Recht (Subject) / Rechts- und Geschäftsfähigkeit (Lesson)

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Rechts- und Geschäftsfähigkeit

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  • Nenne und erläutere die Rechtssubjekte – Rechtsobjekte. §§ 1 - 22   Natürliche Person = jeder Mensch mit Vollendung der Geburt. Verbraucher: natürliche Person ohne Geschäftsbezug Unternehmer:   natürliche oder juristische Person mit Geschäftsbezug   __________________________ Juristische Person = Personenvereinigung mit Träger von Rechten und Pflichten. des Privatrechts   GmbH, AG, Stiftung, eingetragener Verein des öffentl. Rechts   Bund Länder, IHK, TV, BfA
  • Definiere den Begriff "Rechte" und nenne die beiden Unterscheidungen. = keine Festschreibung im Gesetz  +  Summe aller Rechtsbestimmungen.     subjektives Recht: Befugnis eines konkreten Berechtigten, ergibt sich aus dem objektiven Recht oder wird erworben.   objektives Recht: umfasst die Gesamtheit aller rechtlichen Regel. Bsp.: Gesetze, Gewohnheitsrechte etc.      
  • Erläutere den Begriff "Sache" inkl. einem Beispiel und nenne die beiden Unterscheidungen. § 90   = körperlicher Gegenstand und somit jede abgrenzbare Sache im Raum.   Bsp.:    - flüssig             = in Flaschen abgefüllt    - gasförmig          (Wasser, Gas)    - fest     bewegliche Sachen       = alles Bewegbares                           unbewegliche Sachen  = Bsp. Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurecht
  • Was ist keine "Sache"? -> keine Sache     = Computerdaten oder Computerprogramme !!   Außer: deren Verkörperung auf Datenträgern.
  • Nenne die Bestandteile einer Sache. Bestandteile einer Sache:   wesentliche Bestandteile = sind Sachen die ohne Zerstörung oder Veränderung nicht  getrennt werden können! Ausnahme: vorübergehende Dinge im Haus oder Grundstück.   Zubehör sind bewegliche Sachen, = kein Bestandteil der Hauptsache und dienen somit nur zum wirtschaftlichen Zwecke!   §§ 93 - 97
  • Erläutere die Geschäftsfähigkeit. § 104  = Abgabe von WEs mit Rechte u. Pflichten   geschäftsunfähig                  < 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig    7 - 18 Jahren geschäftsfähig                      ab 18 Jahren
  • Was versteht man unter "Deliktsfähigkeit"? durch unerlaubten Handel SEpflichtig zu machen.
  • Definiere "Rechtsgeschäfte". = Träger von Rechten u. Pflichten !!   - gehört zur Unterteilung Geschäftfähigkeit u. Deliktsfähigkeit - gliedert sich in drei "Personen" - natürl. Pers + juris. Pers Privatrecht + juris. Pers öffentliches Recht
  • Nenne die drei Vertragsfreiheiten. - Abschlussfreiheit     (mit wem, Ausn.: Monopole)   - Formfreiheit     (wie, Ausn.: gesetzliche Formvorschriften)   - Inhaltsfreiheit     (worüber, Ausn.: Treu und Glauben)
  • Erläutere die Rechtsgeschäfte. besteht aus einer od mehreren WEs die eine gewollte Rechtsfolge herbeiführen!   § 111 (einseitig) zwei wissen!!     * einseitige           Kündigung, Zustimmung             -> nur 1 WE notwendig egal wie viel Personen!                   * zweiseitige        Kaufvertrag, Dienstvertrag         * mehrseitige       GmbH Beschlüsse, GbR Vertrag   -> mehrere übereinstimmende WEs notwendig mind. zwei
  • Checkliste Rechts- und Geschäftsfähigkeit nennen. Voraussetzungen:   Willenserklärung Abgabe der WE Zugang der WE Geschäftsfähigkeit   keine Anfechtung
  • Wann ist eine Geschäftsfähigkeit möglich? = eine Person ist in der Lage,    selbst durch Abgabe von WEs Träger von Rechten und Pflichten zu sein.