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V. STRAßENVERKEHRSORDNUNG (Subject) / STRAßENVERKEHRSORDNUNG (Lesson)

STRAßENVERKEHRSORDNUNG

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  • 54) Wo gilt das Stehenbleiben der Straßenbahn nicht als Vorrangverzicht ? in Haltestellen
  • 55) Ist es erlaubt, wegen einer am Fahrbahnrand winkenden Person das Taxifahrzeug abrupt zum Stillstand zu bringen ? Nein
  • 56) Unter welchen Voraussetzungen darf man in Wien erlaubterweise hupen ? wenn Personenschaden durch keine andere Maßnahme vermeidbar ist
  • 57) Darf man bei Dunkelheit weiterfahren, wenn Abblendlicht und Fernlicht ausgefallen sind ? Nein, aber bis zur nächsten Reparaturmöglichkeit bzw. Tankstelle aber nur wenn die Straßenbeleuchtung ausreicht
  • 58) Wann darf man mit einem Taxi in 2. Spur halten ? Fahrgäste Ein- und Austeigen zu lassen, wenn  a.) die Sicherheit, leichtigkeit und flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird b.) innerhalb von 50m keine Haus- und Grundstückseinfahrt, Parkplatz vorhanden ist
  • 59) Wie weit reicht der Haltestellenbereich ? 15m vor und 15m nach der Haltestellentafel
  • 60) Darf man im Haltestellenbereich halten ? Nein, aber nur zum kurzen Ein- und Aussteigen lassen oder außerhalb der Betriebszeiten
  • 61) Darf man auf einem Schutzweg parken ? Nein, auf einem Schutzweg ist das Parken verboten
  • 62) Darf man im Bereich vom Schnittpunkt von 5 m einander kreuzender Fahrbahnränder halten, um einen Fahrgast aufzunehmen ? Nein, man darf keinen Fahtgast aufnehmen, wenn Fußgängerzone und Fahrradweg vorhanden ist
  • 63) Darf man in einer Omnibushaltestelle halten, um einen Fahrgast aufzunehmen ? ja
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  • 64) Darf ein PKW, der kein Taxi ist, auf einem Taxistandplatz halten, um Personen aus- oder einsteigen zu lassen ? ja
  • 65) Unter welchen Voraussetzungen darf ein Taxi vor Haus- und Grundstückseinfahrten halten ? Ein- und Ausfahrt unverzüglich bei bedarf frei machen und der Lenker muss im Fahrzeug bleiben.