Einkommensteuer (Subject) / Betriebsveräußerung (Lesson)
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BV
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- Wesentliche Betriebsgrundlage (§16) H16/8 quantitative Betrachtungsweise = stille Reserven
- Wahlrecht bei Veräußerung gegen Leibrente R16/11 S.1 + 2 Sofortversteuerung §16R 16/11 S. 6 Rentenzahlung nachträgliche Betriebseinnahmen (§15 iVm §24 Nr. 2)R 16/11 S. AltfälleErwerber: Kauf auf Leibrentenbasis:RBW = AKRBW passivieren, Rentenzahlungen Aufwand, Barwertminderung ErtragRentenbezieher stirbt: Erwerber: a.o.Ertrag, Veräußerer soweit KapKto noch nicht verbraucht Verlust §15 iVm §24 Nr. 2
- Veräußerungsgewinne nach § 16 § 16/1 Nr. 1 Betriebsveräußerung im Ganzen / Teilbetrieb im Ganzen§ 16/1 Nr. 2 Veräußerung eines ganzen MU-Anteils (Gesamthand+Sonderbereich)§16/3 Aufgabe Betrieb, Teilbetrieb, MU-Anteil§16/3a Betriebsverlagerung
- Veräußerungsgewinn bei 4/3 Gewinn bisher 4/3§16/2 S. 2§6/2 ESTDV-Übergangsgewinn R4.6/1 H4.6/1- Korrekturposte ist lfd. Gewinn
- Unentgeltiche Betriebsübertragung alle wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einheit unentgeltlich auf einen Erwerber = Buchwertfortführung nach §6/3 (Anwachsung)Versorgungsleistungen: NIE AK, NIE Veräußerungsentgelt, immer privat (wiederkehrende Bezüge §22 Nr. 1 und Sonderausgaben)
- Schulden bei Betriebsveräußerung Übernimmt Erwerber sämtliche Schulden dann ist das Kapital = Wert des BV Zurückbehaltene Verbindlichkeit wird nicht durch Betriebsveräußerung und gemeine Werte der WG im PV gedeckt = negatives BV ohne Betrieb, Schuldzinsen nachträgliche Betriebsausgabe H 4.2/15
- Folgen der Betriebsveräußerung im Ganzen # Veräußerungsgewinn gem § 16/1 Nr. 1# Freibetrag nach 16/4# Tarifermäßigung § 34/1 oder 34/3
- Ermittlung des Aufgabegewinns Vp der veräußerten WG+ gemeine Werte ins PV überführte WG- Aufgabekosten- Wert des BV (Kapitalkonto)= Aufgabegewinn- FB § 16/4
- Ermittlung Veräußerungsgewinn Veräußerungspreis- Veräußerungskosten- Wert des BV (Kapitalkonto)= Veräußerungsgewinn- FB 16/4
- Betriebsverpachtung im Ganzen R16/5Verpachtung wesentlichen Betriebsgrundlagen im Ganzen, Möglichkeit der Erklärung der BetriebsaufgabeFolge Einkünfte aus V+V3 Monatsfrist, späterer Gebrauch des Wahlrechts mit Abgabe der ErklärungBetriebsaufspaltung geht Betriebsverpachtung vor.
- Betriebsaufgabe wenn wesentliche Betriebsgrundlage zurübehalten wirdins PV überführtentgeltlich übertragenfür Erbe/Beschenkter keine Buchwertverknüpfung möglich!