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Sozialmedizin (Subject) / Sozialmedizin (Lesson)
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- Anschlussheilbehandlung Maximal 4 Wochen nach Entlassung in spezieller AHB-Klinik Träger: Gesetzliche Rentenversicherung, Landes- / Bundesversicherungsanstalt
- Behinderung WHO: Impairment (Schaden) → Disability (funktionelle Einschränkung)→ Handicap (soziale Beeinträchtigung) Dauerhafte Erwerbsminderung > 10% Schwerbehinderung > 50% Mehrfachbehinderung: schwerste Behinderung als Bezugsgröße Berücksichtigung von Beeinträchtigungen, die mehr als 6 Monate bestehen werden
- Berufsunfähigkeit Erwerbsfähigkeit erkrankungsbedingt < 50% im Vergleich zu Arbeitnehmern mit vergleichbarer Ausbildung und Fähigkeiten (allgemeiner Arbeitsmarkt) Der Betroffene kann ggf. noch arbeiten, aber nicht mehr seinem eigentlichen Beruf nachgehen
- Erwerbsunfähigkeit Wegen Krankheit / Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande, eineErwerbstätigkeit auszuüben (< 1/7 der normalen Einkünfte) Es gibt keine Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt, die noch > 3h verrichtet werden können
- Kassenärztliche Vereinigung ist Verwaltungsorgan der niedergelassenen Ärzte Wahrnehmung der Rechte gegenüber Krankenkassen Verteilung der Gesamtvergütung an Ärzte Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Kassenärzte
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) Regionale Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen Begutachtung der Qualität und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen Begutachtung von Hilfsmittelverordnungen Überprüfung der AU bei begründeten Zweifeln Überprüfung länger dauernder häuslicher Krankenpflege Sozialmedizinische Begutachtung / Beratung gesetzlich Versicherter
- Gesetzliche Rentenversicherung Versicherung gegen Alter, Arbeits-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das zuständige Versorgungsamt Rehabilitation
- Gesetzliche Unfallversicherung Versichert gegen Berufskrankheit, Wege- / Arbeitsunfall Träger: Berufsgenossenschaft (Beiträge zahlt nur Arbeitgeber)
- Versorgungswesen Entschädigung von Schäden durch gesetzliche Pflichten der Bürger Kriegsopfer, Wehrdienst-/Zivildienstleistende, Impfschäden
- Sozialhilfe Subsidiaritätsprinzip→ Leistungen nur wenn vorrangige Stellen Leistung nicht erbringen können Fürsorgeprinzip→ Hilfe bei Bedürftigkeit
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- Gesetzliche Unfallversicherung Träger: Berufsgenossenschaften (Finanzierung durch Arbeitgeber) Aufgaben:→ Verhütung/Behandlung/Entschädigung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
- Krebsfrüherkennung bei Männern ab 35 Jahre → ein Screening auf Hautkrebs alle zwei Jahre, ab 45 Jahre → digitale Untersuchung der Prostata (keine sonographische Untersuchung und des Rektums; Inspektion und Palpation des Genitales; Palpation regionärer Lymphknoten; Untersuchung der Haut; (alle Untersuchungen jährlich), ab 50 Jahre zusätzlich → Test auf okkultes Blut im Stuhl (jährlich) ab 55 Jahre → wahlweise alle zwei Jahre Test auf okkultes Blut im Stuhl oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren.
- Ausgenommen von den DRG-Pauschalen Leistungen der Psychiatrie sowie der psychosomatischen und psychotherapeutischen Medizin hier tagesgleiche Pflegesätze
- Paradoxon der Prävention Eine große Anzahl von Personen mit geringem Risiko erzeugt – bezogen auf die Gesamtbevölkerung – mehr Krankheitsfälle als eine geringe Anzahl von Personen mit hohem Risiko. Entsprechend dem Paradoxon der Prävention können daher präventive Maßnahmen einen großen Nutzen für die Gesamtbevölkerung haben, obwohl sie dem Individuum meist nur einen geringen persönlichen Vorteil verschaffen.