VII. ARBEITS- UND SOZIALRECHT (Subject) / ARBEITS- UND SOZIALRECHT (Lesson)

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

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  • 1.) Wie entsteht ein Arbeitsverhältnis und was muss den ArbeitnehmerInnen ausgehändigt werden? -) Durch eine Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber -) ein Dienstzettel muss ausgehändigt werden
  • 2.) Welche Pflichten haben ArbeitnehmerInnen in einem Arbeitsverhältnis? a.) Arbeitspflicht b.) Sorgfaltpflicht c.) Haftpflicht c.) Treupflicht d.) Weisungspflicht
  • 3.) Welche Pflichten haben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis? Urlaub Entgeltzahlingspflicht (Lohn) Fürsorgepflicht Anmeldepflicht
  • 4.) Welche Versicherungen bilden zusammen die Sozialversicherung? Krankenversicherung Unfallversicherung Pensionsversicherung Arbeitslosenversicherung
  • 5.) Welche Nachteile haben ArbeitnehmerInnen, wenn sie zum Mindestlohn angemeldet sind, aber mehr verdienen? Die ArbeitnehmerInnen bekommen weniger: Krankengeld, Urlaubsgeld, Pensionsgeld, Arbeitslosengeld
  • 6.) Welche Nachteile haben ArbeitnehmerInnen, wenn sie nicht angemeldet („schwarz“) arbeiten? der Arbeitsnehmer ist nicht kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert
  • 7.) Welche Möglichkeiten haben ArbeitnehmerInnen ein Arbeitsverhältnis zu beenden? a.) Kündigung b.) vorzeitiger Austritt c.) einvernehmliche Auflösung c.) Zeitablauf
  • 8.) Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis zu beenden? a.) Kündigung b.) Entlassung c.) einvernehmliche Auflösung d.) Zeitablauf e.) auflösung innerhalb der Probezeit f.) Tod
  • 9.) Erklären Sie: a) Kündigung b) Entlassung c) vorzeitiger Austritt d) einvernehmliche Auflösung e) Zeitablauf a.) Kündigung: unbefristetes Arbeitsverhältnis, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen unter Einhaltung der Kündigungsfrist ein Arbeitsverhältnis beenden b.) Entlassung: schwerwiegender Grund, sofortige Entlassung ohne Kündigungsfrist der Arbeitgeber muss die Entlassung aussprechen c.) vorzeitiger Austritt: schwerwiegende Gründe, Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist sofort beeneden d.) einvernehmliche Aflösung: freiwillig, jederzeit möglich ohne Einhaltung von Fristen e.) Zeitablauf: vereinbarte Beschäftigungszeit ist abgelaufen
  • 10.) Wohin wenden sich ArbeitnehmerInnen, wenn der Lohn nicht oder nicht vollständig ausbezahlt wird? an das Arbeits- und Sozialgericht ( 1080 Wien Wickenburggasse)
  • 11.) Welche wichtigen Bereiche werden im Kollektivvertrag geregelt? Entgelt Arbeitszeit Probezeit Sonderzahlungen ( Wiehnachtsgeld und Urlaubsgeld) Kündigungszeit Ansprüche bei Arbeitsverhinderung
  • 12.) Was sind die Unterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Kollektivvertrag? -) Der Arbeitsvertrag: wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, er kann somit freie Vereinbarungen enthalten -) Der Kollektivvertrag: wird zwichen der Wirtschaftskammer Österreich und der Gewerkschaft VIDA abgeschlossen und regelt zB: den Mindestlohn
  • 13.) Wer schließt den Kollektivvertrag für das Taxigewerbe ab? -) Wirtschaftskammer Österreich und -) die österreichische Gewerkschaft VIDA
  • 14.) Wie hoch ist der kollektivvertragliche Mindestlohn? -) Bis zu einer Betriebszugehörigkeit von 3Jahren Brutto 1000€ Von 3 bis zum 5. Betriebszugehörigkeitsjahr Brutto 1100€ Ab dem 5. Betiebszugehörigkeitsjahr Brutto 1200€
  • 15.) Für wen und wo gilt der Kollektivvertrag? -) fachlich: für Unternehmungen des Taxi- und Mietwagengewerbes -) räumlich: für ganz Österreich -) persönlich: für alle Arbeiter, die bei einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen in Österreich beschäftigt sind  
  • 16.) Was sind die Besonderheiten der Probezeit? Das Dienstverhältnis kann während des ersten Monates jederzeit ohne Einhaltung von Kundigungsfrist gelöst werden.
  • 17.) Welche Kontrollen müssen TaxilenkerInnen bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen? a.) Bremsen b.) Lichtanlage c.) Ölstand im Motor d.) Kühlwasserstand e.) Taxameter (Funktionstüchtigkeit) f.)Pickerl g.) Reifen h.) Unfallbericht-Formular Profiltifekontrolle, Reifendruck, Unterlagen der Gewerbrechtlichen Formulare, Warnweste, Tarifauszug, Betriebsordnung, Stadtplan, Straßenverzeichnis, Rechnungen
  • 18.) Arbeitszeit a) Wie lang ist die Arbeitszeit pro Tag und pro Woche? b) Wie lange ist die Lenkzeit pro Tag und pro Woche? c) Wie lange ist die tägliche Ruhezeit? a.) Arbeitszeit: pro Tag Maximal 12 Stunden Pro Woche maximal 55 Stunden (davon 5 Überstunden 60 Stunden) b.) Lenkzeit: pro Tag maximal 9 Stunden (zweimal in der Woche darf darf man 10 Stunden) pro Woche maximal 56 Stunden c.) Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden
  • 19.) Wie viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen TaxilenkerInnen zu? bis zu 1 Dienstjahr --> 3/4 Brutto - KV- Mindestmonatslohn ab dem 2. Dienstjahr --> 1 Brutto - KV- Mindestmonatslohn oder Aliquote
  • 20.) Für welchen Schaden und in welcher Höhe müssen ArbeitnehmerInnen haften? -) Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er versursacht und verschuldet hat (Dienstnehmerhaftpflichtgesetz) -) Er kann bis zur vollen Schadenwiedergutmachung ersatzpflicht gemacht werden
  • 21.) Ist es zulässig längere Arbeitszeiten oder weniger Lohn als im Kollektivvertrag geregelt zu vereinbaren? Begründen Sie die Antwort! -) Nein -) Die Wichtigste Funktion des Kollektivvertrages ist--> die Schutzfunktion Das heißt, er soll sicherstellen, dass ein Arbeitnehmer zumindest das im Kollektivvertrag vorgesehene Mindestentgelt bekommt und die festgelegten Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
  • 22.) Sind Vereinbarungen, die ArbeitnehmerInnen schlechter stellen als im Kollektivvertrag, zulässig? Begründen Sie die Antwort! -) Nein, da --> im Kollektivvertrag nur Mindesterfordernisse geregelt sind zB: Lohn, Arbeitszeit und Urlaub
  • 23.) Wer überwacht die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften? Arbeitsinspektorat
  • 24.) Eine Pflicht der ArbeitnehmerInnen ist die Haftpflicht. Was bedeutet das? In welchem Gesetz ist das geregelt? -) bei einer schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht oder -) einer schuldhaften Nichterfüllung der Sorgfaltspflicht haftet def Arbeitnehmer -) wird im DIENSTNEHMERHAFTPFLICHTGESETZ gereglet
  • 25.) Eine Pflicht der ArbeitgeberInnen ist die Anmeldepflicht. Was bedeutet das? Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer unverzüglich (vor Arbeitsbeginn) bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmeden, später Taxischlüssel abgeben
  • 26.) Welche Kündigungsfristen sind laut Kollektivvertrag für TaxilenkerInnen einzuhalten? bis 1 Monat --> keine Frist mehr als ein Monat bis zu 1 Jahr --> 1 Woche mehr als 1 Jahr --> 2 Wochen
  • 27.) Nennen Sie vier Gründe für einen berechtigten vorzeitigen Austritt. a.) gesundheitliche Gründe b.) körperliche oder sexuelle Belästigung c.) beleidigende Äußerungen d.) Unternehmer benachteiligt Dienstnehmer
  • 27.) Nennen Sie vier Gründe für einen berechtigten vorzeitigen Austritt. a.) Betrug b.) Trunksucht c.) Fäschung von Urkunden d.) Führerschein oder Taxilenkerausweisentzug e.) Taxifahrer fährt ohne Taxameter