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Steuern und Bilanzen (Subject) / Stbi Multiple Choice (Lesson)

Wahr oder falsch

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  • Öffentliche Haushalte werden ausschließlich durch die Erhebung öffentlicher Abgaben finanziert. Falsch
  • Steuern sind öffentliche Einnahmen, die den Staat dazu verpflichten, dem Steuerzahler eine Gegenleistung in Form von öffentlichen Gütern zur Verfügung zu stellen. Falsch keine gegenleistung für besondere Leistungen darstellen
  • Religionsgemeinschaften sind in gleicher Form wie Gebietskörperschaften kraft Finanzhoheit berechtigt, Steuern zu erheben. Falsch
  • Steuern dürfen nur aus fiskalischen Gründen, d.h. zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs erhoben werden. Falsch
  • Gebühren und Beiträge unterscheiden sich von Steuern insofern, als dass sie nur erhoben werden dürfen, wenn die entsprechende öffentliche Gegenleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Falsch
  • Jeder Steuerpflichtige ist zugleich Steuerschuldner. Falsch
  • Bei der Einkommenssteuer ist der Steuerpflichtige zugleich Steuerträger. Richtig   Sowie bei  Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grunderwerbssteuer Gewerbe Grundsteuer Kfz-Steuer  
  • Steuerschuldner und Steuerzahler sind in jedem Fall identisch. Falsch
  • Steuerträger und Steuerdestinatar sind identisch, wenn die Steuerbelastung nach dem Willen des Gesetzgebers erfolgt. Richtig
  • Bund, Länder und Gemeinden können in gleicher Form die steuerliche Gesetzgebungshoheit innehalten. Falsch   Demnach haben Gemeinden kein Steuergesetzgebungsrecht, dürfen aber die Hebesätze der Realsteuern (Gewerbe- und Grundsteuer festsetzen)
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  • Verkehrssteuern und Verbrauchssteuern werden i.d.R. von den örtlichen Finanzämtern verwaltet. Falsch   Besitzsteuern+Verkehrssteuern von öffentlichen FA Verbrauchssteuern und Zölle von den Hauptzollämtern
  • Verbrauchssteuern und Zölle werden von den Hauptzollämtern verwaltet. Wahr
  • Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch. Richtig
  • Bei indirekten Steuern sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch. Falsch   Sowie bei Versicherungssteuer Energiesteuer Tabaksteuer Biersteuer Schaumweinsteuer Stromsteuer
  • Bei proportionalen Steuern liegt der der Grenzsteuersatz immer über dem Durchschnittssteuersatz. Falsch   durch einen einheitlichen, von der Höhe der Bemessungsgrundlage unabhängigen Steuersatz gekennzeichnet z.B. Körperschaftssteuer, Grunderwerbssteuer
  • Bei progressiven Steuern liegt der der Grenzsteuersatz immer über dem Durchschnittssteuersatz. Richtig   z.B. Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer
  • Die Umsatzsteuer gehört mit Hinblick auf die Bemessungsgrundlage zur Gruppe der Ertragssteuern. Falsch
  • Die Mineralölsteuer gehört zur Gruppe der Verkehrssteuern. Falsch
  • Die Grunderwerbssteuer gehört zur Gruppe der Verkehrssteuern. Richtig+ Umsatzsteuer   Ertragssteuern - z.B. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer Substanzsteuern  - z.B. Grundsteuer        
  • Ein Steuerbescheid mit Formfehlern der Steuerfeststellung oder ohne eindeutige Begründung der Steuerfestsetzung führt zur Nichtigkeit und Unwirksamkeit des Bescheids. Falsch   Inhalt, Form, und Absender führt zu Nichtigkeit und Unwirksamkeit Begründung führt zu Verstoß durch Nachholung heilbar Rechtsbehelfslehrung Verstoß führt zu Verlängerung der Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr
  • Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen. Richtig
  • Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen und Personengesellschaften wie der OHG und KG, nicht aber Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft Falsch   Natürliche Personen d.h. Menschen unterliegen der ESt. Nicht betroffen sind damit juristische Personen, die der Körperschaftssteuer unterliegen. Gleiches gilt für Zusammenschlüsse natürlicher Personen in Form von Personengesellschaften.
  • Die normale unbeschränkte Steuerpflicht und die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bezieht sich auf das Welteinkommen. Falsch   Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich allein auf die inländischen Einkünfte der Steuerpflichtigen und nicht, wie bei der normalen unbeschränkten Steuerpflicht auf das Welteinkommen.  
  • Die fiktive unbeschränkte und die normale beschränkte Steuerpflicht ist auf Inlandseinkünfte begrenzt. Richtig Die erweitert beschränkte Steuerpflicht endet 10 Jahre nach dem Jahr der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.
  • Die fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn die erzielten Einkünfte eines Kalenderjahres mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte den tariflichen Grundfreib Richtig
  • Einkommen aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung gehören zu den Nebeneinkunftsarten. Falsch
  • Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Einkommen aus unselbstständiger Arbeit und sonstige Einkünfte gehören zu den Haushaltseinkünften. falsch
  • Zu den Positivmerkmalen eines steuerrechtlichen Gewerbetriebs gehören Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnrealisierung sowie die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichem Verkehr. Falsch gewinnerzielungsabsicht negativ:   keine Land- und Forstwirtschaft keine selbstständige Arbeit keine Vermögensverwaltung  
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit können nur von Personen erzielt werden, die im privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Falsch
  • Werbungskosten sind durch den Beruf veranlasste Aufwendungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und zur Förderung des Berufs gemacht werden. Wahr
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  • Zu den Werbungskosten gehören Aufwendungen für typische Berufskleidung, wie z.B. Richterrobe, Arztkittel oder dunkle Anzüge für Bänker. Falsch Typische Beispiele für Werbungskosten sind: (1) Aufwendungen für Aus- und Fortbildungen Bildungsmaßnahmen, Umschulungsmaßnahmen, Zweitstudium (2) Beiträge zu Berufsverbänden (3) Kosten der doppelten Haushaltsführung (4) Bewerbungskosten (5) Aufwendungen für Arbeitsmittel Werkzeuge, typische Berufskleidung, Fachbücher, Fachzeitschriften, Schreibtisch, PC (6) Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Entfernungspauschale: 0,30 € für jeden vollen Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 € jährlich begrenzt. Zusätzlich können Aufwendungen für die Beseitigung von Unfallschäden bei einem Verkehrsunfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden.
  • Die Werbungskosten bei den Überschusseinkünften entsprechen im Hinblick auf ihre Wirkung auf das zu besteuernde Einkommen den Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften. Richtig
  • Unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen ausschließlich Erträge, die durch entgeltliche Überlassung von unbeweglichem Vermögen entstehen. Falsch Gegenstand dieser Einkunftsart sind Erträge aus der entgeltlichen Nutzungsüberlassung bestimmter Vermögensarten im Wege der Miete (§ 535 BGB), der Pacht (§ 581 BGB) oder ähnlicher Rechtsbeziehungen. - entgeltliche Überlassung von Grundstücken, Gebäuden oder grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurechte) - entgeltliche Überlassung von Sachinbegriffen, d.h. von beweglichen Sachen, die wirtschaftlich nach ihrer Zweckbestimmung eine Einheit bilden, wie z.B. bewegliches Betriebsvermögen - zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten - Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen
  • Unter sonstigen Einkünften werden alle verbleibenden Formen von Vermögensmehrungen zusammengefasst, die nicht unter eine der anderen sechs Einkunftsarten fallen. Falsch Diese Einkunftsart erfasst nicht - wie man aus der Bezeichnung schließen könnte – alle übrigen Einkünfte, die nicht unter einer der sechs Einkunftsarten fallen -Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten) - Einkünfte aus Unterhaltsleistungen - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG (keine Wertpapiergeschäfte mehr, da diese unter § 20 EStG fallen) - Einkünfte aus sonstigen Leistungen - Einkünfte aufgrund des Abgeordnetengesetzes - Einkünfte aus Versorgungsleistungen - Leistungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs - Leistungen aus Altervorsorgeverträgen
  • Im Gegensatz zu Personengesellschaften gilt bei der Besteuerung von juristischen Personen, wie den Körperschaften, das Trennungsprinzip. Richtig
  • Der Ausdruck „die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Unternehmen“ wird durch den proportionalen Steuersatzes betont. Falsch einheitlicher Steuersatz von 15 %
  • Die finanzielle Eingliederung ist aus steuerlicher Sicht gegeben, wenn im Falle einer mittelbaren Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte gehalten wird. Richtig
  • Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert muss entgegen der handelsrechtlichen Vorschriften steuerrechtlich regelmäßig über 10 Jahre abgeschrieben werden Falsch   15 Jahre
  • Das strenge Niederstwertprinzip des HGB wird aus steuerlicher Sicht im Fall von Wertpapieren im Umlaufvermögen durchbrochen. Wahr
  • In der Praxis kommt es insbesondere in überschaubaren Gesellschafterkreisen größerer GmbH zu verdeckten Gewinnausschüttungen, die bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens ergebniserhöhend zu berücksichtigen. Falsch
  • Steuerlich zu berücksichtigende verdeckte Gewinnausschüttungen können auch an den Gesellschafter nahe stehende Personen erfolgen. Wahr
  • Die Zinsschranke ist auf Konzernstrukturen gerichtet, die die Steuerbelastung einer ausländischen Konzernmutter durch extensive Fremdkapitalfinanzierung der inländischen Konzerntochter reduzieren. Falsch Die Zinsschranke ist auf Konzernstrukturen gerichtet, die die Steuerbelastung einer inländischen Konzerntochter durch extensive Fremdkapitalfinanzierung der ausländischen Konzernmutter reduzieren.
  • Die Umsatzsteuer ist Verbrauchssteuer, da sie auf die Wertschöpfung eines Wahrenverkehrs zielt und letzendlich den Endverbraucher belastet Richtig
  • Nach der Quellenthoerie sind sämtliche Vermögensvermehrungen der Besteuerung zu unterwerfen, unabhängig von der Ursache des Einkommenzuwachses Falsch   nur regelmäßig anfallende
  • Die Kapitalflussrechnung ist nach iFRS obligatorische Element der Jahresüberschußes unabhängig von Rechtsform und Publizität Falsch   Anhang ist nach IFRS ...
  • Der ermäßigte Steuersatz der betrifft beispielsweise Lebensmittel, Bücher und Kunstgegenstände Richtig
  • Im Gegensatz zu Bund und ländern haben Gemeinden kein Steuergesetzgebungsrecht Richtig dürfen nur Hebesetze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer) festlegen
  • Im Rahmen der Gewerbesteuer erfolgt im Falle der Benutzung von beweglichen Anlagegütern, die im Eigentum einer anderen Person stehen, eine Hinzurechnung in Höhe von 50% der Aufwendungen Falsch  beweglich 20% unbeweglich 50 %
  • Einkommen in den beiden höchsten Tarifzonen werden proportional besteuert. Richtig 2und3 progressiv
  • Die Zwischenberichterstattung richtet sich in erster Linie auf spekulative Anleger Falsch nicht auf spektulative Anleger