Aufgaben des Betrieblichen Rechnungswesens
Die Hauptaufgaben des Rechnungswesens bestehen in Vermögens- und Erfolgsermittlung, der Kostenermittlung, der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Ermöglichung von Planungen für die Zukunft.Diese Hauptaufgaben bestimmen somit die Einteilung und begriffliche Einordnung des traditionellen Rechnungswesens. Das betriebliche Rechnungswesen unterscheidet im wesentlichen: A. Der Jahresabschluß I. Die Jahresbilanz II. Die Erfolgsrechnung III. Der Geschäftsbericht B. Die Kostenrechnung I. Die Betriebsabrechnung II. Die Kostenstellenrechnung III. Die Kostenträgerrechnung IV.Die Betriebs- und Finanzbuchhaltung V. Die Deckungsbeitragsrechnung VI.Die Plankostenrechnung C. Die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung
Anlagevermögen (AV)
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbe-trieb einer Unternehmung langfristig zur Nutzung dienen. Sie werden nicht zum Zweck der Veräußerung beschafft oder hergestellt.
Umlaufvermögen (UV)
Zum Umlaufvermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbe-trieb einer Unternehmung nicht langfristig dienen. Sie verändern sich ständig in der Menge und Zusammensetzung
Schulden (FK)
Unternehmen Ist es oft nicht möglich, ihren Kapitalbedarf aus eigenen Mitteln zu decken. Deshalb greifen Unternehmen auf Fremdkapital zurück, d.h. sie gehen finanzielle Verpflichtungen ein. Fremdkapital ist Ergänzungskapital zum Eigenkapital. Nach der Fälligkeit der finanziellen Verpflichtungen können Schulden in lang-, mittel- und kurzfristiges Fremdkapital gegliedert werden.
Eigenkapital (Rein- oder Nettovermögen)
Das Eigenkapital stellt den Kapitalbetrag dar, der sich aus der Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital ergibt. Eigenkapital sind diejenigen Mittel, die einer Un-ternehmung aus eigenen Quellen zur Verfügung stehen.
bilanz
Die Bilanz ist die Zusammenfassung des Inventars in gegliederter Form und stellt dem Vermögen (nach der Anlageform) das Kapital (nach der Quelle) gegenüber. Als Aktiva werden hierbei die Vermögenswerte (AV+UV), als Passiva die Kapitalposten (EK+FK) bezeichnet.Die Posten der Aktivseite sind der Ausweis der Mittelverwendung (Abbild der Investitionstätigkeit der Vergangenheit), die Posten der Passivseite sind der Ausweis der Mittelherkunft (Abbild der Finanzierung). Die Aktivseite wird nach der zunehmenden Flüssigkeit (Liquidierbarkeit) der einzelnen Vermögensgegenstände, die Passivseite nach der Fälligkeit (Fristigkeit) der Kapitalposten gegliedert.
Gliederungsschema der Bilanz
Der § 266 des HGB führte das Gliederungsschema der Bilanz in Kontoform ein. Im Bilanzrichtlinien-Gesetz wurde auch die 4./7. und 8. EG-Richtlinie eingearbeitet und in nationales Recht umgesetzt. Bilanzsumme ist die Summe der Mittel, mit denen das Unternehmen wirtschaftet. Die wertmäßige Übereinstimmung von Aktiv- und Passivseite wird deutlich in der Bilanz-gleichung:
Die Zahlen der Bilanzen gelten für den 31.12. des Jahres nach Geschäftsschluss.
Sie ändern sich am nächsten Werktag durch Geschäftsvorfälle. Aufgabe der Buchführung ist es, diese Veränderungen festzuhalten. Alle Buchungen eines Unternehmens bedeut
Aktivtausch Umschichtung innerhalb der Aktivposten bei unveränderter Bilanzsumme:Eine gebrauchte Maschine wird bar (=Kasse) verkauft, € 1.000,- (ohne Steuer!) Folge: Zugang des Kassenbestandes um € 1.000,- Abgang des Maschinenbestandes um € 1.000,-- Passivtausch Umschichtung innerhalb der Passivposten bei unveränderter Bilanzsumme: Bilanzverlängerung Der Zugang auf einem Vermögenskonto entspricht dem Zugang auf einem anderen Beispiel: Kauf von Rohstoffen auf Ziel (= Kredit bzw. Verbindlichkeit), € 3.000,- (ohne Steuer!) Folge: Zugang des Rohstoffkontos. um € 3.000,- Zugang der Verbindlichkeiten um € 3.000,- Bilanzverkürzung Der Abgang auf einem Vermögenskonto entspricht dem Abgang auf einem anderen Kapitalkonto. Die Bilanzsumme verringert sich auf beiden Seiten um diesen Betrag. Da jeder Geschäftsvorfall oder Vorgang in der Buchführung eine doppelte Auswirkung hat, spricht man von der Doppik, der doppelten Buchführung.