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Recht (Subject) / Rechtsquellen (Lesson)
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- geschriebenes (positives, kodifiziertes Recht) -Völkerrecht; Europarecht -(formelles-/Parlaments-) Gesetz -Rechtsverordnung (materielles Gesetzt) -Satzung (materielles Gesetzt), z.B.im Verein, in der Gemeinde oder der Stadt
- ungeschriebenes Recht -Naturrecht -Gewohnheitsrecht -Richterrecht (Fortbildung von bestehendem Recht)
- Rechtsordnung Gesamtheit der in einem Rechtsgebiet geltenden Regeln
- Rechtsquelle Grundlage, Ursprungsort eines Rechtssatzes des für alle geltenden objektiven Rechts, besonders also Verfassung, Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung und Gewohnheitsrecht
- Rechtsnorm Norm, eine rechtliche Sollensanforderung, die grundsätzlich an jeden gerichtet ist. Sie besteht im Prinzip aus Tatbestand und Rechtsfolge (z. B. "Wer ... verletzt, ist ... verpflichtet"). Die einzelne, in Satzform gebrachte Rechtsnorm bezeichnet man als Rechtssatz
- Exekutive -ausführende Gewalt -umfasst die Regierung und die öffentliche Verwaltung (Administrative) -Ausführung der Gesetzte
- Legislative -gesetzgebende Gewalt -Beratung und Verabschiedung von Gestezten -Kontrolle der Exekutive -in Demokratien bilden die Parlamente die Legislative
- Judicative -Rechtssprechung -in Deutschland das Bundesverfassungsgericht durch unabhängige Richter -Rechtssprechung ist an Gesetz und Recht gebunden
- Aus welchem Grund gibt es die Gewaltenteilung? -zum Zwecke der Machtbegrenzung -Sicherung von Gleichheit und Freiheit
- Verhältnis von Rechtsquellen/Normenhierarchie Internationales Recht [Europarecht hat Anwendugsvorrang und nicht Geltungsvorrang gegenüberB.recht] Art.23,24,25 GG -Völkerrecht -Europarecht Bundesrecht -Bundesverfassungsrecht; GG -formelle Bundesgesetzte -materielles Bundesrecht (z.B.Satzung) Landesrecht -Landesverfassungsrecht -formelle Landesgesetzte -materielles Landesrecht (z.B.Satzung) =>Art.31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht
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- Subsumtionstechnick 1.Auffinden der passenden Rechtsnorm HYPOTHESE 2.Ermittlung der zu prüfenden Tatbestandmerkmale(TBM) HYPOTHESE 3.Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltsausschnitts HYPOTHESE 4.Subsumtion: Fassen des konkreten (Lebens-)Sachverhalts unter die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen Konkretisierung der TBM durch Definition Aulegung der Norm 5.Ergebnis: a)wenn Tatbestand (+) ->dann Rechtsfolge (+) b)wenn Tatbestand (-)->dann Rechtsfolge (-)
- Gutachtenstil [Wer-will-was-von-wem?] 1.Prüfungsobersatz: Bennen der Rechtsgrundlage(=Rechtnorm, die die in Fallfrage begehrte Rechtsfolge liefert) 2.Tatbestandmerkmale: Anspruchsvoraussetzungen 3.Subsumtion: Fassen des konkreten (Lebens-)Sachverhalts unter die jeweiligen Tatbestandvoraussetzungen; kein bloßes Abschreiben von Sachverhalt und Gesetztestext