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WIPRRE (Subject) / Vorlesung 9 (Lesson)
- Typen der Vertragspflichten (3) 1. Haupt(leistungs)pflichten: Bilden den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages, bestimmen die Vertragsart (z.B. Lieferung der Waren, Lackieren des Kfz) 2. Neben(leistungs)pflichten: Sichern / unterstützen die Erbringung / Verwendung der Hauptleistung (z. B. Gebrauchsanleitungen) 3. Schutzpflichten: Sind nicht einklagbar, sondern führen bei Verletzung nur zu Schadensersatzansprüchen (z. B. Aufklärungspflichten oderPflichten, Schäden zu verhindern § 241 Abs. 2 BGB)
- Als Leistungsgegenstand (im engeren Sinne, also ohne die Vereinbarungen über Ort und Zeit) kann man folgende Punkte bezeichnen: 1. Leistungsbestimmung: (Beschreibung der vertraglich vereinbarten und zu erbringenden Leistung…) 2. Vollständigkeit der Leistung (...die vollständig zu erbringen ist und…) 3. Schuldarten (…unter Berücksichtigung der (bei Lieferung von Sachen) vereinbarten Schuldart.)