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Völkerrecht (Subject) / Begriff des Völkerrechts (Lesson)
Begriff des Völkerrechts, Völkerrecht als Rechtsordnung, Geltungsgrund des Völkerrechts
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- Definition des Völkerrechts Gesamtheit der rechtlichen Regeln über die hoheitliche Beziehungen von Staaten, internationalen Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten untereinander einschließlich der für die Völkergemeinschaft (oder Teile hiervon) relevanten Rechte und Pflichten Einzelner
- In wieweit ordnet das Völkerrecht die Staatenwelt? - Grundbestand an Rechtssätzen über Staatsgebiet, Gebietserwerb, Gesandtschaftswesen, Nutzung der Meere --> Also: Schranken der Entscheidungsfreiheit der Staaten - Verletzung aus politischer Opportunität oder schlichter Nachlässigkeit wird als Unrecht betrachtet
- Wie haben sich internationale Normen seit dem WK I verdichtet? - Bis WK I war Krieg als Mittel der Politik behandelt - Nach WK I: erst Schlichtungsverfahren durchzuführen, Völkerbund scheiterte (USA, UdSSR nicht dabei), Briand-Kellog-Pakt zur Ächtung des Kriegs als Mittel, Angriffskrieg wurde verboten - Außerdem Gewaltverbot in UN-Charta ab 1945 - Zusammenarbeit und Konfliktlösung durch Internationale Organisationen (haben eigene Rechte, Pflichten und Kompetenzen, z.B. Erlass von Regelungen und Abschluss von Verträgen) - Auch Bindungen nach innen - Menschenrechte gegenüber staatlicher Gewalt -Entwicklung von menschenrechtlicher Standards
- Was besagt das klassische Völkerrecht? Klassisches Völkerrecht - Staaten = Träger von Rechten und Pflichten - auch heute hauptsächlich Regelungen zu geborenen Völkerrechtssubjekten als Hauptakteure (in Sachverhalten außerhalb des nationalen Rechts, z.B. Vertrag über Auslieferung von Straftätern, nicht aber Ankauf von Grundstück für Botschaft)
- Was besagt das moderne Völkerrecht? Modernes Völkerrecht à Regelungen der Stellung neuer Völkerrechtssubjekte Bs.: Heiliger Stuhl, IKRK, Befreiungsbewegungen à Beschränkung der Staatsgewalt nach innen Bs.: Menschenrechte
- Warum ist der Begriff des Völkerrechts irreführend? - Staaten = Zentrum - Begriff kommt von direkter Übersetzung von ius gentium (rechtliche Beziehung römischer Staatsbürger zu Fremden)
- Wie wird der Begriff des Völkerrechts gerechtfertigt? - VR-Ordnung dient Interessen der Völker und einzelner Menschen - Heraustreten der Staatsvölker aus Mediatisierung Bs. Selbstbestimmungsrecht der Völker, Minderheitenschutz, Eingreifen der VN, Schutz demokratischer Willensbildung
- Von welchen Rechtsgebieten ist das Völkerrecht abzugrenzen? (Europarecht) - Recht der Europäischen Union o Grundlage sind 3 völkerrechtliche Verträge (EUV, AEUV, EAGV) o Nicht rein völkerrechtlich - Übertragung von Hoheitsrechten - Wirkung der Rechtsakte der Organe aufs innerstaatliche Recht - Ausgenommen GASP: keine Hoheitsrechte übertragen o Sondern eigene Rechtsordnung - EuGH: MS können zentrale Elemente nicht mehr nach Belieben ändern (Verfassungsurkunde einer Rechtsgemeinschaft, Aufnahme föderaler Elemente, Schwebelage, Frage, ob MS wirklich noch Herren der Verträge sind) - Seit Lissabon eigene Völkerrechtssubjektivität
- Von welchen Rechtsgebieten ist das Völkerrecht abzugrenzen? (Internationales Recht) Internationales Recht (Bs. Internationales Privat-, Öffentliches und Strafrecht): Innerstaatliches Recht mit internationalen Bezug, Frage welches Recht im internationalen SV anwendbar (Kollisionsrecht)
- Von welchen Rechtsgebieten ist das Völkerrecht abzugrenzen? (Lex mercatoria) Lex mercatoria: Existenz strittig, da anationales Recht o Früher: Recht muss VR oder LR zuordbar sein o Neue Rechtsprechung, insbesondere westeuropäische Rspr: Bereitschaft bei Schiedsverfahren Existenz anzunehmen o Grundlage: Privatautonomie der Vertragsparteien, die ihre Beziehungen dem Zugriff von nationalen Recht entziehen können
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- Was ist die eigentliche Vorstellung von Recht? Gebote und Verbote müssen mit Zwang durchgesetzt werden --> daher nationales Recht : - Polizei- und Ordnungsrecht - gerichtliche Durchsetzung - Sanktionen des Strafrechts - Verwaltungsvollstreckungsrecht - Gewaltmonopol
- Was ist der Inhalt des Grundgedankens der "Reziprozität" und welche Vorteile bietet dieser? Erklärung für Entstehung des VR/ Ausgangspunkt des VR: Staaten gehen Pflichten ein, um Grundlage für vorteilhaftes, pflichtgemäßes Verhalten anderer Staaten zu schaffen Erstmals in diplomatische Beziehungen und Kriegsvölkerrecht Heute:Starke Reziprozität in völkervertraglichen Handelsregeln Bs. WTO --> Gegenmaßnahmen als Druckmittel Erstaunlich: neue Entwicklung weg von Reziprozität --> weniger Reziprozität in neuen Bereichen, die nicht unmittelbar im Interesse der Staaten selbst liegen und, die nicht eine Durchbrechung legitimiert bei Nichtbeachtung durch andere Staaten, insbesondere durch Verbot bestimmter Repressalien, Bs. Umweltschutz, Menschenrecht führen
- Welche Argumente werden gegen die Einordnung als Rechtsordnung des Völkerrechts vorgebracht? -keine zwingende Gerichtsbarkeit - keine zentrale Weltgesetzgebung - keine allzeit verfügbare „Polizeigewalt“
- Warum sind die Argumente gegen die Einordnung als Rechtsordnung des Völkerrechts nicht zu halten? - Sehr verkürzte Sicht auf Recht: diese Rechtsvorstellung funktioniert an vielen Stellen gerade nicht (Straßenverkehrsordnung) -->Recht funktioniert durch geteilte Ansicht über richtiges Verhalten (man begeht einen Mord nicht wegen der bestehenden Rechtsregel, sondern wegen der Ansicht über Unrecht) - Streit überholt, da sich die Umstände im letzten Jahrhundert geändert haben, Völkerrechtsregeln haben mehr Kraft und Verdichtung erhalten
- Wie wird die Effektivität des Völkerrechts allgmein wahrgenommen und wie sieht die Wirklichkeit aus? Prägung der gegenwärtigen Staatenwelt durch hohes Maß an Befolgung völkerrechtlicher Regeln, obwohl Medien etc. Ausnahmen der Befolgung als Beweis der Dominanz von Machtverhältnissen und politischer Opportunität
- Was sind moderne Ansätze zur Erlärung, warum völkerrechtliche Regeln befolgt werden? - Rational choice (ökonomischer Ansatz) - Sorge um Reputation - Mögliche Gegenmaßnahmen gefürchtet - Aktive Teilnahme wegen Konkurrenz um die Geltendmachung und Durchsetzung staatlicher Präferenzen - Wahrgenommene Schwächen des Völkerrechts (Durchsetzbarkeit etc.) sind eher Schwächen der UN - UN-Charta entspricht Verfassung des Völkerrecht und ist häufig im nationalen Recht verankert, z.B. Art. 25 GG - Wesentliche Steuerungskraft durch Internalisierung: Im staatlichen Binnenbereich ist die staatsrechtliche Absicherung völkerrechtlicher Pflichten und der gesellschaftliche Konsens über politische Entscheidungsprozesse in die Bahnen des Völkerrechts gelenkt. Ein offener Verstoß gegen Völkerrecht wir daher häufig als Mangel an Rechtskultur angesehen
- Welche besonders effektiven Maßnahmen findet man im Welthandel? Verfahren zur Streitbeilegung mit beachtlichem Sanktionspotential, die auch für Großmächte ein Risiko tragen
- Welche Maßnahmen zur Durchsetzung gibt es in Verträgen? - EMRK = Menschenrechtsstandards - Abkommen von Rom zur Durchsetzung der Pflichten Einzelner o Ad-hoc Gerichte o Internationale Strafgerichte
- Welche Gefahr besteht für das Völkerrecht als Rechtsordnung? - Problem ist nicht mehr die wenige Kodifizierung oder mangelnde Durchsetzung - Diffusität neuer Rechte und Pflichten - P : striktes Gewaltverbot vs. Einengung des Selbstverteidigungsrecht = Bedrohung der Autorität des Völkerrecht -->Neue Strömung in der Durchsetzbarkeit des Völkerrecht 1. neue Praxis des UN-Sicherheitsrates = kollektive Maßnahmen zur Durchsetzung, Bs. Kosovo- Einsatz der NATO 2. Internationale Strafgerichtshöfe 3. Selbstverteidigungsrecht bei terroristischen Angriffen = Stärkung der Durchsetzungsqualität
- Was ist der Geltungsgrund des Völkerrechts? - Bis weit ins 20. Jahrhundert stellte sich die Frage nach der schlussendlichen Begründung der Bindung an völkerrechtliche Normen (keine Verfassung, kein pouvoir constituant) - Versuch der Rückführung auf ein äußeres Bezugssystem: o Religiöse Vorstellungen (christliche Naturrechtslehre) o Natur des Menschen o Soziologische Befunde - Heute ist dieser Strang eher in Philosophie relevant, aber hat relativ wenig mit konkreten Recht des Völkerrechts zu tun - Einsicht, dass Recht durch kulturelle, zeitgenössische Ansichten geprägt wird, schwierige Klärung wegen heterogener Anschauungen, gerade kein grundlegendes Recht das gefunden werden muss --> Suche in der Nähe von Grundprinzipien (Rechtspositivismus) - Selbstbindungslehre: Geltung wegen Selbstbindung des Staates o Problem: Wie Stabilität sichern, wenn Staaten ihren Willen ändern o Problem: Warum sind neu entstehende Staaten schon an Völkerrecht gebunden? o Staatswillenlehre bringt einen nicht soweit, trägt Völkerrechtsordnung nicht weit - Konsensprinzip: o Herrschende Lehre o Völkerrecht =zwischenstaatliche Rechtsordnung Staaten sind Adressaten Staaten = Akteure ≠ nationaler Rechtsordnung mit zentralisierter Rechtsgebung durch staatliche Organe (Adressat ≠ Akteur) - Wenn erstmal Konzens gebildet, gilt Recht und wenn Änderung gewünscht wird neuer Konzens benötigt --> heute herrschende Lehre, aber stößt auch an Grenzen (Bs.: ius Cogens- Warum gibt es zwingende Regeln, wenn nur nach Konzens geltend, dann könnten auch abweichende Regeln getroffen werden; Gewohnheitsrecht entsteht auch gegen Wille von Staaten) - Fazit: Schwierige theoretische Begründung der Geltung