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Bilanzierung (Subject) / Vorlesung (Lesson)
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- Wer ist nicht Rechnungslegungspflichtig? Freiberufler (zB Ärzte, Wirtschaftsprüfer) egal bei welchem Umsatz Land & Forstwirte lt. UGB (im EStG gibt es Grenzen) Personengesellschaften mit einem Umsatz < 700.000 € Einzelunternehmen mit einem Umsatz < 700.000 €
- Wer ist laut UGB Rechnungslegungspflichtig? _ Kapitalgesellschaften. _ Unternehmerisch tätige Personengesellschaften ohnenatürliche Person als unbeschränkt haftendenGesellschafter. _ Unternehmer mit Umsatz größer € 700.000 außer Freiberufler, Land- und Forstwirte undaußerbetriebliche Einkünfte.
- Was ist eine verdeckte Kommanditgesellschaft? GmbH & CoKG AB & CoKG Das ist eine Personengesellschaft mit einem beschränkt haftenden Komplementär
- Nicht abnutzbares Anlagevermögen Erläutern sie stichwortartig die unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften für nicht abnutzbares Anlagevermögen. Anlagevermögen = Gegenstände die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und nicht abnutzbar sind (auch zeitlich nicht). Wertaufholungsgebot (Zuschreiben); wenn der niedrigere Wert steuerlich erlaubt ist, dann besteht Wahlrecht (Maßgeblichkeitsprinzip) Abwertung (Abschreiben) nur bei dauerhafter Wertminderung (Wahlrecht bei Finanzanlagen) Ausgangsbasis: Anschaffungswert oder Herstellungskosten = Wertobergrenze
- Rückstellungen a)Erläutern Sie anhand eines konkreten Beispiels den Begriff Aufwandsrückstellung. b)Wie werden Sie steuerrechtlich behandelt? Ad a) Eine Maschine benötigt alle 5 Jahre eine Wartung/Generalüberholung den geschätzten Aufwand kann man nun über 5 Jahre verteilen Bei einem Wartungsvertrag Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (keine Aufwandsrückstellung) Ad b) Aufwandsrückstellungen sind steuerrechtlich nicht anerkannt, es folgt eine Mehr-Weniger-Rechnung (positiv) [negative MWR bei Auflösung der Rückstellung]
- Primäre Wertmaßstäbe für Vermögensgegenstände a)Definieren Sie die Begriffe Anschaffungskosten und Herstellkosten. b)Führen Sie zwei Kriterien an, wodurch sich die beiden Begriffe voneinander unterscheiden. Ad a) Herstellkosten: Summe der Einzelkosten (= url. Mindestansatz) + Gemeinkostenzuschläge = strl. Mindestansatz + Fremdkapitalzinsen + Sozialaufwand = url. Höchstansatz Anschaffungskosten: Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungsnebenkosten - Preisminderungen Ad b) -Fertigungsvorgang: Fremdbezug (AK) Eigenproduktion (HK) -Bewertungsspielraum bei HK
- Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung a) Beschreiben sie das imparitätische Realisationsprinzip und b) erläutern Sie es anhand eines konkreten Beispiels. Ad a) Gewinne bei Realisation; Verluste bei Erkennen (Oberprinzip Vorsichtsprinzip) Entstehung im Geschäftsjahr oder früher Zeitpunkt der Zahlung ist unerheblich Bei Schulden gilt Höchstwertprinzip Bei Vermögensgegenständen Niederstwertprinzip Ad b) Bildung von Rückstellungen z.B. für R&B-Aufwand wenn ein Prozess geführt wird; oder Urlaubsrückstellungen für Mitarbeiter; Ein Kunde zahlt nicht, es wird mit einem Ausfall gerechnet Bildung einer Einzelwertberichtigung in Höhe des vermuteten Ausfalls.
- Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung a)Erklären Sie das Stichtagsprinzip und b)Grenzen Sie werterhellende und wertbeeinflussende Umstände ab. Ad a) Einzelbewertung mit der Situation und den Werten zum Abschluss-/Stichtag Ad b) Werterhellend sind jene Umstände, die selbst oder deren Ursache vor oder am Stichtag gesetzt wurde. Kenntnis davon kann man auch erst nach dem Stichtag, jedenfalls vor Bilanzerstellung erlangen. Werterhellende Umstände müssen berücksichtigt werden. Bei wertbeeinflussenden Umständen treten die Ereignisse erst nach dem Bilanzstichtag ein und sind daher nicht zu berücksichtigen.
- Gewinn- und Kapitalrücklagen a)Grenzen Sie die Begriffe Gewinn- und Kapitalrücklagen voneinander ab und b)Führen Sie je ein Beispiel an. Ad a) Gewinnrücklagen kommen von „innen“, d.h. sie stammen aus einen Überschuss; Kapitalrücklagen kommen von „außen“, d.h. sie stammen aus eine Kapitaleinlage z.B. eines Gesellschafters. Ad b) Gewinnrücklagen werden aus dem JÜ nach der Veränderung der unversteuerten Rücklagen gebildet (gesetzl. Rücklage = 5%). Kapitalrücklagen können aus Beträgen aus Kapitalherabsetzung; aus sonstigen Zuzahlungen; aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen und Agio aus der Ausgabe von Anteilen entstehen.
- Disagio a)Erläutern sie den Begriff „Disagio“. b)Stellen Sie die unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Ansätze des Disagios übersichtlich dar. Ad a) Das Disagio ist der Differenzbetrag zwischen der Darlehenssumme (Nominale = Rückzahlbetrag) und dem Auszahlungsbetrag und stellt Gelbeschaffungskosten dar. Ad b) Unternehmensrechtlich existiert ein Aktivierungswahlrecht; steuerrechtlich ein Aktivierungsgebot. Bei unternehmensrechtlicher Nicht-Aktivierung folgt eine Mehr-Weniger-Rechnung.
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- Offenlegungspflichten und –fristen a)Erläutern Sie stichwortartig die Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften. b)Welche Fristen gelten zur Offenlegung des Jahresabschlusses für Unternehmen im Allgemeinen und Kapitalgesellschaften im Besonde Ad a) Alle Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, G+V, Anhang und Lagebericht (außer bei kleinen GmbHs) offenlegen. Ad b) Aufstellung des Jahresabschlusses durch Geschäftsführer oder Vorstand und Vorlage Aufsichtsrat/Gesellschafter binnen 5 Monaten Haupt-/Generalversammlung binnen 8 Monaten Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch binnen 9 Monaten und Publikation (bei AG) oder Hinterlegungsanzeige (bei allen anderen KGs) in der Wiener Zeitung jeweils ab Bilanzstichtag (Bei Aktiengesellschaften Erklärung des Aufsichtsrats über Jahresabschluss binnen 2 Monaten ab Aufstellung)
- Abnutzbares Anlagevermögen a) Erläutern Sie kurz die zulässigen Abschreibungsmethoden laut Unternehmensgesetzbuch und b) geben Sie an, welche Methode(n) nach Steuerrecht zulässig sind. Gegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. _ Beispiele: Bauten, Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung _ Planmäßige Abschreibungen _ Voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme _ Vollabschreibung oder Abschreibung auf Restwert _ Abschreibung zeitanteilig, vereinfacht Halbjahresregelung _ Abschreibungsmethoden • zeitabhängig (linear, degressiv, progressiv) • leistungsabhängig _ Abschreibungsplan aufstellen, Bewertungsstetigkeit UGB Ausgangswert: Anschaffungs- oder Herstellungskosten Planmäßige Abschreibungen: müssen vorgenommen werden, Verteilung der Anschaffungs-/Herstellungskosten auf voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer Außerplanmäßige Abschreibungen: müssen (und dürfen nur) vorgenommen werden, wenn Wert zum Abschlussstichtag voraussichtlich dauerhaft niedriger ist. Zuschreibungen: Wertaufholungsgebot. Obergrenze: fortgeschriebene Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Ausnahme: Zuschreibung kann unterbleiben, wenn niedrigere Wert bei steuerrechtlichen Gewinnermittlung anerkannt, sofern er unternehmensrechtlich beibehalten wurde; Stetigkeitsgebot bei unterlassener Zuschreibung. Strl Ausgangswert: Anschaffungs- oder Herstellungskosten _ Planmäßige Abschreibung: „Abschreibung für Abnutzung“ _ Außerplanmäßige Abschreibung – Abwertungswahlrecht (Teilwertabschreibung); Maßgeblichkeitsprinzip. Steuerliche Teilwertabschreibung schließt Absetzung für Abnutzung im selben Jahr aus. _ Zuschreibung: Maßgeblichkeitsprinzip. )
- Rechnungsabgrenzungen a) Erklären Sie die Begriffe Transitorien und Antizipationen und b) geben Sie an, wo sie in der Bilanz ausgewiesen werden. Transitorien (Vorauszahlungen) Grundsatz der Periodenabgrenzung − Zahlungsstrom vor dem Bilanzstichtag − Leistung gehört teilweise oder zur Gänze in die nächste Abrechnungsperiode _ Geleistete Vorauszahlung = Aktive Rechnungsabgrenzung = Leistungsforderung _ Erhaltene Vorauszahlung = Passive Rechnungsabgrenzung = Leistungsverbindlichkeit − Besondere Abgrenzungsposten _ Disagio (Wahlrecht) und Geldbeschaffungskosten (Verbot, wenn laufzeitunabhängig) _ Fehlbetrag zur Pensionsrückstellung (über längstens 20 Jahre aufwandswirksam zu verteilen) _ Aktive latente Steuer (Wahlrecht) Aktive Transitorien sind auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Passive Transitorien sind auf der Passivseite der Bilanz Einnahmen vor dem Bilanzstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. (ARA/Aufwand) Antizipationen (Rückstände) − Zahlungsstrom nach dem Bilanzstichtag − Leistung teilweise oder zur Gänze im Abschlussjahr, Zahlungsstrom im Folgejahr _ Fremde Rückstände = Sonstige Forderungen = monetäre Forderung _ Eigene Rückstände = Sonstige Verbindlichkeiten = monetäre Verbindlichkeit (Ertragsk/PRA) Fremde Rückstände betreffen Erträge die teilweise od zur Gänze in der Bilanzierungsperiode anfallen aber erst nach dem Bilanzstichtag zu einer Einnahme führen. (So.ford/Ertrag) Eigene Rückstände betreffen Aufwände die teilweise od zur Gänze in der Bilanzierungsperiode aber erst nach dem Bilanzstichtag zu einer zu einer Ausgabe führen. (Aufw./So.Verb.)
- Eventualverbindlichkeit, Rückstellung und Verbindlichkeit a) Grenzen Sie die Begriffe Eventualverbindlichkeit, Rückstellung und Verbindlichkeit von-einander ab. b) Wo werden sie im Rahmen des Jahresabschlusses dargestellt? Eventualverbindlichkeit ..sind vertraglich vereinbart. Es ist aber unbekannt, ob diese später tatsächlich zu Verbindlichkeiten, also Schulden, werden. Zu dieser Art von Verbindlichkeiten gehören Bankgarantien (Bankavale), Bürgschaften, Sicherheiten von Dritten und vor allem Versicherungen. Verbindlichkeiten Am Abschlussstichtag der Höhe nach feststehende Verpflichtungen (Schulden) Unternehmensrechtliche Bewertung (§ 211 (1) UGB) Ausgangswert “Anschaffungswert” (= Rückzahlungsbetrag, zu dem die Verbindlichkeit erstmals in die Buchhaltung aufzunehmen war) Werterhöhungen müssen vorgenommen werden, wenn der Rückzahlungsbetrag am Abschlussstichtag höher ist (“strenges”Höchstwertprinzip). Wertverringerungen Bewertungswahlrecht, dabei darf der “Anschaffungswert” nicht unterschritten werden. Steuerrechtliche Bewertung − Bewertung gemäß den Vorschriften des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens − „Anschaffungskosten“ − Teilwert − Maßgeblichkeit! _ Rentenverpflichtungen − Periodisch wiederkehrende Leistungen: – Zeit- und Leibrenten − Barwert der zukünftigen Auszahlungen; − Vorsichtsgrundsatz Rückstellung Grundsatz der Vorsicht _ Schulden, dem Grunde und/oder der Höhe nach entstanden (statische Bilanzauffassung) _ Periodenabgrenzung (dynamische Bilanzauffassung) _ Unterschied zu (Eventual-)Verbindlichkeiten _ Unternehmensrechtliche Rückstellungsarten (§ 198 (8) UGB) − Ungewisse Verbindlichkeiten − Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften − Aufwandsrückstellungen (dürfen) − Anwartschaften auf Abfertigungen − Laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen − Kulanzen, nicht konsumierte Urlaube, Jubiläumsgelder, Heimfalllasten und Produkthaftungsrisiken Steuerrechtliche Rückstellungsarten − Anwartschaften auf Abfertigungen − Laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen − Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen − Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften _ Details zu steuerrechtlichen Rückstellungen − Keine Aufwandsrückstellungen − Keine Pauschalrückstellungen − Rückstellungen für Jubiläumsgelder − Einschränkungen bei längerfristigen Rückstellungen (80 % des Teilwertes)
- Bilanzierungshilfen a) Erläutern Sie den Begriff Bilanzierungshilfen und b) führen Sie zwei Beispiele an. Posten auf der Aktivseite der Bilanz, die weder Vermögensgegenstand noch Aktive Rechnungsabgrenzung darstellen _ könnten ohne entsprechende ausdrückliche gesetzliche Bestimmung nicht aktiviert werden und keinen Verstoß gegen Vollständigkeitsgebot darstellen _ Beispiele: − Disagio (nicht aber Geldbeschaffungskosten) − Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern des Geschäftsbetriebes– aufgehoben RÄG 2010 − Firmenwert Posten, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden dürfen: − Aufwendungen für die Gründung und Kapitalbeschaffung − Selbstgeschaffene immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens
- Lagebericht Was steht im Lagebericht einer Kapitalgesellschaft? ist kein Teil des Jahresabschluss, muss von Kapitalgesellschaften (ausgenommenen kleine GmbHs) aufgestellt werden Inhalt • „Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage des Unternehmens so darzustellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, und die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, zu beschreiben.“ (§ 243 (1) UGB) • Ausgewogene und umfassende Analyse inklusive wichtigste finanzielle Leistungsindikatoren. Große Kapitalgesellschaften auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren einschließlich Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerlage (§ 243 (2) und (5) UGB) (fortgesetzt) – § 243 (3) UGB – Besondere Vorgänge, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind – Voraussichtliche Entwicklung – Bereich Forschung und Entwicklung – Bestehende Zweigniederlassungen – Verwendung von Finanzinstrumenten, sofern für Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung
- Finanzanlagevermögen Erläutern Sie stichwortartig die unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften für Finanz-anlagevermögen. – Anteile an verbundenen Unternehmen; – Ausleihungen an verbundene Unternehmen; – Beteiligungen; – Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein – Beteiligungsverhältnis besteht; – Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens; – sonstige Ausleihungen. Beteiligung= nicht abnutzbares Anlagev.; dh es gibt keine planm. Abschreibung Ausgangswert: Anschaffungs bzw Herstellko. bei fallenden Wert; müssen u dürfen nur vorgenommen werden, wenn Wertminderung auf Dauer ist. Ausnahme: FAvermögen (somit auch Beteiligungen) dürfen nur bei vorübergehenden Wertverlust abgeschrieben werden. Zuschreibung (steigender Wert): Wertaufholungsgebot; bis zum Anschaffungs. bzw Herstellungsko. – Obergrenze. Zuschreibung darf muss bleiben wenn steuerlich niedrigere Wert anerkannt; Stetigkeitsgebot; bei unterlassener Zuschreibung; jedoch bei Beteiligung besteht im Steuerrecht Zuschreibungspflicht.
- Steuerrechtliche Buchführungspflicht gem. Bundesabgabenordnung und Einkommensteuergesetz § 124 BAO „Wer nach dem UGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet ist, hat diese Verpflichtung auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen.“ § 125 (1) BAO Land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Umsatz größer € 400.000 oder Einheitswert größer € 150.000.
- Beschreiben Sie Aufwendungen für Ingangsetzung und deren Behandlung im Jahresabschluss und im Anlagenspiegel. § 226 (1) UGB Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in Bilanz oder Anhang _ Mindestgliederung eines Anlagenspiegels (Anlagengitters): _ Anschaffungs-/Herstellungskosten _ Zugänge _ Abgänge _ Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres _ Kumulierte Abschreibungen _ Buchwert am Ende des Geschäftsjahres _ idR die Abschreibung, der Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres Geringwertige Vermögensgegenstände _ Im Anlagenspiegel auszuweisen, solange sie im Unternehmen vorhanden sind _ Wahlweise Abgang im Jahr der Anschaffung, sofern kein Ausweis als unversteuerte Rücklage notwendig _ Entgeltlich erworbener (= derivativer) Geschäfts(Firmen)wert _ Darstellung der Entwicklung im Anlagenspiegel _ Für einen voll abgeschriebenen Firmenwert wird stets ein Abgang fingiert
- Beschreiben Sie die Funktion und Wirkungsweise einer Übertragungsrücklage gemäß § 12 EStG. Wirkungsweise Stille Reserve = Veräußerungserlöse minus steuerrechtlichem Buchwert _ Verhindert bzw. verschiebt Besteuerung _ Gekürzte (fiktive) Anschaffungs-/Herstellungskosten _ Voraussetzung zur Bildung _ Übertragung stiller Reserven auf natürliche Personen beschränkt _ Wirtschaftsgut des Anlagevermögens _ Wirtschaftsgut mind. 7 Jahre im Betriebsvermögen Voraussetzung zur Bildung _ 15 Jahre für Grundstücke und Gebäude, auf die stille Reserven übertragen wurden _ Ausnahmen: höhere Gewalt, behördlicher Eingriff _ Nicht zulässig: stille Reserve aus Veräußerung von (Teil-) Betrieben oder von Beteiligungen an Personengesellschaften Übertragung dem Grunde nach _ Wirtschaftsgüter inländischer Betriebsstätten _ Von (un)körperlichen Wirtschaftsgütern auf (un)körperliche _ Von Grund und Boden auf Grund und Boden (nur § 5-Ermittler) _ Auf Anschaffungskosten von (Teil-)Betrieben, Beteiligungen an Personengesellschaft und Finanzanlagen nicht zulässig _ Übertragungsfrist (= Stichtagsfrist) _ Allgemein 12 Monate ab dem Ausscheiden _ 24 Monate, wenn Ausscheiden infolge höherer Gewalt oder Herstellung von Gebäuden (Beginn der Bauausführung innerhalb von 12 Monaten)
- Beschreiben Sie drei Unterschiede bei der Bewertung von Rückstellungen zwischen UGB und EStG. UGB: Vorsichtsprinzip _ Grundsatz der Periodenabgrenzung _ Schulden, die hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind _ Arten (§ 198 (8) UGB) − Ungewisse Verbindlichkeiten − Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften − Aufwandsrückstellungen (dürfen) − Abfertigung − Pensionen − Kulanzen, nicht konsumierte Urlaube, Jubiläumsgelder, Heimfallasten, Produkthaftungsrisken EStg: Rückstellungen können nur gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Rückstellungen sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Der maßgebliche Teilwert ist ohne Vornahme von Abzinsungen zu ermitteln. Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, sind ohne Kürzung des maßgeblichen Teilwertes anzusetzen. Passivierungseinschränkung: – Nachweis konkreter Umstände für jeden Einzelfall – Passivierungsverbot für Pauschalrückstellungen
- Nennen Sie alle Summen bzw. Zwischensummen in einer Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft und beschreiben Sie die einzelnen Größen stichwortartig. Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge (Mieterträge…) - Aufwendungen der Leistungserbringung und sonstige betriebliche Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand) = Betriebserfolg (1) + Finanzerträge (Erträge aus Beteiligungen, Dividenen…) - Finanzaufwendungen (Aufwendungen aus Beteiligungen…) = Finanzerfolg (2) (1)+(2) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (3) + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis (4) - Ertragsteuern (5) (3)+(4)-(5) Jahresüberschuss/-fehlbetrag (6)
- Unterschied Gewinnrücklage, Unverst. RL und Rückstellung Gewinnrücklage: Ist aus dem Jahresüberschuss nach Berücksichtigung d. Rücklagenbewegung zu bilden; gesetztliche satzungsmäßige freie RL, ist unter d. Bilanzposten EK ausgewiesen. Unverst. RL: ist die Bestimmung aus dem Steuerrecht; entw. als BWR od Übertragungsrl; als eigener Bilanzierungsposten „unverst. RL“ Rückstellung: Höhe u Zeitpunkt dieser eintretenden Verpflichtung ist noch unklar; Rkst f. ungewisse Verb. , Aufwandsrkst, Rkst für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften; eigene Bilanzposition „Rkstungen“
- Erläutern Sie die Konsequenzen bei Ausweis eines neg. EK in d. Bilanz einer(s): Einzelu. + Aktiengesellschaft Müssen sind nun Sicherungen zulegen; Aufdeckung stiller R.,.. Müssen dies gesondert behandelt beschreiben ob ein neg. EK in Form des Insolvenzrechtes darstellt, müssen beschreiben ob stille RL im U. vorhanden sind; u müssen eine Unternehmensfortführungsprognose beschreiben.
- Gliederung des EK bei einer GesmbH u Posten erläutern Nennkapital: Höhe d Einlage bzw Nennkapitals wird in Satzung bwz Gesellschaftsvertrag bestimmt Ordentliche, bedingte Kapitalerhöhung; genehmigtes Kapital; nominelles Kapital Ordentliche, vereinfachte Kapitalherabsetzung; Herabsetzung zb durch Kapital , Einziehen v. Anteilen Kapitalrl: Agio bei Anteilen Zurechnung bei handelschuldverschreibungen & Optionsanleihen Zuschreibungen die durch Gewährung v. Vorzügen entstehen zb Dividenenverzug Sonst. Zuschreibungen Gewinnrl: RL aus dem Jahresübeschuss od Berücksichtigung d. RLbewegung zu bilden. Gesetztl. RL: 5% der aus dem noch da Verlustvortrag zu bilden; Jahresüberschuss nach Berücksichtigung d. RL; bis max. 10% des Nennkapitals Bilanzgewinn/verlust nach Berücksichtigung d RL auf extra Punkt auszuweisen
- Wer verpflichtet Anhang zu erstellen? Und welche Infos sind auszuweisen? Anhang = Teil d. Jahresüberschusses neben Bilanz & GuV; Ausmaß und Muss von Kapitalgesellschaften erstellt werden (AG, GmbH, GmbH & Co KG) Detailierungsgrad kommt auf Größe der Kapitalgesellschaft an. Inhalt sind: Bilanzierungsmethode (=wie bilanziert wurde; ob zb Disagio gleich als Aufwand verbucht od aktiviert & dann abgeschrieben) Bewertungsmethode (= wie bewertet wurde; zb nach url Höchstansatz od. Mindestansatz) Erläuterung zu Bilanzierungs & Bewertungsmethode wenn man zb Änderungen in Bewertung vornimmt Das soll alles helfen dass ein möglichst getreutes Bild v. Vermögens- Ertrags Finanzlage des U. gegeben wird.
- Vollständigkeitsprinzip Alle Vermögenspositionen, Rückstellungen, Verb. , Rechnungsabgrenzung, sowie Erträge u. Aufwendungen sind zu berücksichtigen. Verbot d. Verrechung v. Aktivposten mit Passivposten, Aufwendungen mit Erträgen Wirtschaftlicher Eigentümer hat zu bilanzieren, (=der der Verfügungsmacht über Gegenstand hat)
- Prinzip d. Bilanzwahrheit Bilanz muss richtig sein, willkürfrei Möglichst getreutes Bild d. Verm./Finanz/u. Ertragslage Der Höhe u der Art nach ausweisen
- Stichwortartig die untern.rechtl. Bewertungsvorschriften für Beteiligungen. Vorgangsweise bei steigenden u bei fallenden beizulegenden Werten für eine Beteiligung beschreiben. Beteiligung= nicht abnutzbares Anlagev.; dh es gibt keine planm. Abschreibung Ausgangswert: Anschaffungs bzw Herstellko. bei fallenden Wert; müssen u dürfen nur vorgenommen werden, wenn Wertminderung auf Dauer ist. Ausnahme: FAvermögen (somit auch Beteiligungen) dürfen nur bei vorübergehenden Wertverlust abgeschrieben werden. Zuschreibung (steigender Wert): Wertaufholungsgebot; bis zum Anschaffungs. bzw Herstellungsko. – Obergrenze. Zuschreibung darf muss bleiben wenn steuerlich niedrigere Wert anerkannt; Stetigkeitsgebot; bei unterlassener Zuschreibung; jedoch bei Beteiligung besteht im Steuerrecht Zuschreibungspflicht.
- Nennen Sie bei einer GesmbH 2 Bsp f. Aufwand, welcher keine Betriebsausgabe darstellt u somit steuerrechlt. nicht anerkannt wird. Steuerrechtl. nicht anerkannt sind bspw PWrückstellungen; Aufwandsrückstellungen; die Luxusobergrenze (40.000) beim PKW
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- Nennen Sie 2 weitere Bsp wo der unternehmensrechtl. Aufwand steuerlich zwar grunds. anerkannt, aber zeitl. anders verteilt wird u zum Ansatz von latenten Steuern führt. Anders verteilt ist bspw die ND bei PKW verpflichtend 8 Jahr im STR; od bei Derivaten Firmenwerten ist eine lineare Abschreibung von 15 Jahren verpflichtend.
- Erläutern Sie den Zusammenhang zw Gewinnermittlung in d. GuV u. der Gewinnermittlung f Zwecke der Besteuerung. vorläufiget url. Gewinn +/- MWR Wurden Köst-Vorauszahlungen erfolgswirksam verbucht, werden diese abgezogen neue Summe Verlustvortrag abziehen (max 75% des steuerpfl. Gewinnes) neue Summe Basis für 25% Köst Diese ist zu zahlen, jedoch vermindert um den Köst- Vorauszahlungsbetrag Bildung einer Rückstellung 8…/3
- Beschreiben Sie die Zwischensummen in der GuV. Welcher Bereich der Guv wird als Gewinnverwendung bezeichnet? Begründen. Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge - Aufwendungen der Leistungserbringung und sonstige betriebliche Aufwendungen = Betriebserfolg (1) + Finanzerträge - Finanzaufwendungen = Finanzerfolg (2) (1)+(2) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (3) + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis (4) - Ertragsteuern (5) (3)+(4)-(5) Jahresüberschuss/-fehlbetrag (6) +/- Rücklagenbewegungen +/- Gewinn-/Verlustvortrag aus Vorjahr = Bilanzgewinn/-verlust (7) Jahresüberschuss bis Bilanzgewinn = Gewinnverwendung. Da man hier vom Jahresüberschuss ausgehend v. Vorjahr Gewinnvertrag bzw Verlust berücksichtig u. die RL entweder bildet od auflöst u zu Gewinn zu kommen somit verwendet man es Der Rest (von Umsatzerlöse – inkl. Jahresüberschuss) = Gewinnentstehung
- Herstellungskosten a) Erklären Sie den Begriff Herstellungskosten und b) stellen Sie den unternehmensrechtlichen Höchstansatz dar. Definition (§ 203 (3) UGB) „... Aufwendungen zur Herstellung, Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des ursprünglichen Zustandes eines Vermögensgegenstandes ...“ Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sonderkosten der Fertigung = Einzelkosten (= unternehmensrechtlicher MINDESTansatz) + angemessene Teile der Materialgemeinkosten + angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten + Aufwendungen für Sozialeinrichtungen des Betriebes, für freiwillige Sozialleistungen, für betriebliche Altersversorgung und Abfertigungen + Fremdkapitalzinsen soweit sie auf Herstellungszeitraum entfallen = Herstellungskosten (= unternehmensrechtlicher HÖCHSTansatz