Kosten- und Leistungsrechnung (Subject) / Grundbegriffe der KoLei (Lesson)

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Einführung

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  • Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens Finanzbuchhaltung Betriebsbuchhaltung (Kostenrechnung) Statistik und Vergleichsrechnung Planungsrechnung
  • Kostenrechnung Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens, welches im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung, die externe Zwecke verfolgt (Information von Anteilseignern, Finanzamt und Gläubigern), internen Zwecken dient. Die Kostenrechnung, auch als Kosten- und Leistungsrechnung oder Betriebsbuchhaltung bezeichnet, dient in erster Linie als innerbetriebliches Planungs- und Steuerungsinstrument.
  • Kostenartenrechnung Die Kostenartenrechnung dient der systematischen Erfassung aller Kosten, die bei der Erstellung und Verwertung von Leistungen entstehen. Die Fragestellung der Kostenartenrechnung lautet: Welche Kosten sind angefallen.
  • Kosten sind in Geld bewertete Mengen an Produktionsfaktoren (Arbeitsleistungen, Betriebsmittel und Werkstoffe), sowie in Geld bewertete Dienstleistungen Dritter und öffentliche Abgaben, die bei der Erstellung betrieblicher Leistungen verbraucht werden.
  • Herstellkosten Unter Herstellkosten versteht man die Summe aus Materialeinzel-, Materialgemein-, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten. Liegen in der Betrachtungsperiode Bestandsveränderungen an fertigen und/oder unfertigen Erzeugnissen vor, so unterscheiden sich die Herstellkosten der Produktion um eben diese Bestandsveränderungen von den Herstellkosten des Umsatzes.
  • Selbstkosten Die Selbstkosten eines Kostenträgers bestehen aus der Summe von Materialkosten, Fertigungskosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten.
  • Kostenfunktion Eine Kostenfunktion gibt den Zusammenhang zwischen produzierten Mengen (x) und den dabei entstehenden Kosten (K) wieder. K = Kf + kv * x (lineare Kostenfunktion)
  • Kostendegression Unter Kostendegression versteht man, dass bei linearem und degressivem Gesamtkostenverlauf die Stückkosten mit zunehmender Ausbringungsmenge sinken. Die Ursache hierfür liegt darin, dass die Fixkosten auf immer mehr Outputeinheiten verteilt werden.
  • Gemeinkosten Unter Gemeinkosten versteht man die Kosten, die  den Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden können. Die Gemeinkosten werden zunächst im Betriebsabrechnungsbogen auf die Kostenstellen verteilt und durch Ermittlung von Zuschlagsätzen auf die Kostenträger verrechnet.
  • Einzelkosten Unter Einzelkosten versteht man die Kosten, die den Kostenträgern direkt zurechenbar sind (Materialkosten, Fertigunglöhne).
  • Einzahlung Man spricht von einer Einzahlung, wenn sich der Kassenbestand eines Unternehmens vermehrt.
  • Auszahlung Unter einer Auszahlung versteht man die Verminderung des Kassenbestandes eines Unternehmens, wobei nicht nur das Bargeld, sondern auch das Giralgeld zum Kassenbestand gezählt wird.
  • Einnahme Als Einnahme bezeichnet man jeden Geschäftsvorfall, der zu einer Erhöhung des Geldvermögens einer Unternehmung führt. Zum Geldvermögen zählen die Kassenbestände, jederzeit verfügbare Bankguthaben (Giralgeld) und Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten.
  • Ausgabe Als Ausgabe bezeichnet man jeden Geschäftsvorfall, der zu einer Verminderung des Geldvermögens einer Unternehmung führt. Zum Geldvermögen zählen die Kassenbestände, jederzeit verfügbare Bankguthaben (Giralgeld) und Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten.