34
Grundlagen Steuern (Subject) / Steuern (Lesson)
Prof. Sigloch Grundlagen Steuern (ohne Prüfungsfragen)
This lesson was created by Lothar.
Advertisement
- Nenne Funktionen der Besteuerung! Fiskalfunktion = Erzielung von Einnahmen Ordnungsfunktion = Setzung adäquater steuerlicher Rahmenbedingungen: a) Sicherstellung von (Entscheidungs-)Neutralität b) Steuerintervention (objektbezogene Lenkungsfunktion z.B. Subvention) (subjektbezogene (Um-)Verteilungsfunktion)
- Steuerliche Rückwirkung: Wie hat das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Besteuerung von Wertzuwächsen eentschieden ? echte Rückwirkung ist immer unzuläsig "unechte" Rückwirkung: die Besteuerung von Wertzuwächsen ist verfassungswidrig, wenn sie bei der Verkündigung des Gesetzes schon eingetreten waren. D.h. bei Veräußerungsgewinnen aus Grundstücksverkäufen, dürfen nur Wertsteigerungen ab dem 31.3.1999 steuerlich erfasst werden. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt neu entstehende stille Reserven der Besteuerung unterliegen.
- Nenne Rechtsquellen des Steuerrechts! Rechtsnormen: nationale Gesetzte und Rechtsverordnungen aufgrund gesetzlicher Ermächtigungen. Gerichsentscheidungen haben lediglich Individualbindung Bundesverfassungsgericht und EuGH prüfen konkrete Rechtsnormen auf ihre Verfassungskonformität. Verwaltungsanweisungen entfalten nur verwaltungsinterne Bindung (Ziel: einheitliche Umsetzung).
- Nenne Ziel und Grenze der Auslegung von Rechtsnormen! Ziel der Auslegung ist, eingetretene oder geplante Lebenssachverhalte daraufhin zu prüfen, ob sie unter den Tatbestand subsumierbar sind, an den das Gesetzt die Steuerfolge knüpft. Die Grenze jeder Auslegung ist der mögliche Wortsinn.
- Wo ist das Besteuerungsverfahren geregelt? Erläutere: 1. Steuerermittlungsverfahren: 2. Steuerfestsetzungs- und Steuerfeststellungsverfahren: 3. Steuererbehelfsverfahren: In der AO. 1. Steuerermittlungsverfahren: Steuerpflichtiger und Besteuerungsgrundlage werden von Amts wegen ermittelt (Steuererklärung oder Außenprüfung, Steuerfahndung) 2. Steuerfestsetzungs- und Steuerfeststellungsverfahren: Bescheid zur förmlichen Geltendmachung bzw. Feststellung der Steuer 3. Steuererbehelfsverfahren: Einspruch - außergerichtlich bzw. Klage u. Revision gerichtlich
- Struktur der Besteuerung Welches System herrscht? Wer ist wirtschaftlich immer Steuersubjekt? Was wird besteuert (3 große Gruppen)? Nenne mögliche Rechtsformen! Vielsteuersystem Wirtschaftlich wird immer nur der Mensch belastet (auch bei jur.Personen, werden Einkünfte letzlich den Eigentümern zugerechnet). Einkommen Vermögen Konsum Personenunternehmen: Einzelfirma / Personengesellschaft Juristische Personen: Kapitalgesellschaft / Stiftung
- Erläutere unbeschränkte- und beschränkte Steuerpflicht! Steuerpflichte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht (Welteinkommen).Alle anderen unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, die nur bestimmte Einkünfte umfasst (Territorial-Prinzip).Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht: öffentl. Bedienstete im AuslandErweiterte beschränkte Steuerpflicht: Hürden für steuerlich motivierten Wohnsitzwechsel.Abgemildert durch: a) einseitige Maßnahmen b) Doppelbesteuerungs-abkommen
- Nenne zwei Ausnahmen vom Prinzip der Selbstdeklaration (durch Veranlagung) bei der Einkommensteuer natürlicher Personen. LohnsteuerKapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer
- Nenne die 7 Einkunftsarten! Einkünfte aus... Land- und Forstwirtschaft (1)... Gewerbebetrieb (2)... selbständiger Arbeit (3)... nicht selbständiger Arbeit (4)... Kapitalvermögen (5)... Vermietung und Verpachtung (6)sonstige Einkünfte (7)
- Welche Einkunftsarten sind "Haupteinkunftsarten", welche "Nebeneinkunftsarten"? Welche Einkunftsarten sind "Gewinneinkunftsarten", welche "Überschusseinkunftsarten"? "Haupteinkunftsarten": 1-4"Nebeneinkunftsarten": 5-7"Gewinneinkunftsarten": 1-3"Überschusseinkunftsarten": 4-7
- Advertisement
- Nenne Schritte des Ermittlungsschemas von "Summe der Einkünfte" zu "zu versteuerndes Einkommen"! Summe der Einkünfte+/- Zu- / Abrechnungen= Gesamtbetrag der Einkünfte./. Verlustabzug ./. Sonderausgaben./. Außergewöhnliche Belastungen= Einkommen./. Freibeträge= zu versteuerndes Einkommen
- Was versteht man unter dem Prinzip der "Subsidiarität der Überschusseinkünfte"? Nebeneinkunftsarten (5-7) kommen nur dann zum Zuge, wenn Einnahmen und Ausgaben nicht bereits innerhalb der Einkunftsarten (1-4) erfasst werden.Z.B. Mieteinnahmen = Einnahmen aus Gewerbebetrieb, außer wenn sich Immobilie im Privatvermögen befindet (Einnahme aus V+V).
- Nenne 6 Prinzipien der Einkommensermittlung in dt. Einkommensteuerrecht! 1. Prinzip der synthetischen Einkommensermittlung (Addition der Einkunftsarten - einheitlicher Steuersatz auf alle Einkunftsarten).2. Prinzip der (Perioden-) Abschnittsbesteuerung3. Nettoprinzip4. Prinzip der Unbeachtlichkeit der Kosten der privaten Lebensführung (Ausnahmen: Sonderausgaben u. außergewöhnliche Bealstungen)5. Prinzip der Nichtprüfung der Angemessenheit von Erwerbsausgaben 6. Prinzip der Nichtbesteuerung nicht erzielter Einnahmen (Ausnahme §21 Abs.2 EStG - Vermietung unter Marktmiete)
- Welche Sonderregelung ist bei der Vermietung von Wohneigentum (z.B. an Angehörige) dringend zu beachten)? § 21 Abs. 2 EStG:ab 2012: mindestens 66%ab 2011: mindestens 56%bis 2003: mindestens 50%Bei 56% - 75% erfolgt Prüfung auf Liebhaberei (=negativer Totalüberschuss in der Totalperiode, i.d.R. 30 Jahre).
- Wie heißen die Methoden der Einkünfteermittlung für a) Gewinneinkünfte b) Überschusseinkünfte? a) Gewinneinkünfte (1-3): Bestandsrechnung (Betriebsvermögensvergleich) b) Überschusseinkünfte (4-7): Stromrechnung (Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten)
- Erläutere die "Recapture-Regelung" im Zusammenhang mit der Veräußerungsgewinnermittlung im privaten Bereich. Gilt nur für Veräußerung von Immobilien innerhalb der 10 Jahresfrist: Mit Ihr werden bisher vorgenommene Abschreibungen quasi nachgeholt und in din Veräußerungsgewinn mit einbezogen (Afa erhöht Veräußerungserlös). Gilt seit 1.8.1995 für Anschaffungen von Immobilien bzw. seit 1.1.1999 für Herstellung von Immobilien.
- Verluste, die im Bereich der Einkünfteerzielung anfallen sind grundsätzlich ausgleichsfähig. Welche Kriterien gelten für die steuertechnische Zuordnung zur Spähre der Einkommenserzielung? Es muss eine tatsächliche Einkommenserzielungsabsicht vorliegen. Diese wird nur angenommen, wenn der (steuerliche) Totalgewinn vor Steuern positiv ist. Der Tatalgewinn wird als Differenz zwischen allen steuerlich relevanten Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Sonfern eine (steuerrechtliche) Einkommenserzielungsabsicht nicht angenommen werden kann, wird die entsprechende Aktivität als "privates Hobby" oder "Liebhaberei" der Einkommensverwendung zugeordnet und ist damit steuerlich unbeachtlich.
- Für den Fall einer Investition in Immobilien geht der BFH grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht aus, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte Vermietung einer Wohnung handelt. Welche Ausnahmen gelten? Ausnahmen: - tatsächliche Veräußerung oder Selbstnutzung innerhalb der 1. 5 Jahre - Immobilie steht dem Steuerpflichtigen nur über einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung - atypische Konstellationen: z.B. teilweise selbst genutzte Ferienwohnung z.B. Vermietung von besonders aufwändigen Wohnungen z.B. bei verbilligter Überlassung, wenn Miete zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Miete lag.
- Worin besteht die Problematik kreditfinanzierter Vermietungsimmobilien hinsichtlich der "Total"-Gewinnerzielungsabsicht? Wird auf 30 Jahre gerechnet, so dass im Ergebnis eine Wohnungsvermietung mit erforderlicher Fremdfinanzierung zwingend zu einer negativen "Total"-Überschussprognose führt und damit zu Liebhaberei. Nur Kritisch in Ausnahmefällen, wo grundsätzliche Einkunftserzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietung (BFH) nicht mehr angenommen wird. (s.Ausnahmen) Dann ist nämlich auf "Total"-Gewinnerzielungsabsicht abzustellen.
- Nenne die Eckpunkte unseres Einkommensteuertarifs (für Zeichnung)! Grundfreibetrag: 8.130 € 0% untere Progressionszone: 8,1 -13,5 T€ 14-24% obere Progressionszone: 13,5 - 53 T€ 24-42% Proportionalzone: 53-250,7 T€ 42% Reichensteuer: 250.731 € 45% indirekte Progression durch Freibeträge, Freigrenzen 8.172 € = Steuerspareffekt aus Grundfreibetrag (ca. 3,4 T€) und Progressionszone (4,8 T€)
- Was sollte man über den Solidaritätszuschlag wissen? 5,5% Ergänzungsabgabe zur EK- und KÖSteuer auch hier 3 Zonen: kein Soli bis 1.944 € Bemessungsgrundlage Gleitklausel 1.945-2.681 € Bemessungsgrundlage 5,5% ab 2.682 € Bemessungsgrundlage -> geht an den Bund
- § 23 EStG "private Veräußerungsgewinne" enfaltet 1999 eine sogenannte "Rückwirkung". Wie hat das BVerVG das interpretiert? Bei Grundstücksverkäufen, bei denen die alte Frist von zwei Jahren bis zum Verkündungstermin des Gesetztes 1999 abgelaufen war, dürfen nur die Wertsteigerungen ab diesem Termin steuerlich erfasst werden.
- Wie lautet die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus wesentlichen Beteiligungen des Privatvermögens? Ab dem VZ 2009 sind Erfolge aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen generell steuerpflichtig. a) mit Abgeltungsteuer (Veranlagungsoption, Nichtabzug der Kosten, Beschränkung der Verlustverrechnung) b) unmittelbare oder mittelbare Beteiligung >= 1% innerhalb der letzten 5 Jahre -> Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Teileinkünftebesteuerung (Veranlagung, Teilabzug der Kosten)
- Was besagt der "horizontale Verlustausgleich"? Welche Ausnahmen gibt es? Negative Einkünfte sind zunächst ohne Beschränung innerhalb der einzelnen Einkunftsart zu berücksichtigen. Ausnahmen u.a.: - Verluste aus Liebhaberei - Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG) Diese dürfen inner- und interperiodisch nur mit privaten Veräußerungsgewinnen ausgeglichen werden.
- Was bedeutet "vertikaler Verlustausgleich"? Verluste, die nach Vornahme des horizontalen Verlustausgleichs bei einer Einkunftsart noch bestehen, können unmittelbar und uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
- Welche Einschränkungen des interperiodischen Verlustausgleichs gibt es? - Verlustvor bzw. -rücktrag haben vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen u. sonstigen Abzugsbeträgen zu erfolgen (führt ggf. zu Nichtausnutzung der SoAusg., die nur per annum genutzt werden können). - Der Verlustrücktrag ist auf 1 Jahr und maximal 511.500 € beschränkt. - Der Verlustvortrag ist unbegrenzt möglich. Es gilt jedoch eine interperiodische Mindestbesteuerung. Alle nach Abzug eines berücksichtigungsfähigen Sockelbetrags von 1 Mio. € verbleibenden positiven Einkünfte unterliegen einer Mindestbesteuerung i.H.v. 40%. - Wahlrecht auf Verlustrücktrag zugunsten Verlustvortrag zu verzichten.
- Nenne Regelungen zur Abwehr sog. Verlustzuweisungsmodelle! 1. Verlustbegrenzung auf den Haftungsumfang (§15a EStG) 2. Neue Verlustbegrenzung nach 2b EStG gegen Steuersparmodelle (1999) - R n.St >= 2x R v.St / Werbung mit Steuerminderung im Prospekt 3. Verlustbegrenzung nach § 15 EStG gegen Steuersparmodelle (2005) - Beschränkte Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen 4. Einschränkung der Verlustentstehung bei der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (2006) - Wertpapierhebelmodelle (vergessen: Vorratsgold)
- Woraus ergibt sich die Notwendigkeit von Abschreibungen? Was gilt für Ihre Renditewirkung? Wann wirkt der "leverage Effekt"? Abschreibungen ergeben sich zwingend aus dem Nettoprinzip. Sie stellen das buchhalterische Mittel zur Berücksichtigung des Werteverzehrs dar. Renditesteuerkeil: Abschreibungen exakt in Höhe des Werteverzehrs führen zu einer Renditeminderung um den Steuersatz. Abschreibungen über die tatsächliche Wertminderung hinaus führen zu stillen Reserven und verringern den Renditesteuerkeil. Wenn FK-Kosten n.St. unter der Objekt-Rendite n.St. liegen, erhöht eine Fremdfinanzierung die EK-Rendite (leverage Effekt).
- Werden die Rückflüsse aus Investitionen nicht vollständig besteuert, kann die Rendite nach Steuern sogar über die Rendite vor Steuern hinaus ansteigen. In welchen 2 Fällen kann das auftreten? 1. Steuersatz in der Rückflussphase ist geringer als in der Investitionsphase (Steuersatzeffekt) - generelle Steuersänkung, individuell beim Steuersubjekt 2. Ein Veräußerungsgewinn bei Gesamtveräußerung des Investitionsobjekts unterliegt als besonderer betrieblicher Veräußerungsgewinn einer begünstigenden Besteuerung oder bleibt als privater Veräußerungsgewinn außerhalb bestimmter Fristen völlig steuerfrei.
- Erläutere die Unterschiede der Besteuerung bei Ausschüttungen insBetriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft und einem gewerblichen Familienunternehmen! Ausschüttungen ins BV einer KapG bleiben grundsätzlich steuerfrei (95%). Ausschüttungen ins BV von gewerbl. PersU unterliegen dem Teileinkünfteverfahren = 60% der Ausschüttungen mit individuellem Steuersatz - Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den Anteilen, dürfen im Gegezug zu 60% angesetzt werden.
- Advertisement
- Welche Regelungen gelten für die Ausschütung an private Kapitalgeber? 25 % Abgeltungsteuer. 801 € Werbungskosten pauschal. Auf Antrag Günstigerprüfung (unter 25% ESt-Satz), dann persönlicher Steuersatz. Unter bestimmten Voraussetzungen - Beteiligung an Kapitalgesellschaft >= 25% oder - Beteiligung > 1% + berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft auf Antrag Teileinkünfteverfahren (60%)
- Was ist bei der Finanzierung von Kapitalbeteiligungen bei Halbeinkünfteverfahren ratsam? Halbeinkünfte nicht privat fremd finanzieren (keine Vorentlastung der privat getragenen Kosten der Finanzierung)! Fremdfinanzierung auf Unternehmensebene ist dagegen voll ertragsmindernd.
- Was wurde zur Lösung der "eingeschlossenen" Stillen Reserven der KapG 2001 unternommen? Entflechtung Dtld AG Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Veräußerung von Anteilen an KapG bleiben auf der körperschaftsteuerlichen Unternehmensebene steuerfrei, solange sie bei der empfangenen KapG nicht ausgeschüttet werden. Soweit die infolge der stillen Reserven eintretenden Wertsteigerungen der Anteile realisiert werden, bleiben diese auf KapG-Ebene steuerfrei.
- Erläutere die Gewerbesteuer! Realsteuer auf das Steuersubjekt Gewerbebetrieb im Inland Freibetrag 24.500 € für Gewerbebetriebe von natürlichen Personen oder Personengesellschaften Gewerbesteuerschuld = Bemessungsgrundlage x Steuermesszahl 3,5 % x gemeindlicher Hebesatz (mind. 200%) Keine Anrechnung auf die Körperschaftsteuer, aber pauschale Anrechnung auf die private Einkommensteuer (Anrechnungsfaktor 3,8) Verzerrung bei Finanzierung von Unternehmen (auch Hinzurechnung von Miet- Pacht-, Leasing- und Lizenzzahlungen generell zu 25%). Finanzierungen werden gepuscht!