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Betriebsorganisation (Subject) / Qualitätsmanagement (Lesson)
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- Strukturqualität bedeutet: struktuelle Voraussetzungen, bezogen auf Praxisausstattung, Med. Geräte, Computersysteme Gestaltung Praxisräume, Wartebereich, Anmeldung personelle Ausstattung, Ausbildungsstand und fachliche Qualifikation
- Prozessqualität bedeutet: die Qualität der Leistungserstellung, bezogen auf Erhebung der Anamnese korrekte Durchführung von Untersuchungen (Diagnostik) und Behandlung (Therapie) Patienteninformation und Gesprächsführung Praxisorganisation /Verfügbarkeit von Akten, Wartezeiten etc)
- Ergebnisqualität beschreibt das Ergebnis eines Prozesses Veränderungen des Gesundheitszustandes oder das persönliche empfinden eines Patienten nach medizinischer Versorgung, dazu gehören: die Besserung des Krankheitsbildes, objektiv (BZ- Werte vor und nach einer Behandlung) das persönliche (subjektive) Befinden des Patienten, Patientenzufriedenheit Wohlfühlaspekte, Lebensqualität (nach standartisierten, also vereinheitlichen Skalen), z. B. ermittelt Patientenbefragung
- Qulitätsmanagmentzyklus (PDCA) Plan - Planung Do - Durchführen Check - Überprüfen Act - Handeln
- Instrumente des Qulitätsmanagments Flussdiagramme (flow Chart) Oval Start bzw. Ende eines Prozesses
- Instrumente des Qulitätsmanagments Flussdiagramme (flow Chart) Rechteck steht für einzelne Prozessschritte Jeweilige Tätigkeit wird in das Rechteck geschrieben
- Instrumente des Qulitätsmanagments Flussdiagramme (flow Chart) Raute Entscheidungsraute (ja/nein), nach der Entscheidung gibt es für den weiteren Prozessverlauf zwei Möglichkeiten. Meist eine Frage. Notfall?
- Instrumente des Qulitätsmanagments Flussdiagramme (flow Chart) Hinweise Hinweis auf dazugehöriges Dokument
- Instrumente zur Darstellung von Strukturen sind... Organigram - graphische Darstellung der hierarschischen Struktur einer, wer erteilt wem Weisungen Name, Funktion, Aufgaben, Vertretung Verschiedene Ebenen Führungsebene Kollegen Untergebene
- Was ist Qualitätsmanagment? geplantes und systematisches Vorgehen um die Qulität der Praxisdienstleistungen zu verbessern Sämtliche Abläufe und Verantwortlichkeiten in der Arztpraxis optimal gestaltet und aufeinander abgestimmt sowie verbindlich geregelt werden
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- Phase 1 - Planung und SMART.regel Qualitätsverbesserungsmaßnahmen sollte in einen Praxisbereich erfolgen, wo bestehende Probleme bekannt sind Was wollen wir erreichen und wie messen wir das? Festlegen konkreter Ziele Was wird zurzeit wie gemacht und was soll zukünftig wie gemacht werden? Wer macht zurzeit was und wie soll es zukünftig sein? Analyse von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten S - spezifisch M - messbar A - akzeptabel R - relevant T - terminierbar
- 2. Phase: Umsetzung Ausgewählte Problemlösungen / Verbesserungsmaßnahmen werden allen Mitarbeitern bekannt gegeben und umgesetzt
- 3.Phase Überprüfung Um feststellen zu können, ob die ausgewählte Maßnahmen die gewünschte Wirkung erzielen, muss erneut eine zeitlich begrenzte detaillierte Datenerhebung bzw. eine detaillierte Situationsanalyse durchgeführt werden.
- 4. Phase: Anpassung / Verbesserung ist gewünschte Wirkung eingetreten, wird die Maßßnahme verbindlich eingeführt schriftlich festgehalten MA werden über Änderung informiert Verantwortlichkeiten MA festlegen Ist die Verbesserung nicht eingetreten, erneut Problemanalyse durchführen
- Regelmäßige Teambesprechungen Informationsaustausch Arbeitsabläufe verbessern Besprechung aktueller Probleme Probleme und abgeleitete Lösungsansätze schriftlich dokumentieren, um Verbindlichkeit der Vereinbarung für jeden MA zu gewährleisten QM Dokumente in QM-Handbuch sammeln
- Zahlungstermin fällig? Zahlung ist an dem Tag fällig, der als Zahlungstermin im Behandlungsvertrag vereinbart ist. Fehlt eine solche Vereinbarung gilt der genannte Termin in der Rechnung Ist der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt, befindet sich der Patient nach überschreiten des Zahlungstages ohne Mahnung im Zahlungsverzug Ist der Zahlungstermin nicht kalendermäßig bestimmt, gerät der Patient erst in Verzug, wenn der Arzt den Patient gemahnt hat, spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung, gerät der Patient in Verzug, wenn er darüber informiert worden ist.
- Zahlungstermin Rechte des Arztes Bestehen auf verspätete Zahlung Schadenersatz wegen verspäteter Zahlung Verzugszinsen ab Eintritt des Zahlungsverzuges Ersatz der Kosten für Porto, Telefon usw. Rücktritt vom Vertrag, bei Lieferung gegen Eigentumsvorbehalt Bei Ärzten ohne Bedeutung
- Nicht rechtzeitige Zahlung Zahlungsverzug wenn der Schuldner nicht rechtzeitig zahlt, kann der Gläubiger Ansprüche gelten machen, Verzugszinsen in Rechnung stellen Voraussetzung das der Schuldner in Verzug gebracht wird
- Zahlungsverzug 1. Fälligkeit Die Zahlung ist fällig, ab dem der Gläubiger sie verlangen kann Beim Behandlungsvertrag wird die Zahlung erst mit erhalt der Rechnung fällig Wurde eine Zahlungsfrist vereinbart oder vom Gläubiger einseitig gewährt, wird die Zahlung mit Ablauf der Frist fällig
- Zahlungsverzug 2. Mahnung Wurde kein Zahlungstermin vereinbart, so gerät der Schuldner erst durch eine Mahnung des Gläubigers in Verzug, der Verzug beginnt an dem Tag, an dem die Mahnung dem Schulnder zugeht Das gilt auch dann, wenn der Gläubiger von sich aus, also ohne dies mit dem Schuldner zu vereinbaren, eine Zahlungsfrist gewährt
- In folgenden Fällen ist eine Mahnung nicht erforderlich: Vertragsparteien haben einen Zahlungstermin vereinbart, der kalendermäßig bestimmbar ist, gerät der Schuldner automatisch mit Ablauf dieses Termins in Verzug kein Zahlungstermin vereinbart und wurde auch nicht gemahnt, gerät Schuldner automatisch mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlung und Zugang einer Rechnung in Verzug ( ist der Schuldner ein Verbraucher, gilt dies nur wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde) Der schuldner verweigert die Zahlung und zahlt später
- Ermittlung des Schadens Mahnkosten Rücknahmekosten Kreditzinsen und -kosten Verzugszinsen geltend machen
- Das außergerichtliche Mahnverfahren 1. Mahnung - Form Erinnerung, Rechnungsdurchschrift oder Kontoauszug 2.Mahnung - mit Fristsetzung 3. Mahnung - mit Androhung gerichtlicher Maßnahmen ( Mahnbescheid)
- Z = kapital x prozentsatz x tage / 100 x 365