Einführung in die Unternehmensführung (Subject) / Kontrolle als Grundfunktion der Führung (Lesson)

There are 4 cards in this lesson

Relevante Themen und Inhalte aus dem 5. Kapitel für die Klausur WS 11/12 der TU BS.

This lesson was created by Kuchen89.

Learn lesson

  • Aufgabe der Kontrollfunktion und die Kontrolle im klassischen und modernen Sinne Die Aufgabe der Kontrollfunktion besteht darin, die ständige Überprüfung der planungsverursachten Selektionsentscheidungen auf Zieldiehnlichkeit und Erreichungsgrad zu gewährleisten Kontrolle im klassischen Sinne: ◦ Vergleich zwischen Soll- und Realisationsgrößen (Soll-Ist-Vergleich) ▪  Plangrößen: Normativ gesetzte Soll-Größen (z.B: Umsatzziel bla) ▪  Realisationsgröße: Ergebnisse der praktischen Umsetzung Kontrolle im modernen Sinne: Einbeziehung von prognostischen Größen (z.B.: erwartete Umsatzziele) > gezielte Voraus-Kontrollen (Wird-Ist-Vergleich) sowie systematische Abweichungsanalysen (also wird der Plan in der Zukunft so noch funktionieren?) 
  • Kennzeichen und Typen der strategischen Kontrolle a) Kennzeichen ▪  Vorwärtskontrolle (strategische Kontrolle als Präventivkontrolle) ▪  Komplexität und Vernetztheit (stärker als operative Kontrolle) ▪  Verstärkte Ausrichtung an Soft facts ▪  Bezug zur Gesamtunternehmensebene ▪  > strategische Kontrolle hat also Steuerungs-, Sicherheits- und Lernfunktion, insbesondere bei der Erkennung von Zukunftstrends. Mängel der klassischen Kontrolle: ▪  Zeitaspekt: Nach der Durchführung einer Maßnahme wird erst festgestellt, dass sie zu wenig Geld hatte ▪  Reflexionsaspekt: Sollgrößen werden nicht hinterfragt bei veränderter Umwelt (Also Absatzziele für Diesel-Autos werden gleichbleibend angenommen, obwohl Diesel-Steuer erhöht) ▪  Kompensationseffekt: Erst wenn Fehler erkannt werden und offensichtlich sind, wird verstärkt daran gearbeitet b) Typen der strategischen Kontrolle ▪  Strategische Überwachung (Nach Ansoff: Diskontinuitäten erkennen durch ständiges Scannen der Umweltbedingungen insbesondere bei der Erkennung of weak signals) ▪  Prämissenkontrolle (Ständige Überprüfung der selbst gestellten Grundannahmen bezüglich eines Projektes) ▪  Durchführungskontrolle (Ist die Durchführung der Strategie richtig verfolgt? Wurden bestimmte Milestones erreicht?) c) Issue Management ▪  Unter einem Issue versteht man eine Sache öffentlichen Interesse, aus dessen Konsequenz sich Probleme für ein Unternehmen ergeben könnten und somit früh sich dessen angenommen werden muss ▪  Issue Management ist als die strategische Früherkennung Probleme jeglicher Art und die Vorausschau auf den Unternehmenseinfluss dieses Problems ▪  Versucht wird die gezielte Frühaufklärung und gezielte Frühbeeinflussung! ▪  Es zeigt sich, dass je älter das Problem ist, also desto mehr Aufmerksamkeit ein Problem in der Öffentlichkeit hat, desto teurer und unmöglicher wird es, diesem Problem als Firma zu begegnen. Also je früher das Problem erkannt wird, desto größer und günstiger ist der Handlungsspielraum 
  • Corporate Governance Unter CG versteht man allgemein Regeln der guten Unternehmensführung durch Vorgabe eines Ordnungsrahmens für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Im Gewissen Sinne findet so ein Eingriff in die Freiheiten eines Unternehmens statt Corporate Governance Kodex hat das Ziel, die in z.B. Deutschland geltenden Regeln für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens geltenden Regeln transparent zu machen zur Vertrauensstärkung in diese Unternehmen, gerade auch für Investoren aus dem Ausland ◦ Stakeholder leiden unter unvollständigen Verträgen, sie haben also keine Möglichkeit wirklich auf Manager einzuwirken > Oft ist die Effizienz des Managements zweifelhaft Im Corporate Governance wird geregelt: Geeignete Führungsstrukturen und -personen Ausgleich typischer Interessenkonflikte (Shareholder vs. Stakeholder) Regelung zur Leistungsevaluation der Führung Unternehmenskommunikation nach innen und außen (Unternehmen muss Informationen an Öffentlichkeit weitergeben) Gesetzliche Gehaltsvorschriften (Mindestlöhne / Obergrenzen) Davoser Manifest: Unternehmen haben sich selbst zum Ziel gesetzt, einen Ausgleich zwischen Gesellschaft und Wirtschaft zu finden Corporate Governance kann durchgesetzt werden durch marktliche oder gesetzliche Regulierung. In Deutschland: DCGK ◦ Da es in jedem Land verschiedene Systeme zum Corporate Governance gibt,stehen die jeweiligen Systeme in Konkurrenz, da bei Ineffizienten Unternehmen einfach abwandern. Die Frage lautet also, wie weit der Staat gehen darf und ab wann er den Unternehmen schadet • Es zeigt sich, dass die Aktionäre positiv reagieren bei Akzeptanz des DCGK ◦ International dominiert das US-Amerikanische Board-System ▪ Unternehmen haben CEO und Chairman (Non-Executive Directors); Chairmans sind besser mit Geschäft vertraut, da sie sich ständig treffen mit CEO; dadurch auch fehlende Unabhängigkeit ◦ In Deutschland hingegen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung; Da diese sich aber nur 4x im Jahr treffen und Ar-Mitglieder fachfremd sind sowie politische Interessen verfolgen ist das System ineffizient. Weitere Kritik: Vorstände wechseln meist in den Aufsichtsrat > Vermischung von Interessen 
  • Organisation und Ablauf der betrieblichen Kontrolle Man unterscheidet zwischen Institutionalisierungsverhalten (Wer kontrolliert?) Institutionalisierungsgrundsätze (Wie wird kontrolliert?) Institutionslisierungsverhalten ▪  Stabskontrolle vs. Linienkontrolle Stäbe sind entscheidungsvorbereitende Stellen ohne Entscheidungskompetenz Stäbe beraten die Führung und bringen Experten ein Für eine Stabsführung spricht: Anwendung methodischen Spezialwissens; größere Objektivität Gegen eine spricht: Experten nicht im Tagesgeschäft; Informationsabhängigkeit der Entscheider; keine Entscheidungsmacht ▪  Eigenkontrolle vs. Fremdkontrolle Vorteile der Eigenkontrolle: bessere Kenntnis; Mehr Gerechtigkeit durch Realitätsnähe Nachteile: Verschleierung von Fehlern; fehlende Distanz > In der Praxis zunehmend Delegation von Kontrollbefugnis Fremdkontrolle bietet sich an bei extrinsischen und unzureichend qualifizierten Mitarbeitern; vorbeugende Verhinderung von Fehlern; bei Routinearbeit; gegenüber Dritten (z.B.: Staat) ist der Nachweis zu erbringen, dass Kontrolle stattgefunden hat Institutionalisierungsgrundsätze werden nicht mehr betrachtet