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BWL 1.Semester a (Subject) / Vertragsabschluss (Lesson)

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigketit

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  • Rechtsfähigkeit Ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähigkeit ab der Geburt Träger von Rechten und Pflichten.
  • Rechtsfähigkeit Natürliche Personen alle Privatpersonen nach §1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Mit der Geburt kann der Mensch also Träger von rechten und Pflichten sein
  • Rechtsfähigkeit juristische Person sind Personenvereinigungen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen z.B GmbH, AG  
  • Rechtsfähigkeit Personengesellschaften Zusammenschluss mehrer Personen zu eine Gesellschaft. Ist keine juristische Person und hat daher auch keine eigene Rechtspersönlichkeit (GbR, OHG, stille Gesellschaft)
  • Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich wirksam zu handeln, also Rechtsgeschäfte selbständig vornehmen zu können.
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit von 7-18 Jahren §106 BGB Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähig schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
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