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BWL 2. Semester (Subject) / WPR I (1) (Lesson)

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  • § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung: - Minderjähriger schließt Vertrag ohne erforderliche Einwilligung dann hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung des gesetzl. Vertreters ab. - Geschäftspartner fordert Erklärung auf dann muss gesetzl. Vertreter innerhalb 14 Tagen gegenüber GP erklären, nach Ablauf sonst ungültig. - Minderjährige in der Zeit volljährig dann gilt seine Genehmigung.
  • § 109 Widerrufsrecht des anderen Teils: - Bis zur Genehmigung des gesetzl. Vertreters kann der GP widerrufen - GP kann nicht widerrufen falls er die Minderjährigkeit kannte oder das Fehlen der Einwilligung
  • § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln: - Vertrag ist gültig falls Minderjähriger mit Taschengeld bezahlt bzw. mit Geld bezahlt dass ihm gegeben wurde für diesen Zweck
  • § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte: - Einseitiges Rechtsgeschäft das Minderjähriger vornimmt ist ungültig (Kündigung, Anfechtung etc. nur eine WE nötig =! mehrseitiges Rechtsgeschäft wie z.B. Vertrag (mind. 2 WE nötig).
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