10
Steuern und Bilanzen (Subject) / Elemente Jahresabschluß (Lesson)
- Funktionen des Jahresabschlußes? Informationsfunktion -Teil des betrieblichen und externes Informations- und Entscheidungssystems -Wahl des Rechnungslegungsstandards (HGB, US-GAAP, IFRS) Ausschüttungsbemessungsfunktion -Ausschüttung vs. Einbehaltung (max. 50% über Gewinnrücklage) -Interessenkonflikte (Eigner, Manager, Gläubiger
- Nenne Bilanzierungsgrundsätze nach HGB (GoB) (1) Bilanzklarheit (2) Bilanzwahrheit (3) Bilanzkontinuität (4) Vorsichtsprinzip (5) Unternehmensfortführung (going concern)
- Abgrenzung zwischen Bilanz und GuV Bilanz = Ausweis des Gesamterfolges GuV = Auskunft über Art, Höhe und Quellen des Erfolges (Zeitraumrechnung)
- Bedeutung der GuV für die wertorientierte U-führung -Grundlage für die Abschätzung zukünftiger Cashflows -Höhere Relevanz der GuV im Vgl. zur traditionellen deutsch Rele
- Welche Funktionen erfüllt der Anhang? Interpretationsfunktion Korrekturfunktion Entlastungsfunktion Ergänzungsfunktion
- Aufstellungspflicht des Anhangs (erweiterter JA) für Kapitalgesellschaften Genossenschaften Unternehemen, die unter das PublG fallen
- Ziel der Jahresabschlußes? Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der 1.Vermögenslage (Bilanz) 2.Finanzlage (Kapitalflussrechnung) 3. Ertragslage (GUV)
- Wofür ist der Lagebericht? - Latenter Widerspruch: „tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen“ vs. „zukünftige Situation des Unternehmens“ -IFRS sieht, vergleichbar mit dem Lagebericht, einen Management Commentary vor
- Wer sind die Adressaten des Zwischenberichtes und was ist die Funktion Adressaten: Aktuelle und potentielle Aktionäre des Emittenten mit Interessean einer aktualisierten Information des JA Auch Investoren mit mittel- oder langfristigen Anlagezielenhaben ein berechtigtes Interesse daran, auch während des Geschäftsjahres informiert zu werden Funktionen: Informationsgrundlage für Wertpapierdispositionen Stärkung des Aktionärsschutzes
- Was ist die Zielsetzung/Typische Sachverhalte des Zwischenberichtes? Zielsetzung: der Emittent von Wertpapieren ist verpflichtet, neue Tatsachen die inseinem Tätigkeitsbereich eingetreten sind und nicht öffentlich bekanntsind, unverzüglich zu veröffentlichen Typische veröffentlichungspflichtige Sachverhalte Veräußerung satzungsgemäßer Kernbereiche Verschmelzungsverträge Erwerb oder Veräußerung wesentlicher Beteiligungen Kapitalmaßnahmen Dividendenänderungen Erfindungen Rohstofffunde Abschluss, Änderung, Kündigung bedeutender Vertragsverhältnisse
Advertisement