Grundlagen der Diagnostik II (Subject) / Diagnostischer Prozess (Lesson)
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Diagnostischer Prozess
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- Definition diagnostischer Prozess = Abfolge von Maßnahmen zur Gewinnung diagnostisch relevanter Information
- Gutachterliche Stellungnahme = psychologische Antwort auf eine eingeschränkte Einzelfrage
- Psychologische Stellungnahme = Stellungnahme zu einem Gutachten oder einer Fragestellung ohne eigene Befunderhebung (z.B. Stellungnahme zur Lichtpflicht)
- Untersuchungsbefund = die für Nicht-Psychologen verständlich aufbereitete aussage über Ergebnisse einer psychologischen Untersuchung
- Befund = Feststellung und Beschreibung von Tatsachen, die der Sachverständige durch Sinneswahrnehmung und mit wissenschaftlichen, künstlerischen oder gewerblichen Methoden ermittelt hat (d.h. die rein deskriptiv abgefassten Ergebnisse von Anamneseerhebung, Exploration, Tests und ggf. biographischem Inventar, Soziogramm, etc.)
- Als Befunde werden bezeichnet objektiv vorhandene Inhalte von Gerichts- bzw. Behördenakten Feststellungen und Bewertungen von Vorgutachtern Ergebnisse von ärztlichen Untersuchungen schriftliche /protokollierte mündliche Mittleilungen des Untersuchten Fragen des Sachverständigen und Antworten des Untersuchten in einer Exploration protokollierte Verhaltensbeobachtungen des Klienten Testscores von standardisierten Tests und apparativen Unterschungsverfahren Antworten auf Fragebögen-Fragen Reaktionen des Klienten auf projektive Verfahren
- Informationen über Auswerteverfahren Rahmen der Untersuchungsdurchführung (z.B. Einzel-Gruppentests, genaue Testangabe, Notierungen durch den Untersuchten...) Auswertung automatisch, durch den Untersucher oder Hilfkräfte? Welche Testnormen? Korrekturen bei der Auswertung? Welches Auswertungsverfahren?
- Gegen-, Nach- oder Obergutachten = der das Gutachten lesende Fachmann soll anhand der vorliegenden Berichte/Infos in der Lage sein, eine Kontrolluntersuchung durchzuführen, die abgesehen von Übungseffekten
- Gutachten die Schlussfolgerungen aus den ermittelten Tatsachen durch Anwendung des Fachwissens Bekanntgabe von Erfahrungssätzen zu einem Sachverhalt Wichtig: Interpretation und regelmäßiges Festsetzen der Intervention
- Komponenten eines Präzisierungsalgorithmus in der Alltagssprache vorgetragene Problemstellung in eine psychologieadäquate Fragestellung übersetzen überprüfen, ob aus dem psychologischen Wissen entsprechende Sachverhalte übernommen werden können
- Strategien der Fragestellung Selektion Klassifikation Platzierung Modifikations- und Mischstrategien adaptive Strategien
- Umfang der Fragestellung: Vorgehensweisen Erstellung eines Persönlichkeitsbildes (z.B. straf-, zivil- oder versicherungsrechtliche Begutachtung) Untersuchung weniger, aber besonders relevanter Persönlichkeitsaspekte (differentialpsychologische Untersuchungen)
- Erstellung eines Untersuchungsplans Hypothesen aufstellen Operationalisierung (notwendige und geeignete Verfahren auswählen) zwei Ansätze der Hypothesenbildung bezügl. Persönlichkeitstheorien: geschlossene Persönlichkeitstheorie wird herangezogen (Diagnostiker muss prüfen, ob seine Theorie die an ihn gestellte Frage beantworten lässt) eklektischer Kompromiss = Messinventare verschiedener Theorien müssen verwendet werden, was sehr gute Kenntnis einzelner Theorien und Vergleichbarkeit voraussetzt
- eklektischer Kompromiss = Messinventare verschiedener Theorien müssen verwendet werden Voraussetzung: sehr gute Kenntnis einzelner Theorien und Vergleichbarkeit
- psychodiagnostische Methoden, die eingesetzt werden können psychodiagnostisches Gespräch (Anamnese, Exploration): Informationen über die gegenwärtige Befindlichkeit, ihren Verlauf und mögliche Entstehungsbedingungen Verhaltensbeobachtung (frei oder entlang von Kategorien) Tests
- Durchführung der Untersuchung Methodenapplikation Befunderhebung Auswertung und Interpretation
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- Urteilsbildung = vorliegenden Informationen über einen Beurteilersachverhalt werden zu einem Urteil integriert (Urteil soll diagnostisch oder prognostisch nutzbar sein)
- Schema einer wissenschaftlichen Erklärung Explanandum (E) (Aussage, die den Sachverhalt beschreibt) Explanans (G) (Aussagen, die ein gesetzmäßige Beziehung zwischen mind. zwei Sachverhalten unterstellen; muss empirisch gut bestätigt sein; statistische Gesetzeshypothesen) Antezendensbedingungen (A) (Randbedingungen)
- statistische Gesetzeshypothesen = bei vorliegen der Anfangsbedingung A tritt das Explanandum bei einem Teil der Fälle ein; Explanandum folgt nicht mehr logisch dem Explanans, sondern wird durch dieses gestützt
- Diagnostische Urteilsbildung als Entscheidungshilfe Klassen von diagnostischen Urteilen Diagnostiker muss sich für eines von den möglichen Urteilen entscheiden terminale Entscheidung (Diagnostikant wird einer Behandlung durchgeführt) investigatorische Entscheidung (vorläufige Entscheidung über den weiteren Fortgang der Untersuchung) formale Logik = kognitive Regeln der diagnostischen Urteilsbildung lassen sich als Schlüsse aus zwei Prämissen des Explanans darstellen
- Subjektive diagnostische Urteilsbildung Verfügbarkeitsheuristik paramorphe Repräsentation (aufgrund von subjektiven Erwartungen gewichtet; Daten werden konfigurational im Sinne einer Bewertung verarbeitet)
- Ansätze mit/ohne Validitätsprüfung ohne empir. Validitätsprüfung: Induktionsschluss Analogieschluss auf Basis empir. ermittelter Kriteriumsvaliditäten: allgemeines Zusammenhangsmodell Zuordnung von diskreten Ursache-/Wirkungsmodellen
- Response-set = situationsspezifisches Verhalten aufgrund einer kurzzeitigen Einstellung (Tendenz zu sozial erwünschten Verhaltensweisen)
- Response-Style = Response-Set als Element einer breiteren Disposition zu sozial erwünschten Verhaltensweisen hohes Bestreben nach sozialer Anerkennung Lob und Billigung soziale Erwünschtheit als Persönlichkeitsmerkmal
- Social-Desirability = Verhaltensweisen, die eine Person wählt, um in einer diagnostischen Situation bewusst sozial erwünschte Eigenschaften vorzutäuschen, um sich geeigneter darzustellen
- Glaubwürdigkeit einer diagnostischen Aussage hängt ab von... expertness (kann er richtig informieren?) (Alter des Diagnostikers, sozialer Status, Ähnlichkeit mit dem Auftraggeber) trustworthiness (will er richtig informieren?) (Tendenz zur Manipulation seitens des Diagnostikers, vermutete Abhängigkeit bezügl. Institutionen, gefühlsmäßige Zurechnung von Aufrichtigkeit)
- Aggravation = mehr oder minder bewusste Übertreibung tatsächlich vorhandener Beschwerden
- Verfälschungsmotivation = bewusstes Interesse eines Probanden, einen bestimmten Eindruck bei einer untersuchenden Person zu erwecken Motivation zur Verfälschung hängt in erster Linie mit dem Untersuchungsanlass zusammen
- paramorphe Repräsentationen = die Beschreibung des diagnostischen Urteilsprozesses anhand einer Variante aus multiplen Regressionsgleichungen Betonung, dass der Vorgang der Datenintegration durch den Diagnostiker nicht notwendig so geschieht, wie in der Gleichung formuliert, dass also der Diagnostiker die einzelnen Daten gewichtet und addiert. Addition der Daten bedeutet, dass sie unabhängig voneinander in das Urteil eingehen. konfigurational = die Informationen der zu beurteilenden Personen bilden spezifische Konfigurationen, welche die Bewertung und Integration einer diagnostischen Information nur unter Berücksichtigung der weiteren Informationen dieser Konfiguration erlauben.