Recht (Subject) / Rechts- und Geschäftsfähigkeit (Lesson)
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Rechts- und Geschäftsfähigkeit
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- Nenne und erläutere die Rechtssubjekte – Rechtsobjekte. §§ 1 - 22 Natürliche Person = jeder Mensch mit Vollendung der Geburt. Verbraucher: natürliche Person ohne Geschäftsbezug Unternehmer: natürliche oder juristische Person mit Geschäftsbezug __________________________ Juristische Person = Personenvereinigung mit Träger von Rechten und Pflichten. des Privatrechts GmbH, AG, Stiftung, eingetragener Verein des öffentl. Rechts Bund Länder, IHK, TV, BfA
- Definiere den Begriff "Rechte" und nenne die beiden Unterscheidungen. = keine Festschreibung im Gesetz + Summe aller Rechtsbestimmungen. subjektives Recht: Befugnis eines konkreten Berechtigten, ergibt sich aus dem objektiven Recht oder wird erworben. objektives Recht: umfasst die Gesamtheit aller rechtlichen Regel. Bsp.: Gesetze, Gewohnheitsrechte etc.
- Erläutere den Begriff "Sache" inkl. einem Beispiel und nenne die beiden Unterscheidungen. § 90 = körperlicher Gegenstand und somit jede abgrenzbare Sache im Raum. Bsp.: - flüssig = in Flaschen abgefüllt - gasförmig (Wasser, Gas) - fest bewegliche Sachen = alles Bewegbares unbewegliche Sachen = Bsp. Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurecht
- Was ist keine "Sache"? -> keine Sache = Computerdaten oder Computerprogramme !! Außer: deren Verkörperung auf Datenträgern.
- Nenne die Bestandteile einer Sache. Bestandteile einer Sache: wesentliche Bestandteile = sind Sachen die ohne Zerstörung oder Veränderung nicht getrennt werden können! Ausnahme: vorübergehende Dinge im Haus oder Grundstück. Zubehör sind bewegliche Sachen, = kein Bestandteil der Hauptsache und dienen somit nur zum wirtschaftlichen Zwecke! §§ 93 - 97
- Erläutere die Geschäftsfähigkeit. § 104 = Abgabe von WEs mit Rechte u. Pflichten geschäftsunfähig < 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig 7 - 18 Jahren geschäftsfähig ab 18 Jahren
- Was versteht man unter "Deliktsfähigkeit"? durch unerlaubten Handel SEpflichtig zu machen.
- Definiere "Rechtsgeschäfte". = Träger von Rechten u. Pflichten !! - gehört zur Unterteilung Geschäftfähigkeit u. Deliktsfähigkeit - gliedert sich in drei "Personen" - natürl. Pers + juris. Pers Privatrecht + juris. Pers öffentliches Recht
- Nenne die drei Vertragsfreiheiten. - Abschlussfreiheit (mit wem, Ausn.: Monopole) - Formfreiheit (wie, Ausn.: gesetzliche Formvorschriften) - Inhaltsfreiheit (worüber, Ausn.: Treu und Glauben)
- Erläutere die Rechtsgeschäfte. besteht aus einer od mehreren WEs die eine gewollte Rechtsfolge herbeiführen! § 111 (einseitig) zwei wissen!! * einseitige Kündigung, Zustimmung -> nur 1 WE notwendig egal wie viel Personen! * zweiseitige Kaufvertrag, Dienstvertrag * mehrseitige GmbH Beschlüsse, GbR Vertrag -> mehrere übereinstimmende WEs notwendig mind. zwei
- Checkliste Rechts- und Geschäftsfähigkeit nennen. Voraussetzungen: Willenserklärung Abgabe der WE Zugang der WE Geschäftsfähigkeit keine Anfechtung
- Wann ist eine Geschäftsfähigkeit möglich? = eine Person ist in der Lage, selbst durch Abgabe von WEs Träger von Rechten und Pflichten zu sein.