwendungsbereich DSG2000 ist auf jede Datenverarbeitung in Österreich anzuwenden keine Anwendung auf bloße Durchfuhr von Daten
- 1. Ausnahme räumlicher Anwendungsbereich auf eine Datenverarbeitung in Österreich ist jedoch das Recht jenes Mitgliedsstaates der EG anzuwenden, wenn Datenverarbeitung in Österreich für Zwecke eines Auftraggebers in diesem Mitgliedsstaat erfolgt (d.h. nicht für Zwecke einer in Österreich gelegenen Niederlassung)
- 2. Ausnahme räumlicher Anwendungsbereich österreichisches Datenschutzgesetz ist auf eine Datenverarbeitung in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Gemeinschaft anzuwenden, wenn die Verwendung für Zwecke einer in Österreich gelegenen Niederlassung eines Auftraggebers erfolgt (d.h. nicht einer im jeweiligen Mitgliedsstaat gelegenen Niederlassung)
- Sachlicher Anwendungsbereich DSG2000 schützt personenbezogene Daten von Jedermann Daten sind personenbezogen, wenn Identität bestimmt oder bestimmbar ist Natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften sind erfasst Weiterer Anwendungsbereich als Datenschutzrichtlinie Richtlinie gilt für automationsunterstützte und manuell geführte Dateien DSG2000 gilt nur für automationsunterstützte Datenverarbeitung Manuell geführte Daten: Anwendbarkeit von Landesgesetzen
Advertisement