Einkommensteuer (Subject) / Einkommensteuer allgemein (Lesson)

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Allgemeines

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  • Vergütungen von der Gesellschaft §15/1 Nr. 2 S. 1 2.HS für Tätigkeiten, Hingabe von Darlehen oder Überlassung von WiG Sonderbetriebseinnahmen/SBV
  • Prüfschema EST 1. Persönliche Steuerpflicht § 1/1 S. 12. Veranlagung §§ 25, 26, 26/3, 463. Tarif §324. Tarifliche Freibeträge §32/65. Einkünfte getrennt nach Ehegatten6. SDE7. GDE §2/38. Einkommen § 2/49. zvE § 2/510. Tarifliche Besonderheiten §§ 34a, 32d, 35, 36/2
  • Mitunternehmer §15/1 Nr. 2
  • Liebhaberei H15.3 u. a. TotalgewinnH16.2 Feststellung des Unterschiedsbetrages des gemeinen Wert und dem Buchwertspätere Veräußerung führt zu Einnahmen nach § 24 Nr. 2 iVm §15
  • Infektionstheorie §15/3 Nr. 1 ist die Tätigkeit einer PG insgesamt als eine gewerbliche zu betrachten, wenn sie in einem Teilbereich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder Einkünfte iSd §15/1 Nr. 2R15.8/5 1,25%
  • Gesamtplan Die Entstehung des Steueranspruchs §38 AO ergibt sich aus dem Gesamtplan.Nicht die Rechtsfolgen der Teilschritte, sondern bei Gesamtbetrachtung treten ein § 42/1 S. 2 AO
  • Folgen der BA # GmbH-Anteile werden notwendiges BV des Besitzunternehmens# TEV für GmbH ausschüttungen/vgA im BV! nicht § 20# Entfällt personelle Verflechtung = Betriebsaufgabe §16# Betriebsaufspaltung geht vor Betriebsverpachtung im Ganzen
  • Einzelgewerbebetrieb § 15/1Nr. 1
  • Betriebsaufspaltung Eine BA (H15.7/4) liegt vor, wenn eine Unternehmen (BesitzU) eine wesentliche Betriebsgrundlage (H15.7/5) an eine gewerblich tätige Personen - oder KapGes (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung (H15.7/5) und eine Person oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das BesitzU als auch das BetriebsU beherrschen (personelle Verflechtung H15.7/6).
  • Freibetrag §17/3 zulässig x% von 9060 = ... -(Gewinn vor FB x% von 36100) = abzugsfähiger FB   Der Veräußerungsgewinn ist nicht nach § 34 begünstigt (§34/2Nr. 1)