16
Informationsrecht und Datenschutz (Subject) / Grundlagen (Lesson)
Rechtsquellen im Überblick
Der Stufenaufbau der Rechtsordnung in Österreich
Die Rechtsakte der EU
Internationale Sachverhalte und Zuständigkeit
This lesson was created by Zerbero.
Advertisement
- Stufenbau der österreichischen Rechtsordnung nach der derogatorischen Kraft Bestimmend für den Rang ist hier der Schwierigkeitsgrad der Erzeugung einer Rechtsquelle. In einem schwierigeren Erzeugungsverfahren hergestellte Rechtsnormen besitzen höhere derogatische Kraft und könne nnicht durch Rechtsvorschriften, die in einem einfachereren Verfahren erzeugt werden abgeändert oder aufgehoben werden.
- Stufenaufbau der Rechtsordnung .........................Gemeinschaftsrecht (primäres und sekundäres) ..............................Grundprinzipien der Bundesverfassung ......................................Bundesverfassungsrecht ................ ___________________|____________________ Landesverfassungsrecht ..............................................................| Landesgesetz ...................................................................Bundesgesetz Verordnungen ...................................................................Verordnungen Bescheid ...............................................................Bescheid (Urteil)
- EU-Verordnung "Gesetz" der EU in allen Teilen verbindlich und gild unmittelbar, d.h. ohne jeden zusätzlichen nationalen Mitwirkungsakt in den einzelnen Mitgliedsländern genießt Vorrang vor nationalem Recht
- EU-Richtlinie gibt den Rahmen vor. Die Mitgliedsstaaten haben dieses Rahmengesetz mit nationalem Recht auszufüllen im hinblick auf das zu erreichende Ziel verbindlich überlässt aber den nationalen Stellen die Wahl der Mittel
- unmittelbare Wirkung der EU Richtlinie Wird eine Richtlinie nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann sie nach der Rechtssprechung des EuGH ausnahmeswiese unmittelbar wirken, dazu muss die Richtlinienbestimmung:- inhaltlich so genau und konkret gefasst sein, dass sie sich zu einer unmittelbaren Anwendung eignet und- sie darf keine unmittelbare Verpflichtung für einen Einzelnen beinhalten Daher kann sich lediglich der Einzelne gegenüber dem Staat auf einzelne Bestimmungen von Richtlinien unmittelbar berufen;unter Privaten (horizontale Drittwirkung) ist dies nicht möglich
- Europäische Vorgaben zum Datenschutzrecht Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verabschiedet ("die Richtlinie") ABI Nr L 281 v 23. November 1995
- Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46/EG Datenanwendung personenbezogener Daten, die zur Verwirklichung des Binnenmarktes mit freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital erforderlich sind. Erfasst wird jede Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen, die automatisiert oder manuell in einer Datei verarbeitet werden.
- Grundsätze der Datenverwendung (95/46/EG) Nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise zu verarbeiten Zweck muss festgelegt, eindeutig und rechtmäßig sein Zweckbindung: Daten müssen für den Zweck erheblich sein und dürfen im Umfang nicht über den Zweck hinaus gehen müssen sachlich richtig sein und, soweit notwendig, auf den neuesten Stand gebracht werden und dürfen nicht länger, als es für die Realisierung des Zweckes erforderlich ist, gespeichert werden.
- Passagierdaten PNR-Abkommen (Passenger Name Record) zwischen EU und USA vom 26.7.2007 Zweck: Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus Übermitlung von United States Department of Homeland Security an andere US-Regierungsbehörden möglich Daten für 7 Jahre aktive analystische Datenbank, danach 8 Jahre in nicht operationellem Status (nur eingegrenzte Zugriffsmöglichkeit) Danach sollte Löschung erfolgen (keine echte Löschungsverpflichtung)
- Art der erhobenen Fluggastdatensätze die APIS-Daten (Name, Anrede, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland usw.) die Reise (Datum der Reservierung oder der Ausstellung des Flugscheins, Abflugdatum, Reiseverlauf, Gepäck, Sitzplatz (und -nummer), Reisestatus des Fluggastes, benutztes Reisebüro) den Flugschein (Gratisflugscheine, Upgrades, Ausstellung, Preis und Nummer des Flugscheins, benutzte zahlungsweise und Abrechnung) den PNR (Buchungscode, Namen im PNR, Informationen über die Aufspaltung/Teilung einer Buchung sowie Historie der Änderungen des PNR) alle verfügbaren Kontaktinformationen OSI (Other Service Information), SSI und SSR (Special Services) Das United States Department of Homeland Security - DHS erfhält die PNR-Daten 72 Stunden vor einem geplanten Abflug. Bei bedarf kann es sie früher anfordern
- Advertisement
- Vorratsdatenspeicherung, Richtlinie 2006/247/EG verpflichtet Mitgliedsstaaten, nationale Gesetze zu erlassen, nach denen bestimmte Daten, die bei der Bereitstellung und Nutzung öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste anfallen, von den Diensteanbietern auf Vorrat gespeichert werden müssen Zweck: Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten mittels auf Vorrat gespeicherter personenbezogener Daten Österreich hat RL nicht rechtzeitig umgesetztVertragsverletzungsverfahren wurde eingeleitet und EuGH hat Verstoß Österreichs bereits festgestellt Telekommunikationsgestz
- Anbietern von Internet-Zugangsdiensten obliegt die Speicherung folgender Daten Name, Anschrift und Teilnehmerkennung des teilnehmers, dem eine öffentliche IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone zugewiesen war Datum und uhrzeit der Zuteilung und des Entzugs einer öffentlichen IP-Adresse bei deinem Internet-Zugangsdienst unter Angabe der zugrundeliegenden Zeitzone die Rufnummer des anrufenden Anschlusses für den Zugang über Wählanschluss die eindeutige Kennung des Anschlusses, über den der Internet-Zugang erfolgt ist.
- Anbietern von E-Mail-Diensten obliegt die Speicherung folgender Daten die ienem Teilnehmer zugewiesene Teilnehmerkennung Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine E-Mail-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war bei versenden einer E-Mail: E-Mail-Adresse und öffentliche IP-Adresse des Absenders sowie E-Mail-Adresse jedes Empfängers der E-Mail beim Empfang einer E-Mail und deren Zustellung in ein elektronisches Postfach: E-Mail-Adresse des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie öffentliche IP-Adresse der letztübermittelnden Kommunikationsnetzeinrichtung bei An- und Abmeldung beim E-Mail-Dienst Datum, Uhrzeit, Teilnehmerkennung und öffentliche IP-Adresse des Teilnehmers unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
- SWIFT-Abkommen Vertrag zwischen EU und USA erlaubt US-Behörden die Überprüfung von Überweisungen an europäische Bankkunden Anfragen werden von Europol kontrolliert Verbot, automatisierte Profile zu erstellen Jede Anfrage muss auf Informationen basieren, die Verbindung zu Terrorismus (oder dessen Finanzierung) anzeigen
- Details zu SWIFT-Abkommen Datenart: Namen und Adressen von Absendern und Empfängern einer Überweisung Kontonummer, und Personalausweisnummer Speicherdauer: bis zu fünf Jahre
- Safe Harbour Vertrag zwischen EU und USA Erlaubt Übermittlung von Daten an private Stellen in den USA, die aufgrund freiwilliger "Privacy Policy" auch nach europäischen Standards ausreichenden Datenschutz gewähren US-Unternehmen könenn freiwillig beitreten ("Selbstzertifizierung") Genehmigungsfreie Übermittlung an Unternehmen, die Safe-Harbour beigetreten sind