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Innere Medizin (Subject) / Infektionskrankheiten (Lesson)

Erkrankungen die durch das Eindringen von infektiösen Partikeln, Objekten und (Mikro-)Organismen in den menschlichen Organismus entstehen.

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  • Welche Erkrankungen werden in § 6,1 des IfSG genannt und müssen namentlich gemeldet werden? Bei VET (Verdacht, Erkrankung und Tod) Aviäre Influenza, Schweine Grippe Botulismus, Cholera, Diphtherie, HSE (TSE) humane spongioforme Enzephalopathie, akute Virushepatitis, HUS (enteropathisch hämolytisch-urämisches Syndrom), virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Masern, Meningokokken-Meningitis oder Sepsis, Milzbrand, Poliomyelitis, Pest, Tollwut, Typhus abdominalis und Paratyphus. Sowie Erkrankung und Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt
  • Zystitis bakterielle Harnwegsinfektionen ( 50% d.F.) überwiegend Frauen, selten auch Trichomonaden, Candida albicans Schmerzen beim Wasserlassen, Pollakisurie, Schmerzen suprapubisch. Keine Schmerzen im Nierenlager, kein Fieber.
  • akute bakterielle Nierenbeckenentzündung Tria: Fieber mit Schüttelfrost Schmerzen beim Wasserlassen Klopfschmerz oder Schmerzen im Nierenlager