Arbeitsrecht (Subject) / Kurseinheit 1 (Lesson)
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Abgrenzung Arbeitnehmer-Selbständiger Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses Besonderer Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverhältnissen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
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- Mit Hilfe welcher Kriterien ist ein Arbeitnehmer von einem selbständigen Dienstverpflichteten abzugrenzen? Primäre Kriterien: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, ganze Arbeitskraft geschuldet. I.Ü.: Bezeichnung, Art der Entlohnung, Abführen von Lohnsteuer und Sozialabgaben.
- Warum ist die fachliche Gebundenheit für Dienste höherer Art ein wenig verlässliches Indiz für die Abgrenzung Arbeitnehmer - Selbständiger? Weil die Art der Tätigkeit es häufig mit sich bringt, dass den Mitarbeitern ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit bleibt.
- Definieren Sie den Begriff des Arbeitgebers! Arbeitgeber ist jede natürliche bzw. juristische Person sowie jede Personenhandelsgesellschaft, die mindestens von einem Arbeitnehmer Dienstleistungen aufgrund eines Arbeitsvertrages erhält bzw. fordern kann.
- Wie wird ein Arbeitsverhältnis begründet? Nach absolut hM durch Abschluss eines Arbeitsvertrages (Vertragstheorie).
- Sind Vertragserklärungen beim Arbeitsvertrag anfechtbar? Ja, dh der Arbeitsvertrag kann durch Anfechtung einer Vertragserklärung gem. §§ 119, 123 BGB beendet werden.
- Welche Besonderheit ist bei der Anfechtung einer Vertragserklärung beim Arbeitsvertrag zu beachten? Keine rückwirkende Auflösung des ArbV nach § 142 BGB, soweit das ArbV in Vollzug gesetzt wurde und deshalb Rückabwicklungsschwierigkeiten oder die Schutzwürdigkeit des AN an der Rückabwicklung des ArbV entgegenstehen.
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der AG den Arbeitsvertrag gem. § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung bei Einstellung anfechten kann? Der Arbeitgeber stellt bei Einstellung dem Bewerber eine zulässige Frage, so dass dieser eine Offenbarungspflicht hat. Bewerber antwortet bewusst falsch. Dem Bewerber ist erkennbar, dass die gefragte Tatsache für die Einstellung von Bedeutung ist. Kausalität zwischen Antwort und Einstellung.
- Welche Anfechtungsfrist gilt, wenn eine Vertragserklärung beim Arbeitsvertrag gem. § 119 BGB angefochten wird? Der Wertung des § 626 II BGB wird entnommen, dass die Anfechtung "unverzüglich" (§ 121 I BGB) erfolgt ist, wenn sie innerhalb von 2 Wochen erklärt wurde.
- Welche Frist gilt, wenn der AG seine Vertragserklärung beim Arbeitsvertrag gem. § 123 BGB anfechten will? Die Jahresfrist des § 124 I BGB.
- Ist die Frage nach der Schwangerschaft bei Einstellung einer Arbeitnehmerin grundsätzlich zulässig? Die Frage ist stets unzulässig wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 I AGG.
- Ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaften bei der Einstellung eines AN zulässig? Spätestens seit Enführung des AGG wird man auch jede Benachteiligung wg. einer Behinderung für grds. unzulässig einstufen müssen.
- Muss die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 85 SGB IX vor der Kündigung des Arbeitgebers zugestellt sein? Bei der ordentlichen Kündigung Ja (§ 88 III SGB IX), bei der außerordentlichen Kündigung Nein (vgl. § 91 SGB IX).
- Kann ein AN KSch nach dem SGB IX geltend machen, wenn eine Schwerbehinderten-Eigenschaft bei Zugang der Kündigung noch nicht festgestellt war? Es genügt der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft, wenn ohne eigenes Versäumen auf Seiten des AN das Versorgungsamt die Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht in der gesetzten Frist festgestellt hat (§ 90 II a SGB IX).
- Setzt der Kündigungsschutz nach dem SGB IX die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft voraus? Grundsätzlich Nein, der AN muss jedoch nach nach § 242 BGB (Verwirkung), seine Schwerbehinderung rechtzeitig geltend machen. (BAG: idR (+) bei rechtzeitiger Klageerhebung nach § 4 S. 1 KSchG)
- Ab welchem Zeitpunkt läuft die Frist des § 1 I KSchG bzw. § 90 I Nr. 1 SGB IX? Die Frist beginnt mit dem rechtlich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses (nicht mit Vertragsschluss oder der tatsächlichen Arbeitsaufnahme).
- Was macht den Unterschied zwischen der Klausel des § 8 VII TzBfG und der des § 23 I S. 2-4 KSchG aus? § 8 VII TzBfG ist eine "Kleinunternehmerklausel", § 23 I KSchG ist eine Kleinbetriebsklausel, Teilbeschäftigte werden hier i.Ü. nicht voll gezählt.
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- Wie prüft das BAG Einwendungen des AG nach § 8 IV TzBfG? In drei Stufen: Feststellung des Organisationskonzepts des AG, Organisationskonzept steht tatsächlich der gewünschten Arbeitszeit entgegen, Erheblichkeit der entgegenstehenden betrieblichen Gründe.
- Wann bedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines sachlichen Grundes? Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach § 14 TzBfG grds. eines sachlichen Grundes und zwar unabhängig davon, ob durch eine Befristung objektiv Kündigungsschutzvorschriften umgangen werden. Ausnahmen von der Begründungspflicht sehen § 14 II, II a und III TzBfG vor.