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Umsatzsteuer (Subject) / Grundlagen (Lesson)
Grundlagen der Umsatzsteuer
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- Was ist das Wesen der Umsatzsteuer? 1. Objektsteuer 2. Verkehrssteuer 3. Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug 4. Indirekte Steuer 5 Gemeinschaftssteuer (fließt Bund und Länder gemeinsam durch einen per Gesetz festgelegten Schlüssel verteilt)
- Wer wird durch die Umsatzsteuer belastet? Belastet wird i. d. R. der private Endverbraucher aber auch Unternehmen oder unternehmerische Bereiche, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
- Welche Umsätze sind steuerbar und welche rechtlichen Grundlagen gibt es hierfür? 1. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt --> § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 1 UStG 2. Einfuhr von Gegenständen (EUSt) im Inland und in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg --> § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG 3. Innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt --> § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 UStG
- Wer ist Unternehmer und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hierfür? Unternehmer ist, wer - eine gewerbliche oder- berufliche Tätigkeit- selbständig ausübt. --> § 2 Abs. 1 UStG bzw. Abschn. 2.3 Abs. 1 UStAE
- Was bedeutet gewerblich oder beruflich im Sinne des Umsatzsteuergesetzes? Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige, d. h. auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erziehlung von Einnahmen, wenn die Tätigkeit planmäßig wiederholt wird, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht --> Abschn. 2.3 Abs. 8 UStAE
- Was bedeutet der Begriff "selbständig" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes? Selbständig bedeutet, dass Tätigkeiten auf eigene Rechnung und Verantwortung (eines Risiko, eigene Initiative) ausführt. Das Innenverhältnis zum Auftraggeber ist dabei maßgebend. --> Aschn. 2.2 Abs. 1 UStAE
- Wer kann Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein? Gemäß § 2 UStG kann grundsätzlich jedes Wirtschaftsgebilde, unabhängig von der Rechtsform, das sich am allgemeinen Wirtschaftsleben beteiligt Unternehmer sein. - jeder Mensch von Geburt bis zum Tod - Personenzusammenschlüsse - Juristische Personen des privaten Rechts - Juristische Personen des öffentlichen Rechts (nur gewerblicher Art)
- Was bedeuet grundsätzlich der Begriff "Lieferung" und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hierfür? Lieferung bedeutetdie Verschaffung der Verfügungsgewalt an einem Gegenstand Gegenstände sind Wirtschaftsgüter aller Art - körperliche Gegenstände (z. B. Bekleidung, Autos etc.)-nichtkörperliche Gegenstände (z. B. Stom, Gas, Dampf etc.)- bewegliche Gegenständer- unbewegliche Gegenstände --> § 3 Abs. 1 UStG
- Was bedeutet grundsätzlich der Begriff "sonstige Leistung" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und welche gesetzlichen Grundlagen bestehen hierfür? Sonstige Leistungen sind alles, was keine Lieferungen sind. Das bedeutet jedes willentliche Verhalten (Tun, Unterlassen, Dulden) einem anderen gegenüber, das zum Gegenstand des Wirtschaftsverkehrs gemacht werden kann das sich nicht auf die Entrichtung von Entgelt oder Rückgängigmachung einer Leistung beschränkt. --> § 3 Abs. 9 UStG Beispiele: - Dienstleistungen- Werkleistungen- Vermittlungleistungen- Beförderungsleistungen etc.
- Was versteht man unter dem Begriff "Entgelt" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und welche gesetzlichen Grundlagen bestehen hierfür? Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (ohne USt) - Geld- Gegenleistungen- Tausch --> § 10 Abs. 1 UStG --> § 1.1 UStAE (Leistungsaustausch)
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- Was bedeutet die Einheitlichkeit der Leistungen und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus? Man spricht von der Einheitlicheit von Leistungen wenn durch einen einheitlichen Vorgang mehrere selbständige Leistungen entstehen. Umsatzsteuerlich ist eine wirtschaftlich einheitliche Leistung ebenfall als Einheit zu führen. Dabei gilt der eigentliche Sinn und Zweck als ausschlaggebend.
- Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Schadensersatz? Welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich jeweils? Welche rechtlichen Grundlagen bestehen hierfür? Echter Schadensersatz: - Beseitigung des Schadens durch den Geschädigten selbst ohne Auftrag des Schädigers - Beseitigung des Schadens durch einen beauftragten Dritten - Beseitigung des Schadens durch den Schädiger selbst -> Der Verpflichtete zahlt nicht um eine Leistung zu erhalten, sondern weil er dem Geschädigten gegen dessen Willen einen Nachteil zugefügt hat. Unechter Schadensersatz: - Beseitigung des Schadens durch den Geschädigten selbst mit Auftrag des Schädigers - Sofern Geschädigter üblicherweise Leistungen solcher Art erbringt und rechnet dieser wie bei Auftragserteilung ab, handelt es sich um unechten Schadensersatz --> Abschn. 1.3 UStAE