8

Wirtschaf und Gesselschaft (Subject) / Schuldbetreibung und Konkurs (Lesson)

RVS

This lesson was created by ELKV.

Learn lesson

  • Wichtiges zu einer Betreibung Schuldner Verpflichtung nich nachgekommen staatliche Organe erzwingen zahlung durch Betreibung meistens mehrere Gemeinden einen Betreibungskreis mehrere betreibungskreise einen Konkurskreis Aufsichtsbehörden die Tätigkeiten überwachen und Funktion einer Beschwerde instaz erfüllen.    
  • die 3 Arten der Betreibung Betreigung auf Pfändung -Schuldner ist nich im Handelsregister eingetragen Betreibung auf Konkurs-Schuldner ist im HR eingetragen 1 ordentliche Konkursbetreibung 2 Wechselbertreibung Betreibung auf Pfandverwertung      
  • Betreibung auf Pfändung grundwissen gewöhnliche Betreibungsart wenn keine der beiden andern möglich ist oder Steuerschulen,Abgaben;Bussen;AhV-Beiträgen,Prämien der Unfallversicherung,familienrechtlichen Unterhaltszahlungen   wird auch Einzelexekution oder Einzellvollstreckung genannt weil nur soviel Vermögen wie möchlich gepfändet wird und nur der Gläubiger berpcksichtig wird der Betreibung eingeleitet hat.  
  • Betreibung auf Konkurs Generalexekution oder Gesamtvollstreckung Ganzes Vermögen(konkursmasse) wird gepfändet ausser Kompetenzstücke alle Schulden werden zur Zahlung fällig nach Kollokationsplan   Betreibung uf Konkurs wird durchgeführt wenn in HR eingetragen Gesellschaft Stiftung EiU Kollektiv und Kommandit      
  • Betreibung auf Pfandverwertung ein Pfand ist zur Sicherung hinterlegt. Pfand wird verwertet. auch wenn Schuldner Konkursbetreibung unterliegt.  
  • Rechtsstillstand In gewissen Zeiten steht Betreibung still  
  • Nachlasstundung Verschnaufpause für finanziell Angeschlagenen Schuldner  
  • Ablauf Einleitungsverfahren Betreibungsbegehren-Zahlungsefehl-Zahlung innert 20 Tagen oder Rechtsvorschlag-Rechtsöffnungsbegehren oder ordentlicher Prozessweg Falls Rechtsöffnungsbegehren-provisorische Rechtsöffnung oder definitive Rechtsöffnung Schuldner kann Aberkennungsklage einleiten . sonst Fortsetzungsbegehren.  
Advertisement