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Strafrecht Besonderer Teil (Subject) / Strafvereitelung, § 258 (Lesson)

Strafrecht Besonderer Teil

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  • Was ist eine Vereitelungshandlung? Verhalten, das seiner Art und Zielsetzung nach darauf ausgerichtet ist, die Realisierung in § 258 I umschriebenen Ahndungs- und Anordnungsrechts durch eine Besserstellung des Vortäters ganz oder teilweise zu verhindern.
  • Ist eine Falschaussage vor Gericht eine typische Vereitelungshandlung? ja Vereitelungshandlung zugunsten eines anderen
  • Ist § 258 ein Erfolgsdelikt? ja allein die Vornahme der Vereitelungshandlung reicht zur Deliktsvollendung nicht aus es muss tatsächl. mindestens zu einer Besserstellung des Vortäters kommen = Vereitelungserfolg
  • Muss Kausalität zwischen Vereitelungshandlung und Verhinderungserfolg (Realisierung des Ahndungsrechts) bestehen? ja Stichwort: kumulative Kausalität
  • Was erfordert der subj. Tb. des § 258? bedingter Vorsatz genügt bzgl. der Vortat des Täters absichtl. d.d.1 Grades wissentl. d.d. 2. Grades beziehen sich auf die Vereitelungshandlung
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