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Veranstaltungsfachwirt: Rechnugswesen (Subject) / Finanzbuchhaltung (Lesson)

Finanzbuchhaltung von A - Z

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  • Erträge < Aufwendungen, also Saldo im Haben des GuVK stellt einen Verlust (Minderung) dar
  • Eigenkapitalvergleich/Betribsvermögensvergleich      EK am Schluss des Wirtschaftsjahres -    EK am Beginn des Wirtschaftsjahres =   Unterschiedsbetrag +    Privatentnahmen -     Privateinlagen =    Gewinn oder Verlust
  • Abschreibung / Absetzung für Abnutzung (AfA) werden bei abnutzbaren langfristigen Anlagegütern vorgenommen.   Anschaffungskosten (AK) / Herstellkosten (HK) sind auf die Nutzungsdauer zu verteilen.
  • Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sind: - entgeltlich erworbener Geschäfts- / Firmenwert - Gebäude - Maschinen - Betriebsausstattung (Fuhrpark, Werkzeuge) - Geschäftsausstattung (Büromöbel, Büromaschinen)
  • Anschaffungskosten = Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (§255 Abs. 1 HGB)
  • Herstellkosten Aufwendungen, die durch die Herstellung von Vermögensgegenständen entstehen (§255 Abs. 2 Satz 1 HGB)
  • Abschreibungsursachen 1) technische Ursachen - Gebrauchsverschleiß - Ruheverschleiß (Rost) - Katastrophenverschleiß (Feuer, Unfall, Explosion)
  • Abschreibungsursachen 1) wirtschaftliche Ursachen Entwertung durch.... - technischen Fortschritt - Bedarfsverschiebung - Preisverfall
  • lineare Abschreibung / jährlicher Abschreibungsbetrag = AK bzw. HK / Nutzungsdauer   Abschreibungsbetrag, der gleichmäßig auf die Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt
  • linearer Abschreibungssatz 100 / Nutzungsdauer
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  • degressive Abschreibung - AfA-Beträge verringern sich von Jahr zu Jahr - degr. Abschreibungssatz = 100/ND x 2,5 = ? < 25%, den nehmen                                                                           > 25%, stets 25% nehmen - zum 1.1.2011 abgeschafft!
  • lineare AfA (§ 7 Abs. 3 EStG) - wechsel von degressiver zur linearen, sobald lineare AfA > degressiv ist - linearer AfA-Betrag = Restbuchwert / Restnutzungsdauer
  • Leistungs-AfA - bei wirtschaftlicher Begründung können bewegliche Anlagegüter nach      Leistung berechnet werden   --> starke Leistungsschwankungen, große Verschleißunterschiede - Leistungs-Afa-Betrag = AK x Jahresleistung / Gesamtleistung
  • Buchen der Abschreibung 1) Aufwandskonto "Abschreibung auf Sachanlagen" im Soll 2) Bestandskonto "Maschine" im Haben   Saldo wird am Ende über das GuVK im Haben abgeschlossen!
  • Abschreibungen verändern.... - das Anlagenkonto um den verminderten Buchwert/Restwert - den Erfolg
  • Warenkonten 1) Einkäufe =      Aufwandskonto:  Wareneingang (WE) im Soll = GuV 2) Verkäufe =      Ertragskonto:      Erlöse im Haben = GuV 3) Die man hat = Bestandskonto:   Bestand Waren = SBK
  • Saldo = Warenerlöse = Wareneinsatz = WE - Bestandsmehrung WE + Bestandsminderung
  • Bestandsmehrung - wenn AB < SBK - in einer Rechnungsperiode wurden mehr Waren eingekauft als verkauft.
  • Bestandsminderung - wenn AB > SBK - in der Abrechnungsperiode wurden mehr Waren verkauft als eingekauft
  • Rohgewinn/Rohverlust = Umsatzerlöse - Aufwendungen für Waren ...zeigt, welchen Erfolg (Rohgewinn/Rohverlust) das Unternehmen durch    den Ein- und Verkauf von Waren erzielt hat. ...ist Zwischensaldo des GuVK  
  • Reingewinn/Reinverlust =    Rohgewinn/Rohverlust - alle übrigen Aufwendungen + alle übrigen Erträge  
  • Umsatzsteuer § 12 Abs. 1 und Abs. 2 UStG - der Betrag, der auf den vom Unternehmen geschaffenen Mehrwert   entsteht  
  • USt - Traglast - Umsatzsteuer die beim Verkauf anfällt - Ausgangsumsatzsteuer - Passivkonto - Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt
  • USt - Zahllast - Umsatzsteuer die an das Finanzamt zu zahlen ist - Umsatzsteuerschuld - USt-Traglast - Vorsteuer = Zahllast   - USt < Vorsteuer = USt - Guthaben, Geld vom Finanzamt zu bekommen   USt > Vorsteuer = USt - Zahllast, Geld an das Finanzamt zu zahlen
  • Vorsteuer (VSt) - Umsatzsteuer, die beim Einkauf anfällt - Eingangsumsatzsteuer - Aktivkonto - Forderung gegenüber dem Finanzamt
  • Rechnungen müssen lt. § 14 Satz 1 Abs. 4 UStG folgende Angaben enthalten: - Namen + Anschrift Sender & Empfänger - Ausstellungsdatum - Menge, Bezeichnung, Art & Umfang der Leistung - Liefer-/Leistungszeitpunkt - Engelt & vereinbarte Entgeltminderungen - Steuersatz + Steuerbetrag - ggf. Hinweis auf Steuerbefreibung - Steuernummer /Steuer-ID - fortlaufende Rechnungsnummer - Hinweis zur Aufebwahrungspflicht
  • Bruttoerlös = Entgelt (Nettoerlös) + USt (Ausgangs-USt)
  • Nettoverfahren Entgelt und USt/VSt werden direkt getrennt voneinander gebucht
  • Bruttoverfahren Entgelt und USt werden zusammen verbucht und erst am Ende getrennt
  • Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung (Übergangskonto) ist auf die Umsatzsteuerschuld (Zahllast) des Kalenderjahres von jedem Unternehmer bis zum ... ...10 Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraumes elektronisch zu übermitteln.
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  • Das USt-Konto ist ein Bestandskonto, d.h. der Saldo wird über das Schlußbilanzkonto abgeschlossen.
  • Privatkonten - nicht betriebliche Veränderungen des Eigenkapitals - Veränderungen durch Privatentnahmen und Privateinlagen
  • Privatentnahmen - senken das betriebliche Vermögen und EK - § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG - § 3 Abs 1b, 9a UStG - Geldentnahmen nicht USt - Sachentnahmen, Nutzungsentnahmen & Leistungsentnahmen  ESt & USt
  • Arten der Privatentnahmen - Geldentnahme - Sachentnahme (Gartenzwerg für eigenen Garten) - Nutzungsentnahme (PKW zur privaten Nutzung) - Leistungsentnahme (Reinigungskraft für zu Hause)
  • Selbstkosten = alle durch den betrieblichen Leistungsprozess bis zum Zeitpunkt der Entnahme oder Zuwendung entstandenen Kosten.
  • Privateinlage erhöht das betriebliche Vermögen und Eigenkapital und unterliegen nicht der Umsatzsteuer!
  • Privatkonten werden am Ende eines Wirtschaftsjahres über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen.
  • Erfolgsermittlung    Eigenkapital am Schluß des Wirtschaftsjahres + Eigenkapital am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres = Unterschiedsbetrag - Privateinlagen + Privatentnahmen = Gewinn / Verlust
  • Warenbezugskosten Kaufpreis + Anschaffungskosten
  • Anschaffungskosten sind 1) Transportkosten 2) Zölle 3) Vermittlungsgebühren (Einkaufsprovisionen, -kommissionen)  
  • Transportkosten als Anschaffungskosten sind zum Beispiel Eingangsfrachten Rollgelder (Rollfuhrdienst) Postgebühren Anfuhr- und Abladekosten Transportversicherungsbeiträge Kosten der Transportverpackung
  • Anschaffungskosten = Kaufpreis (netto) + Anschaffungsnebenkosten (netto)
  • Bezugsnebenkosten (BNK) ist ein Unterkonto des Wareneingangskontos und wird über dieses abgeschlossen
  • Warenvertriebskosten Kosten die beim Warenausgang/-vertrieb anfallen: 1) Transportkosten 2) Zölle 3) Vermittlungsgebühren (Verkaufsprovisionen, -kommisionen)
  • Transportkosten beim Warenvertrieb sind zum Beispiel Ausgangsfrachten Postgebühren Abfuhrkosten Transportversicherungsbeiträge Kosten der Versandverpackung  
  • Warenvertriebskosten sind einkommensteuerrechtlich zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben, d. h. ... ... sie wirken sich im Anfallungsjahr in voller Höhe direkt auf den Erfolg aus!
  • Warenvertriebskostenkonten sind Aufwandskonten, die... ...direkt über das GuVK abgeschlossen werden
  • Warenrücksendungen und Gutschriften mindern 1) Wareneingang (Einkaufsseite), Vorsteuer und Verbindlichkeiten L&L 2) Erlöse (Verkaufsseite), Umsatzsteuer und Forderungen L&L
  • Rabatte Preisnachlässe, die der Liefer dem Käufer einräumt. Werden auf der Rechnung sofort berücksichtigt und damit auch bei der umsatzsteuerberechnung. Rabatte gehören nicht zu Anschaffungskosten und haben keine Bedeutung für die Umsatzsteuer.
  • Rabatt-Arten Mengenrabatt Treuerabatt Wiederverkäuferrabatt Personalrabatt Sonderrabatt