Def.: Organisation
Organisation schafft Regelungen zur Verwirklichung der Planung. Zweigeteilter Begriff: Organisation als Tätigkeit ("organisieren): Managementaufgabe Organisation als Institution ("Die Organisation"): Strukturelles Gebilde: Managementunternehmen
Voraussetzungen für Organisation im Unternehmen
Teilbarkeit einer Aufgabe auf verschiedene Aufgabenträger Bei Zuweisung auf einen Aufgabenträger: Zergliederung der Gesamtaufgabe in Teilaufgaben. Wiederholbarkeit der Aufgabe
Organisationsgrundsätze
Grundsatz des organisatorischen Gleichgewicht Grundsatz der Zweckmäßigkeit Grundsatz der Koordination Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Organisationsgrundsätze
1. Grundsatz des organisatorischen Gleichgewichts
Organisationsplanung: Schafft allgemeine und dauerhafte Regelungen für viele gleichartige Vorgänge (z.B. Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet). Disposition: Schafft planmäßige Regelungen für Entscheidungsspielräume des Mitarbeiters für Einzelvorgänge (z.B. A- Kunden werden bevorzugt bearbeitet). Improvisation: Ist die außerplanmäßige Regelung eines Einzelvorgangs (z.B. Unvorhersehbare Ereignisse; aufgrund sich ständig verändernder Bedingungen sind dauerhafte Regelungen nicht möglich). Organisationsplanung schafft Stabilität! Disposition und Improvisation schaffen Elastizität! Organisationsgleichgewicht: Ein ausgewogenes Verhältnis von Stabilität und Elastizität. Überorganisation schafft Starrheit Unterorganisation ermöglicht unbegrenzten Handlungsspielraum, damit eventuell Chaos.
Organisationsgrundsätze
2. Grundsatz der Zweckmäßigkeit
Alle Prozesse im Unternehmen müssen auf die Oberziele ausgerichtet sein. "Parkinsonscher Wasserkopf": Überpropotionaler administrativer Überbau!
Organisationsgrundsätze
3. Grundsatz der Koordination
Effiziente Gestaltung und Abstimmung aller Unternehmensprozesse in zeitlicher, räumlicher und personeller Hinsicht.
Organisationsgrundsätze
4. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Dimensionen: Kraft Material Zeit Weg / Raum werden mit höchstmöglicher Genauigkeit ihrem Ergebnis zugeführt werden.