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Handelsrechtlicher Konzernabschluss (Subject) / 1. Einführung (Lesson)

Allgemeine Einführung, Was ist ein Konzern

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  • Einheitstheorie: Interessen der Minderheitsgesellschafter werden vernachlässigt è Homogene Interessenslage à keine „Außenstehende“ è Minderheitsbeteiligungen werden nicht als FK, sondern als EK behandelt. Tochterunternehmen wird als ganzes aufgenommen
  • Interessenstheorie: Interessen sind heterogen è Minderheitsanteile sind als FK zu behandeln 1)      Interessenstheorie mit partieller Konsolidierung a.       Konzernabschluss im Nettoverfahren b.      VG, Schulden, GuV der Tochtergesellschaft nur anteilig in den Konzernabschluss aufnehmen 2)      Vollkonsolidierung (ähnlich wie Einheitstheorie) a.       Konzernleitung kann über VG und Schulden komplett verfügen