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Medienmanagement (Subject) / 5 (Lesson)
- 3 Arten der Integration / Konzentration (Nicht Medien-spezifisch) Horizontal - Zusamenschluß der Geschäftsfelder, die sich auf der gleichen Wertschöpfungsstufe befinden Diagonal - Zusamenschluß der Geschäftsfelder, die nichts miteinander zu tun haben. Vertikal (Integration) - Zusamenschluß der Geschäftsfelder , die sich auf einer vor- oder nachgelagerten Stufe befinden. Vorteil: Sinkende Transaktionskosten (Bsp.: Eigene Druckerei im Haus)
- Horizontale Konzentration im Mediensektor Vorteile Skaleneffekte (Economies of Scale) - Je größer ein UN, desto kostengünstiger kann es Produzieren, da die Stückzahlen höher sind. Bsp.: Zeitung übernimmt kleinere Zeitung und kann dadurch das Papier günstiger einkaufen. Keine Lerneffekte. Synergieeffekte (Economies of scope) - Übertragung der Erfahrungen aus einem bestimmten Sektor in den anderen. Bsp.: Zeitung kauft eine Zeitschrift und kann die Erfahrungen (Lerneffekte über die Zeit / Learning Curve Effekts) aus der Zeitungsproduktion auf Produktion der Zeitschrift übertragen.
- Ökonomische vs. Journalistische Normen Klassinsche BWL = Nutzen- und Kostenminimierung Auf dem Medienmarkt greifen keine normalen, ökonomischen Regeln. Medienakteure wollen neben Nutzen- und Kostenoptimierung gute journalistische Inhalte liefern. Die beiden Ziele sind schwer miteinander kombinierbar, weil gute Inhalte auch mehr Kosten verursachen. Die Meinungsfreiheit darf nicht gefährdet werden, deswegen dürfen auch keine große Zusammenschlüße der Medienfirmen stattfinden, weil sich der Markt sonst nur auf eine kleine Zahl der Akteure beschränken würde. Dadurch sieht der Staat eine Gefahr für die Meinungsfreiheit
- 5 Gründe, warum der ökonomische Markt in Mediensektor (bei Journalismus) versagt Informationen müssen öffentlich zugänglich und frei verfügbar sein. Externe Effekte: Medien können anderen Teilnehmern schaden. Z.B. Journalistische Kritik (z.B. an Pepsi) hat eine unmittelbare Auswirkung auf das UN. Qualität des Produkts ist intransparent. Man zahlt im Voraus, erst dann kann man die Qualität feststellen MedienUN dürfen sich nicht wie auf dem ökonomischen Markt unterbieten, weil sonst die Qualität der Inhalte schrumpfen wird. Meritorische Güter, also mit dem Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturinhalten sollen gefördert werden. Damit lässt sich aber wenig Geld verdienen, da die Einschaltquoten zu niedrig sind. Solche Programme werden u.a. mit GEZ finanziert.
- Grundgesetzt Art. 5, § 1 / Medienregulierung Presse Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Da Medien Einfluss auf die Meinung der Bevölkerung nehmen, wäre es zu gefährlich wenn die Macht nur bei wenigen Instanzen läge oder bei dem, der am meisten zahlt. Bsp.: Nationalsozialismus) Spezifische Regeln der Presse: Pressefreiheit: Freier Marktzugang Keine persönliche Voraussetzungen für den Markteintritt Privilegien: Recht auf Information für Massenmedien Zeugnisverweigerungsrecht Beschlagnahmungs- und durchsuchungsverbote Institutionelle Garantie: Reduzierte MwSt. Subventionierter Postzeitungsdienst Preisbindung / Fixiertes Preis Bereichsschutz
- Regulierung der Medienmärkte Markteintritt: Print nicht limitiert, d.h. jeder kann eine Zeitung betreiben. Für TV und Radio braucht man eine Lizenz. Werbung: Werbung und Programminhalte müssen von einander getrennt werden. Wettbewerb: unterliegt dem Kartellrecht
- Audio-Visuelle-Media-Direktive Staat bestimmt selbst alle Audiovisulle Inhalte Öffnung der nationalen Medienmärkte für den gesamten europäischen Wettbewerb Unabhängige staatliche Hoheitsgewalt über Service-Anbieter Einzelne Werbeunterbrechungen nur während des TV-Sportprogramms nur eine Werbeunterbrechung per 30 Min. (Filme, Kinderprogramme, News) kommerzielle Werbungen eingeschränkt bis auf 12 min. Strengere Regeln für bestimmte Werbung (z.B. Alkohol / ungesundes Essen) Verbot von Schleichwerbung Product Placement ist erlaubt nur wenn es kein Einfluss auf Meinungsbildung besteht Inhalte der hochinteressanten Events müssen für die kurze Berichterstattung der anderen Teilnehmer im Rundfunkmarkt zu Verfügung gestellt werden Schutz der Minderjährigen durch verhinderten Zugang zu den Inhalten für Erwachsene
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