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Umwandlungssteuerrecht (Subject) / Allgemeines (Lesson)
UmwG UmwStG
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- Umwandlungsarten Verschmelzung Spaltung (Auf-, Ab-, Ausgliederung) Vermögensübertragung Formwechsel
- Verschmelzung Verschmelzungen dienen Vermögenskonzentrationen durch Zusammenfassung von Unternehmen. Das gesamte Vermögen geht des übertragenden Rechtsträgers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf übernehmenden Rechtsträger über. §§ 2 - 122l UmwG. Im Gegenzug erhalten die Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers Anteile am übernehmenden Rechtsträger.
- Arten der Verschmelzung § 2 UmwG Zur Aufnahme (übernehmende RT existiert bereits) zur Neugründung (der übernehmende wird neu gegründet) Aufwärts-, Abwärts- und Seitwärtsverschmelzungen bei Mutter Tochter
- Arten der Spaltung Aufspaltung § 123/1 Abspaltung § 123/2 Ausgliederung § 123/3 UmwG
- Aufspaltung Das gesamte Vermögen des übertragenden RT geht auf min. 2 übernehmende RT gegen Gewährung von Anteilen und unter Erlöschen des übertragenden RT über.
- Abspaltung die Abspaltung erfasst nur einen TEIL des Vermögens des spaltenden RT und lässt ihn als Rechtssubjekt weiter bestehen. Bei der Abspaltung werden ein Teil oder mehrere Teile des Vermögens des übertragenden Rechtsträger gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Gunsten der Gesellschafter des übertragenden RT übertragen.
- Ausgliederung Bei der Ausgliederung werden im Gegensatz zur Abspaltung die Anteile an dem übernehmenden RT nicht den Gesellschaftern des übertragenden RT, sondern dem ÜBERTRAGENDEN RT gewährt.
- Aufspaltung Abspaltung Ausgliederung Im Gegensatz zur Aufspaltung bleiben bei der Abspaltung und der Ausgliederung die übertragenden Rechtsträger bestehen! Im Unterschied zur Abspaltung (und Aufspaltung) werden bei der Ausgliederung die Gesellschaftsrechte dem übertragenden RT gewährt.
- Gliederung des Umwandlungssteuerrecht Teil 1: §§ 1-2 Allgemeine Vorschriften Teil 2: §§ 3-10 Verschmelzung auf PG oder nat. Person und Formwechsel in eine PG Teil 3: §§ 11-14 Verschmelzung auf eine andere KapG Teil 4: §§ 15 - 16 Auf- und Abspaltung auf eine andere KapG/PG Teil 5: §§ 17-19 gewerbesteuerliche Folgen Teil 6: §§ 20-23 Einbringung in eine KapG Teil 7: § 24 Einbringung in eine PG Teil 8: § 25 Formwechsel einer PG in KapG
- Abgrenzung Umwandlungsteil vom Einbringungsteil der 2. - 5. Teil des UmwStG beinhaltet die steuerlichen Sonderregelungen für Umwandlungen iSd UmwG und damit für Vermögensübertragungen im Wege der GESAMTRECHTSNACHFOLGE. der 6.-8. Teil gilt darüber hinaus auch für Umwandlungen ausserhalb des UmwG und betrifft die Vermögensübetragungen im Wege der Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge.
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