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BWL 1.Semester a (Subject) / Einigung beim Vertrag (Lesson)

BGB

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  • Angebot Angebot (§145) ist eine Erklärung mit dem Wille, sich rchtlich zu binden. Es enthält die wesentliche Vertragsbestandteile und braucht nur mit Ja ( Annahme) oder "Nein" beantwortet zu werden Notwendige Inhalte eines Angebots: die Partner des Vertrages Leistung und Gegenleistung der Geschäftstyp des Vertrages (ist i.d.R. aus Leistung/Gegenleistung zu entnehmen) Ein hinreichend bestimmtes Angebot ist ab Zugang und Wirksamkeit bindend, § 145 BGB.  
  • Angebot und Annahme Die Annahme kann nur so lange erklört werden, wie das Angebot bindend ist §§146 ff. BGB. Ein Angebot unter Anwesenden kann nur sofort angenommen werden, ein Angebot unter Abwesenden ist bindend, solange der Antragende die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf § 147 Abs. 1 und 2 BGB. Der Angebotende kann für die Annahme des Angebots auch eine Frist setzen, § 148 BGB. Eine verspätete Annahme wird wie ein neues Angebot behandelt, § 150 Abs. 1 BGB ebenso eine Erklärung, die das Angebot nicht ohne jeden Vorbehalt akzeptiert  §150 Abs 2 BGB
  • Annahme Durch die Annahme eines Angebots wird ein Vertrag begründet.Die Annahme muss dem Angebot entsprechen und kann entweder ausdrücklich oder konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen.    
  • invitatio ad offerendum Einladung zur Abgabe eines Angebotes ist nicht verbindlich z.B. Schaufensterauslage, Katalo, Werbeprospekt  
  • Angebot an eine unbestimmte vielzahl an Personen z.B Sofortkauf im Internet Ein Angebot kann an eine unbestimmt Vielzahl von Personen gerichtet sein, wenn der Erklärende will, dass der Vertrag mit demjenigen Zustande kommt, der die Annahme erklärt.
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