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Steuern (Subject) / Gewerbesteuer (Lesson)
- Wann entsteht die Gewerbesteuer (Beginn der GewSt-pflicht)? a) bei Einzelgewerbetreibendne und PersG, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gewerbeberiebes vorliegen und der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird. Tatbestandsmerkmal-> Beteiligung am allgemeinen wirts. Verkehr ( § 2 Abs. 1 S. 2 iVm. § 15 Abs. 2 ESt) b) Bei KapG, (Europäische) Geno, Versicherungs- und Pensionssicherungsvereinen aG beginnt die GewStPft. mit der Eintragung ins Handelsregister, Genossenschaftsregister bei letztern mit der aufsichtsbeh. Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- Wer unterliegt der Gewerbesteuer? Der GewSt unterliegt jeder stehende (oder Reidegewerbebetrieb i.S.d. § 35a GewStG) Gewerbebetrieb (=gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG) soweit er im Inland betrieben wird (=soweit für ihn im Inland (oder auf einen inländischen Kauffahrteischiff) eine Betriebsstätte betrieben wird) Kauffahrteischiffe sind Seeschiffe, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
- Was ist eine Betriebsstätte? Im welchem Gesetz definiert? Gem. § 12 AO „jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage,die der Tätigkeit des Unternehmens dient“ insbesondere Stätte der Geschäftsleitung Zweigniederlassungen/Geschäftsstellen Fabrikations- oder Werkstätten Warenlager Ein- oder Verkaufsstellen
- Welche Formen des Gewerbebetriebs werden im Gesetz genannt? § 2 GewStG nennt den Gewerbebetrieb Abs. 1 kraft gewerblicherTätigkeit, (z.B. Einzelunternehmen, Personengesellschaften)-> Natürliche Gewerbebetriebe Abs.2 kraft Rechtsform (z.B. KapG, Genossenschaften) -> fiktive Gewerbebetriebe und Abs. 3 kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (z.B. sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfähige Vereine)-> fiktive Gewerbebetriebe)
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