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Controlling für Einsteiger - IHK (Subject) / 3. Grundzüge der Bilanzpolitik (Lesson)
- Was versteht man unter Bilanzpoitik? Unter Bilanzpolitik ist die Ausnutzung aller legalen Maßnahmen zu verstehen, mit denen der Bilanzierende den jahresabschluss im Sinne seiner Zielsetzung gestaltet. Die Zielsetzung der Bilanzpolitik können durch verschiedene Motive bestimmt sein.
- Nenne Motive für eine "günstige" Bilanz - verbesserte Kreditwürdigkeit - geplante Kapitalerhöhung - Abwehr einer Übernahme durch Dritte (höherer Unternehmenswert) - persönliche Motive der Eigentümer (z.B. Steuern)
- Nenne Gründe, eine "ungünstigere" Bilanz zu erstellen - niedrigere Steuerzahlung - Vermeidung von hoher Gewinnausschüttung oder von Lohnerhöhungen - besserer Verhandlungsspielraum bei Lieferanten und Abnehmern - Abschreckung möglicher Konkurrenten - persönliche Motive der Eigentümer (z.B. Steuern)
- Woraus können sich Zielkonflikte bei der Bilanzpolitik ergeben? Zielkonflikte bei der Bilanzpolitik können sich zum Beispiel aus dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz ergeben. Ist z.B. geplant, im Sinne besserer Kreditwürdigkeit einen möglichst hohen Bilanzgewinn auszuweisen, so kann aus einer entsprechend günstigen Darstellung der Vermögens- u nd Finanzlage eine gleichzeitig höhere Steuerlast resultieren.
- Nenne Ansatzpunkte für die Bilanzpolitik 1. Ausübung des Wahlrechts zum Ansatz einzelner Positionen und zur Bewertung 2. Verschiebung von vertikalen und horizontalen Proportionen durch Über- oder Unterbewertung der Aktiva uns Passiva sowie ( hiermit korrespondierende) Erhöhung oder Minderung der Aufwendungen/Erträge 3. Bilanzverlängernde oder -verkürzende Maßnahmen wie direkte/indirekte Abschreibungen 4. Umfang der Informationen in Anhang und Lagebericht ABER: Relativierung der Gestaltungsmöglichkeiten durch Informationspflicht im Anhang und Lagebericht!
- Welche Mittel stehen für eine "ungünstigere" Bilanz zur Verfügung? 1. Wahl der Abschreibungsmethode für Neuanschaffungen - degressiv statt linear 2. Rückstellungen erhöhen für drohende Verluste aus bestehendem Geschäft 3.Vorratsbewertung ändern (Durchschnittsbewertung, FIFO, LIFO) 4. Aufwandsrückstellungen vorziehen für Aufwendungen, die eigentlich erst im Folgejahr fällig werden 5. Gehaltsrückstellungen für Boni bilden 6. Bewertung der Fertigerzeugnisse zu Herstell- statt Selbstkosten 7. Zinssatz für Pensionsrückstellungen ändern und damit Rückstellungen für Pensionskasse erhöhen 8. Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte
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