BWL 1.Semester (Subject) / Konstitutive Entscheidungen (Lesson)
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Personengesellschaften
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- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Personenvereinigung zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks keine Juristische Person keine Eintragung ins Handelsregister Rechtsgrundlage $$ 705-740 BGB (auch BGB-Gesellschaft genannt) Beispiele: ärztliche Gemeinschaftspraxis oder Anwaltssozietät Gesellschafter Leisten gleich hohe Einlagen und leiten gemeinsam Partizipieren glaich an Gewinn und Verlust Abweichungen durch Gesellschaftsvertrag möglich Haftung Gesellschaft mit Gesellschaftsvermögen Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen Finanzierungsmöglichkeiten Eigenkapital aus Einlage Bankdarlehen als Fremdkapital
- Kommanditgesellschaft (KG) Personengesellschaft KG ist im Handelsregister eingetragen Gesellschaft muss Bücher führen Beispiel: Miele & Cie. KG Rechtsgrundlage: §§ 162-177a HGB Leitungsrechte: Kommplementär Kontrollrechte: volle für Kommplementär, beschränkte für Kommandisten Haftung: uneingeschränkte für Kommplementäre, eingeschränkt für Kommandisten Mindestkapital: keine Vorschrift GuV- Verteilung: nach Gesellschaftsvertrag sonst nach § 168 HGB Finanzierungsmäglichkeiten: bessere als EU und OHG, weil Teilhaber zusätzliches Kapital einbringen
- Offenen Handelsgesllschaft (OHG) „Große Schwester“ der Gbr Rechtsgrundlage: $$ 105-160 HGB Leitungsrechte: alle oder einzelne Gesellschafter Kontrollrechte: alle Gesellschafter Haftung: uneinbeschränkt für alle Gesellschafter Mindestkapital: keine Vorschrift GuV-Verteilung: nach Gesellschaftsvertrag, sonst nach § 121 HGB Finanzierungsmöglichkeit: durch Einlage oder Bankdarlehen
- Stille Gesellschaft Beteiliegung des stillen Gesellschafters ist für Ausenstehende nicht erkennbar duech Bar- oder Sachleinlage erolgt eine Bilanzverlängerung Rechtsgrundlage §§ 230-237 HGB Leitungsrechte: stiller G. üblicherweise ausgeschossen Kontrollrechte: volle Kontrollrechte für Inhaber, beschränkt für stillen G. (§ 233) Haftung: uneingeschränkt für Inhaber, stiller G. wird Insolvenzgläubiger Mindeskapital: keine Vorschrift GuV-Verteilun: stille G. muss am Gewinn und kann am Verlußt beteiligt werden
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) „Mini-GmbH“ Mindeststammkapital 1 Euro Ziel: Erleichterte Existenzgründung Wie bei GmbH haftet der Gesellschafter nur bis zur Einlage Daher eine erschwerte Fremdfinanzierung Bildung einer gesetzlichen Rücklage aus laufenden Gewinnen Ist ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht, geht die Gesellschaft in eine GmbH über
