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Rechnungswesen (Subject) / Rechnungswesen (Lesson)

Aussagen beurteilen ob wahr oder falsch.

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  • Bei einer passiven Bilanz sind die Schulden größer als das Vermögen W
  • Erträge erhöhen das Eigenkapital. W
  • Aufwendungen werden auf der Sollseite von Erfolgskonten gebucht. W
  • Das Gewinn- und Verlustkonto wird über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen W
  • Bei getrennten Warenkonten ist zwischen dem Abschluss nach dem Brutto- und dem Nettoverfahren zu unterscheiden. W
  • Die Umsatzsteuer zielt auf die Belastung der Endverbraucher ab. W
  • In dem Geschäftskostenzuschlag können auch Löhne, Mieten und Zinsen enthalten sein. W
  • Die Handelsspanne i.w.S. ist stets größer als die Handelsspanne i.e.S. W
  • Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über die Mittelherkunft F
  • Die Kostenrechnung ist Bestandteil der Finanzbuchhaltung F
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  • Die Leistungen in einem Unternehmen entsprechen stets den Erträgen. F
  • Periodenfremde Aufwendungen gehören zu den Kosten F
  • Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind keine Vorschriften zur Buchführungspflicht enthalten. F
  • Für sämtliche Vermögensgegenstände ist eine körperliche Bestandsaufnahme zwingend. F
  • Die handelsrechtliche Bilanz gliedert die Einzelposten der Passivseite nach Anlageund Umlaufvermögen F
  • Zugänge werden auf passiven Bestandskonten im Soll gebucht. F
  • Der Anfangsbestand von aktiven Bestandskonten steht im Haben F
  • Abgänge auf aktiven Bestandskonten gehören ins Soll F
  • Das Gewinn- und Verlustkonto wird direkt über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen. F
  • Alle Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer F
  • Die Umsatzsteuer gehört nie zu den handelsrechtlichen Anschaffungskosten F
  • Der Aussteller eines gezogenen Wechsels wird auch als „Bezogener“ bezeichnet F
  • Durchlaufende Steuern sind nicht erfolgsneutral. F
  • Bei Kapitalgesellschaften gehört die Körperschaftssteuer zu den „sonstigen Steuern“. F
  • Wertbeeinflussende Ereignisse treten vor dem Abschlussstichtag ein. F
  • Im Umlaufvermögen ist das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden. F
  • Im Handelsrecht besteht für das Anlagevermögen ein Zuschreibungswahlrecht F
  • Skonti und Rabatte mindern nicht die Anschaffungskosten F
  • Bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind planmäßige Abschreibungen vorzunehmen F
  • Bei dem FIFO-Bewertungsverfahren wird der Verbrauch mit den Anschaffungskosten der zuletzt gekauften Materialien bewertet F
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  • Einzelwertberichtigungen müssen in Höhe des erwarteten Forderungsausfalls inklusive der darin enthaltenen Umsatzsteuer gebildet werden. F
  • In den Anhang dürfen nur die Pflichtangaben aufgenommen werden. F
  • Alle Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht aufstellen. F
  • Eine Kapitalgesellschaft weist in den Jahren 2009 bis 2011 Umsätze von jeweils über 25 Mio. € aus und beschäftigt in diesen Jahren mehr als 300 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft F
  • Für kleine Kapitalgesellschaften bestehen für Bilanz sowie für Gewinn- und Verlustrechnung keine Offenlegungsvorschriften. F
  • Beim Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren ist das Rohergebnis immer identisch F
  • Der § 238 HGB regelt die Aufstellung des Inventars. F
  • Alle Gewerbetreibende sind nach dem Handelsrecht buchführungspflichtig. F
  • Abgänge werden auf aktiven Bestandskonten im Soll gebucht. F
  • Der Anfangsbestand von passiven Bestandskonten steht im Soll. F
  • Zugänge werden auf passiven Bestandskonten im Soll gebucht. F
  • Im Schlussbilanzkonto stehen die Endbestände der aktiven Bestandskonten im Haben. F
  • Warenrücksendungen an Lieferanten werden beim gemischten Warenkonto im Soll gebucht. F
  • Warenrücksendungen der Kunden werden auf dem Warenverkaufskonto im Haben gebucht. F
  • Warenrücksendungen der Kunden werden auf dem Warenverkaufskonto im Haben gebucht. F
  • Mit der retrograden Handelskalkulation soll der Angebotspreis ermittelt werden. F