Kosten- und Leistungsrechnung (Subject) / KLR (Lesson)
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Selbstkosten, Angebotspreisberechnung, MSS usw.
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- Was sind Selbstkosten? Selbstkosten sind die Summer aller durch den Leistungsprozess eines Betriebs entstandenen kosten für einen Kostenträger (Produkt). Sie erhalten somit die Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten.
- Wo liegt der Unterschied zwischen Gemeinkosten und Einzelkosten? Einzelkosten sind dem Kostenträger direkt zurechenbar. Gemeinkosten sind nur durch Kostenstellen, also nur indirekt zurechenbar. Sie werden mit einem Zuschlagssatz auf die Einzelkosten aufgeschlagen.
- Kalkulation der Selbstkosten Fertigungsmaterial+ Materialgemeinkosten= Materialkosten Fertigungslöhne+Fertigungsgemeinkosten+ Sondereinzelkosten der Fertigung= Fertigungskosten Fertigungskosten+ Materialkosten= Herstellungskosten+ Verwaltungsgemeinkosten+ Vertriebsgemeinkosten+ Sondereinzelkosten des Vertriebs= Selbstkosten
- Berechnung des Angebotspreises Fertigungsmaterial+ Materialgemeinkosten= Materialkosten Fertigungslöhne+ Fertigungsgemeinkosten+ Restfertigungsgemeinkosten= FertigungskostenHerstellungskosten+Verwaltungsgemeinkosten+ Vertriebsgemeinkosten= Selbstkosten + Gewinn= Herstellungskosten der Abrechnungsperiode + Vertreterprovision= Listenverkaufspreis + Skonto= Zielverkaufspreis + Rabatt= Angebotspreis Ab dem Gewinn beginnt die Rückwertskalkulation!!
- Berechnung der Geimeinkostenzuschlagssätze Istgemeinkosten x 100 / Istbasis Beispiel Material:Materialgemeinkosten x 100 / Fertigungsmaterial Bei den Verwaltungs- und Gemeinkostenzuschlagssätzen ist die Istbasis die HK
- Definition: Betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betriebszweck und entstehen durch den Verzeht von Gütern und/oder Dienstleistungen bei der Erbringung von Leistungen. In der Regel werden diese Aufwendungen als Kosten in die KLR übernommen.
- Definition Neutrale Aufwendungen Neutrale Aufwendungen stehen nicht im Zusammenhan mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie entstehen unregelmäßig und/oder in außergewöhnlicher Höhe.