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Rechnungswesen (Subject) / Rechnungswesen (Lesson)
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- Bei einer passiven Bilanz sind die Schulden größer als das Vermögen W
- Erträge erhöhen das Eigenkapital. W
- Aufwendungen werden auf der Sollseite von Erfolgskonten gebucht. W
- Das Gewinn- und Verlustkonto wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen W
- Bei getrennten Warenkonten ist zwischen dem Abschluss nach dem Brutto- und dem Nettoverfahren zu unterscheiden. W
- Die Umsatzsteuer zielt auf die Belastung der Endverbraucher ab. W
- In dem Geschäftskostenzuschlag können auch Löhne, Mieten und Zinsen enthalten sein. W
- Die Handelsspanne i.w.S. ist stets größer als die Handelsspanne i.e.S. W
- Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über die Mittelherkunft F
- Die Kostenrechnung ist Bestandteil der Finanzbuchhaltung F
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- Die Leistungen in einem Unternehmen entsprechen stets den Erträgen. F
- Periodenfremde Aufwendungen gehören zu den Kosten F
- Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind keine Vorschriften zur Buchführungspflicht enthalten. F
- Für sämtliche Vermögensgegenstände ist eine körperliche Bestandsaufnahme zwingend. F
- Die handelsrechtliche Bilanz gliedert die Einzelposten der Passivseite nach Anlageund Umlaufvermögen F
- Zugänge werden auf passiven Bestandskonten im Soll gebucht. F
- Der Anfangsbestand von aktiven Bestandskonten steht im Haben F
- Abgänge auf aktiven Bestandskonten gehören ins Soll F
- Das Gewinn- und Verlustkonto wird direkt über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen. F
- Alle Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer F
- Die Umsatzsteuer gehört nie zu den handelsrechtlichen Anschaffungskosten F
- Der Aussteller eines gezogenen Wechsels wird auch als „Bezogener“ bezeichnet F
- Durchlaufende Steuern sind nicht erfolgsneutral. F
- Bei Kapitalgesellschaften gehört die Körperschaftssteuer zu den „sonstigen Steuern“. F
- Wertbeeinflussende Ereignisse treten vor dem Abschlussstichtag ein. F
- Im Umlaufvermögen ist das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden. F
- Im Handelsrecht besteht für das Anlagevermögen ein Zuschreibungswahlrecht F
- Skonti und Rabatte mindern nicht die Anschaffungskosten F
- Bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind planmäßige Abschreibungen vorzunehmen F
- Bei dem FIFO-Bewertungsverfahren wird der Verbrauch mit den Anschaffungskosten der zuletzt gekauften Materialien bewertet F
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- Einzelwertberichtigungen müssen in Höhe des erwarteten Forderungsausfalls inklusive der darin enthaltenen Umsatzsteuer gebildet werden. F
- In den Anhang dürfen nur die Pflichtangaben aufgenommen werden. F
- Alle Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht aufstellen. F
- Eine Kapitalgesellschaft weist in den Jahren 2009 bis 2011 Umsätze von jeweils über 25 Mio. € aus und beschäftigt in diesen Jahren mehr als 300 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft F
- Für kleine Kapitalgesellschaften bestehen für Bilanz sowie für Gewinn- und Verlustrechnung keine Offenlegungsvorschriften. F
- Beim Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren ist das Rohergebnis immer identisch F
- Der § 238 HGB regelt die Aufstellung des Inventars. F
- Alle Gewerbetreibende sind nach dem Handelsrecht buchführungspflichtig. F
- Abgänge werden auf aktiven Bestandskonten im Soll gebucht. F
- Der Anfangsbestand von passiven Bestandskonten steht im Soll. F
- Zugänge werden auf passiven Bestandskonten im Soll gebucht. F
- Im Schlussbilanzkonto stehen die Endbestände der aktiven Bestandskonten im Haben. F
- Warenrücksendungen an Lieferanten werden beim gemischten Warenkonto im Soll gebucht. F
- Warenrücksendungen der Kunden werden auf dem Warenverkaufskonto im Haben gebucht. F
- Warenrücksendungen der Kunden werden auf dem Warenverkaufskonto im Haben gebucht. F
- Mit der retrograden Handelskalkulation soll der Angebotspreis ermittelt werden. F