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V. STRAßENVERKEHRSORDNUNG (Subject) / STRAßENVERKEHRSORDNUNG (Lesson)
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- 54) Wo gilt das Stehenbleiben der Straßenbahn nicht als Vorrangverzicht ? in Haltestellen
- 55) Ist es erlaubt, wegen einer am Fahrbahnrand winkenden Person das Taxifahrzeug abrupt zum Stillstand zu bringen ? Nein
- 56) Unter welchen Voraussetzungen darf man in Wien erlaubterweise hupen ? wenn Personenschaden durch keine andere Maßnahme vermeidbar ist
- 57) Darf man bei Dunkelheit weiterfahren, wenn Abblendlicht und Fernlicht ausgefallen sind ? Nein, aber bis zur nächsten Reparaturmöglichkeit bzw. Tankstelle aber nur wenn die Straßenbeleuchtung ausreicht
- 58) Wann darf man mit einem Taxi in 2. Spur halten ? Fahrgäste Ein- und Austeigen zu lassen, wenn a.) die Sicherheit, leichtigkeit und flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird b.) innerhalb von 50m keine Haus- und Grundstückseinfahrt, Parkplatz vorhanden ist
- 59) Wie weit reicht der Haltestellenbereich ? 15m vor und 15m nach der Haltestellentafel
- 60) Darf man im Haltestellenbereich halten ? Nein, aber nur zum kurzen Ein- und Aussteigen lassen oder außerhalb der Betriebszeiten
- 61) Darf man auf einem Schutzweg parken ? Nein, auf einem Schutzweg ist das Parken verboten
- 62) Darf man im Bereich vom Schnittpunkt von 5 m einander kreuzender Fahrbahnränder halten, um einen Fahrgast aufzunehmen ? Nein, man darf keinen Fahtgast aufnehmen, wenn Fußgängerzone und Fahrradweg vorhanden ist
- 63) Darf man in einer Omnibushaltestelle halten, um einen Fahrgast aufzunehmen ? ja
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- 64) Darf ein PKW, der kein Taxi ist, auf einem Taxistandplatz halten, um Personen aus- oder einsteigen zu lassen ? ja
- 65) Unter welchen Voraussetzungen darf ein Taxi vor Haus- und Grundstückseinfahrten halten ? Ein- und Ausfahrt unverzüglich bei bedarf frei machen und der Lenker muss im Fahrzeug bleiben.