Spurenkunde (Subject) / Vo 1 (Lesson)

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  • Was ist Kriminalistik? eine erfahrungswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Methode, es ist sehr umstritten, ob es eine eigenständige Wissenschaft ist, sie ist praxisbezogen und anwendungsorientiert
  • Was ist "Criminalistics" und was "forensic science" (Unterschiede) Criminalistics: aus dem anglo-amerikanischen Raum: Kriminaltechnik (sehr enger Begriff) Forensic Sciences: Anwendung der einzelnen WIssenschaften im forensischen Raum (Medizin, Psychologie...)
  • Was ist der Gegenstand der Kriminalistik? (3) Vorbeugung von Verbrechen (Prävention) Verfolgung von Verbrechen Aufklärung von Verbrechen
  • Kriminalistik vs. Kriminologie Kriminalistik: erfahrungswissenschaftlich und naturwissenschaftlich; Lehre vom Bekämpfen von Vebrechen... Kriminologie: empirische Wissenschaft, Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaften... (Lehre von Verbrechen --> Ursache)Hauptsächlich Theorie (im Gegensatz zur Kriminalistik)
  • Wo kann man Kriminologie und Kriminalistik einordnen? Kriminalwissenschaften und zwar NICHTjuristische KW (Im Gegensatz dazu: juristische KW: Strafverfahren, Prozess, Recht...)   Beides gehört wiederum zur Kriminalpolitik
  • Definition von Kriminalistik: Kriminalistik ist die Lehre von der Strategie und vom richtigen operativen, taktischen und technischen Vorgehen bei der Verbrechensverhütung und - aufklärung. Kriminalistik ist das Wissen über die Methoden und MIttel der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten einschließlich der Fahndung nach Personen und Sachen. Kriminalistik ist das INsgesamt der angewandten Methoden zur repressiven und präventiven Bekämpfung der Kriminalität der Makro- und Mikroebene.
  • Die Geschichte der Kriminalistik: Bis zum 18. Jahrhundert herrschten Inquisitionsverfahren (Folter usw.) die Beweisregeln waren z.B. Gottesurteile (Wasserprobe...) = vorwissenschaftliche Kriminalistik Im 19. Jh: Abschaffung der Folter, erste wissenschaftliche Methoden von Bertillon (Körpermaße wurden gemessen, um Menschen identifizieren und wiederzuerkennen) funktionierte nicht - späßer Lichtbilder Vor ca 100 Jahren: FINGERABDRUCK (Daktolyskopie)Seit neuem: DNA Hans Groß begründete die Kriminalistik als WIssenschaft (begann alle Erkenntnise aufzuschrieben) --> Handbuch für Untersuchungswissen, gründete 1. Institut für Kriminalitik in Graz (Anfang 20. JH)
  • Was sind Teilbereiche der Kriminalistik? (3) - Kriminalstrategie - Kriminaltaktik - Kriminaltechnik
  • Kriminalstrategie: Planung und Durchführung aller Maßnahmen zur Kriminalitätskontrolle mit dem Ziel der Reduzierung von Kriminalität (sehr interdisziplinär): Zusammenarbeit von verschiedenen Ländern und Disziplinen
  • Kriminaltaktik: KONKRETE Aufklärung und Verhütung von Verbrechen durch psychologische und taktische Grundsätze und MEthoden (Criminal Minds) für den Einzelfall
  • Kriminaltechnik: Suche, Sicherung und Auswertung materieller Spuren des Täters bzw. am Tatort --> naturwissenschaftliche Methoden CSI
  • Was sind die Aufgaben der Kriminalistik bzw. des Kriminalisten? In erster Linie: WAHRHEITSERFORSCHUNG 1. Verbrechen verhindern / erkennen & aufdecken 2. Beweise erbringen 3. Beweise kritisch prüfen
  • Grundsätze der Kriminalistik: Die 7 Ws Wer - TäterWas - StraftatWann - TatzeitpunktWo - Tatort (Tatort ist nicht immer der Auffindungsort)Wie - TathergangWomit - Spuren (z.B. Waffe)Warum - Motiv
  • Der Beweis: Das gerichtliche Beweisverfahren: Strafverfahren vs. Zivilverfahren: Strafverfahren: amtliche Wahrheitsfindung, das Gericht "ermittelt" Zivilverfahren: Parteien können Dinge "Auser Streit" stellen ("davon können wir ausgehen, auch wenn es nicht stimmt); formelle Wahrheitserforschung <!-- /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:""; margin:0cm; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:none; mso-layout-grid-align:none; punctuation-wrap:simple; text-autospace:none; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-font-kerning:14.0pt;} @page Section1 {size:612.0pt 792.0pt; margin:70.85pt 70.85pt 2.0cm 70.85pt; mso-header-margin:36.0pt; mso-footer-margin:36.0pt; mso-paper-source:0;} div.Section1 {page:Section1;} -->
  • Aufgabe des Strafverfahrens: Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches (dient dem Schutz [des Opfers]) --> Wer ist verantwortlich?--> Ist ein Delikt begangen worden?
  • Was ist ein Beweis? die verstandesmäßige Überzeugung vom Vorliegen einer Tatsache; ein Beweis muss nachvollziehbar und logisch sein!
  • Welche 2 Arten von Beweise gibt es? Personalbeweis Sachbeweis
  • Personalbeweis: Vernehmung einer Person (z.B. Zeuge)- Zeugenaussage- Geständnis !hohe SUBJEKTIVE Komponente!
  • Sachbeweis: AKA Realbeweis Untersuchung von Gegenständen !Hohe OBJEKTIVE Komponente!
  • Was ist die Aufgabe von Beweisen? Rekonstruktion körperlicher Spuren (die in der Vergangenheit liegen und am Tatort zu finden sind)
  • Was sind Mängel der Beweise? nicht jede kriminelle Tat hinterlässt Spuren (z.B. Anstiftung zum Mord) nicht jede Spur kann ausgewertet werden (z.B. zu wenig vom Fingerabdruck) Spuren können absichtich zur Irreführung gelegt worden sein SPuren können falsch interpretiert werden
  • Was ist ein Indizienbeweis? kommt oft bei Sachbeweis vor, manchmal bei Personalbeweisen keine unmittelbare beweiserhebliche Tatsache - nur ANZEICHEN Mehrere Indizien können auf etwas hinweisen
  • Was sind die Grundsätze des Strafverfahrens? - Grundsatz der materiellen Wahrheit - Grundsatz der Unmittelbarkeit - Grundsatz der freien Beweiswürdigung
  • Grundsatz der materiellen Wahrheitsfindung: AKA amtswegige Wahrheitsforschung alle Parteien sind verpflichtet be- und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt zu ermitteln
  • Grundsatz der Unmittelbarkeit: alle Beweise müssen vor dem zuständigen Gericht vorgelegt werden (auch wenn schon im Vorfeld erhoben) - Zeugen müssen sowohl in der Vorverhandlung als auch in der Hauptverhandlung aussagen
  • Welche Ausnahmen gibt es zur Grundsatz der Unmittelbarkeit? wenn Beweisvorlage vor Gericht nicht möglich ist, z.b. bei schonender Vernehmung von Kindern
  • Grundsatz der freien Beweiswürdigung: es gibt keine festen Beweisregeln, ob eine Tatsache als bewiesen angesehen wird, kann das Gericht FREI entscheiden (es ist an keine Regeln außer an die der Logik gebunden)
  • Absprachen / Deal: wie ist die Regelung und welchem Grundsatz widersprechen sie evtl? "Verständigung" Geständnis gegen Freiheitsstrafe (vs. Todesstrafe) in USA: offiziell Gang und Gebe in D: offiziell anerkannt, es gibt Voraussetzungen in Ö: Absprachen sind nicht erlaub, weil sie der materiellen Wahrheitsfindung widersprechen --> inoffiziell gibt es sie aber auch
  • Zeugen vom Hörsagen: werden nur dann herangezogen, wenn es keine UNMITTELBAREN Zeugen gibt (Ich habe gehört, dass er gesehen hat, wie er...)
  • In dubio pro reo: im Zwiefel für den Angeklagten Gericht darf nur dann verurteilen, wenn es keine berechtigten, vernünftigen Zweifel gibt
  • Unbeschränktheit der Beweismittel: ALLE BEweise dürfen herangezogen werden (außer sie widersprechen dem Beweiserhebungsgesetz)