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BWL 2. Semester (Subject) / WPR I (6) (Lesson)
- §121 Anfechtungsfrist: - Anfechtung muss ohne schuldhafters Zörgern erfolgen (unverzüglich). - Einem Abwesenden erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
- §117 Scheingeschäft: - WE nur zum Schein abgegeben so ist die WE nichtig - Wird durch ein Scheingeschäft ain anderes verdeckt so gelten die Vorschriften gegen das verdeckte Geschäfte.
- §107 Einwilligung des gesetzl. Vertreters: - Falls kein rechtlicher Vorteil erlangt durch Minderjährigen, dann Einwilligung des gesetzl. Vertreters nötig
- §106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger: - §§107-113 sind zu beachten (Beschränkungen)
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