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Bilanz und Erfolgsrechnung (Subject) / Grundlagen + Zwecke des Rechnungswesens (Lesson)
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- Grundlegende Definition des betrieblichen Rechnungswesens Das betriebliche Rechnungswesen kann als die Gesamtheit aller wirtschaftlich auswertbaren und sich auf Datenträger niederschlagende Akte der Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung eines Unternehmens definiert werden. -> zum Zwecke der Deckung des Informationsbedarfs unternehmerischer Planungs, Lenkungs, Überwachungs (kontroll) und Publikationsaufgaben
- Zwecke des betrieblichen Rechnungswesens (4 Stück) 1) Dokumentation von Geschäftsvorfällen 2) Rechenschaft von Beauftragten gegenüber ihren Auftraggebern (intern+ extern) 3) Erzeugung von Rechtsfolgen - Jährliche Ausschüttungsbemessung an die Anteilseigner - Ertragsteuerzahlungen - Überschuldungsmessung 4) Erzeugung von Informationsgrundlagen für wirtschaftliche Entscheidungen (intern + extern)
- Bestandsgrößen Stromgrößen (Definitionen) Bestandsgröße: Zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandener Bestand eines Gutes (zeitpunktbezogene Rechnung) Stromgröße (Strömungs- und Bewegungsgrößen) = Veränderungen eines Bestands in einem bestimmten Zeitraum (z.B. vom 1.1.2002-31.12.2002). Positive Veränderungen werden als Zugänge, negative als Abgänge bezeichnet (zeitraumbezogene Rechnung)
- Hierarchische Aufstellung von monetären Basisgrößen (Reinvermögen + Geldvermögen+ Zahlungsmittel) Bargeld + jederzeot verfügbares Bankguthaben = Zahlungsmittelbestand / ebene + Forderungen - Schulden = Geldvermögenbestand + Sachvermögen (Ermittlung durch Bewertung) = Reinsvermögensebene
- Zahlungsmittelebene--> Einzahlung und Auszahlung Zahlungsmittelbestan (liquide Mittel) = Kassenbestände + jederzeit verfügbare Bankguthaben Einzahlungen und Auszahlungen = Zunahme bzw. Abnahme des Zahlungsmittelbestands Bsp. Barverkäufe (Einzahlung) oder Bartilgung (Auszahlung)
- Totalerfolg eines Unternehmens Summe aller Erfolgseinzahlungen - Summe aller Erfolgsauszahlungen
- Geldvermögensebene ( Einnahmen und Ausgaben) Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + Geldforderungen - Geldschulden Einnahme (Ausgabe) = Zunahme (Abnahme) des Geldvermögens
- Geldvermögensebene ( Geldforderung + Geldverbindlichkeit) Forderung : unbedingter schuldrechtlicher Anspruch gegenüber einem anderen Wirtschaftssubjekt auf die Zahlung einer bestimmten Geldmenge zu einem zukünftigen Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten zukünftigen Zeitraumes Verbindlichkeit: unbedingte schuldrechtliche Verpflichtung auf die Zahlung einer bestimmten Menge Geld in einem zukünftigen Zeitpunkt
- Zusammenhang zwischen Einnahmen und Einzahlungen Einzahlungen (Periode) 1) Einzahlungen+ keine Einnahmen --> Aufnahme eines Bankdarlehens 2) Einzahlungen = Einnahmen --> Barverkauf von Fertigerzeugnissen Einnahmen (Periode) 2) Einnahmen = Einzahlungen 3) Einnahmen, keine Einzahlungen --> Warenverkauf auf Ziel
- Reinvermögensebene (Erträge + Aufwendungen) Reinvermögen= Geldvermögen + Sachvermögen ( Gegenstände des Unternehmens/ Sachen die bewertet werden müssen, wie Markenname) Ertrag / Aufwand = Erhöhung / Abnahme des Reinvermögens (ohne Beteiligung der Unternehmenseigentümer) Erträge - Aufwendungen = Überschuss / Erfolg = Gewinn oder Verlust
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- Zusammenhang zwischen Erträgen und Einnahmen Einnahmen: 1) Einnahmen, keine Erträge --> Bsp. Verkauf eines Grundstücks zu seinem Buchwert 2) Einnahmen = Erträge --> Entstehung eines Zinsanspruchs gegenüber einem Kreditnehmer Erträge: 2) Erträge = Einnahmen 3) Erträge, keine Einnahmen -> Werterhöhung des Betriebsgrundstücks
- Interne Rechnungswesen - ist an unternehmensinterne Personen ( unternehmensinsider) gerichtet - dient den Führungspersonen im Unternehmen, insbesondere der Unternehmensleitung, als Entscheidungsgrundlage zur 1) Planung 2) Steuerung 3) Kontrolle des Unternehmensprozesses.
- externe Rechnungswesen (Aufgaben) 1) Dokumentation von Geschäftsvorfällen 2) Rechenschaftslegung der Unternehmensleitung gegenüber den Kapitalgebern (Eigen- und Fremdkapitalgebern) 3) Ausschüttungs und Steuerbemessung 4) Information von unternehmensexternen Interessenten
- Jahresabschluss -> Zweck, Adressaten Der ( handelsrechtliche) Jahresabschluss ( Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) bzw. die daraus abgeleitete Steuerbilanz sind in erster Linie für Unternehmensexterne bestimmt. Unternehmensexterne sind alle außenstehende Personen, die in irgendeiner Form ein Interesse an der Unternehmung haben: 1) nicht an der Geschäftsführung beteiligte Eigentümer (z.b. Aktionäre) 2) Gläubiger 3) arbeitnehmer 4) Staat 5) Lieferanten/ Kunden 6) interessierte Öffentlichkeit
- retroperspektive Rechnungen (Nachrechnungen) - bilden vergangenes Unternehmensgeschehen ab - werden u.a. zur Kontrolle der Wirtschatftlichkeit des Unternehmensprozesses eingesetzt Doe Bilanz und Erfolgsrechnung ist zum größten Teil eine retrospektive Rechnung. (Kostenrechnung dagegen prospektiv)
- prospektive Rechnungen ( Vorrechnungen) - bilden zukünftig erwartetes Unternehmensgeschehen ab - werden zur Planung des Unternehmensprozesses eingesetzt - liefern inforamtionen über die Ausweirkungen verschiedener Handlungsalternativen - dienen der zielbezogenen Festlegung wirtschaftlicher Tatbestände z..b. Plankostenrechnung, Finanzplanung in der Bilanzrechung: rückstellungen, Abschreibungen
- Bilanzen und Bilanzzwecke (Def) Bilanzen sind Gegenüberstellungen von Aktiven und Passiven, vornehmlich zu dem Zwecke, Vermögen und / oder Gewinn zu ermitteln. was dabei als Aktivum, was dabei als Passivum zu gelten hat, hängt davon ab, wozu die Vermögens- bzw. Gewinnermittöung erfolgen soll. In einem Katalog der Bilanzzwecke dürfen die Ausdrücke "Gewinnermittlung" und " Vermögensausweis" nicht vorkommen, es sei denn, mit erläuternden Zusätzen, aus denen hervorgeht, was die also mit Gewinn und Vermögen getauften Zahlen leisten, für welche praktischen Entscheidungen sie gebildet werden.