Einkommensteuer (Subject) / Klausureinstieg (Lesson)
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Klausureinstieg
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- § 4/3 - Rechner und Anschaffung WG Der Zeichentisch rechnet zum notwendigen BV, da er für betriebliche Zwecke genutzt wird (R 4.2 Abs. 1 S. 1 EStR). Als WG des abnutzbaren Anlagevermögens können seine AK nur im Wege der AfA als BA abgesetzt werden (§ 4 Abs. 3 S. 3 EStG, R 4.5 Abs. 3 S. 2 EStR).Die abzugsfähige Vorsteuer gehört nicht zu den AK (§ 9b Abs. 1 S. 1 EStG). Die Abschreibung erfolgt nach § 7 Abs. 1 EStG, der AfA-Satz beträgt 12,5 %. Die Vorsteuer i.H. von 228 € ist im Zeitpunkt der Zahlung BA (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG).
- Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen Betriebliche Schuldzinsen sind ganz oder teilweise nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden (§ 4 Abs. 4a S. 1 u. 2 EStG). Über- und Unterentnahmen der Vorjahre sind zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 4a S. 3 EStG). Höchstbetrag der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a S. 4 + 5 EStG): tatsächliche Schuldzinsen (ohne Finanzierung AV) 6.350 € - 2.050 € = 4.300 €: Es erfolgt somit eine Zurechnung „außerhalb der Gewinner-mittlung“ i.H. von 320 €.