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Rechtssoziologie (Subject) / Geschlecht im Recht (7) (Lesson)
Rechtssoziologie
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- Was bedeutet Gender? Gender ist das soziale oder psychologische Geschlecht einer Person im Unterschied zum biologischen Geschlecht (eng. sex).
- Worauf weist der Begriff hin? Auf die Erkenntnis, dass die Kategorie Geschlecht weitgehen eine soziokulturelle Konstruktion ist: Gender bezeichnet die soziale Geschlechtsrolle, gender role, bzw. die sozialen Geschlechtsmerkmale = alles, was in einer Kultur als typisch für ein bestimmtes Geschlecht angesehen wird ( Kleidung, Beruf )
- Wird in der Geistes- und Sozialwissenschaft begrifflich zwischen sozialen Geschlecht und biologischem Geschlecht unterschieden? Ja
- Wie sieht zB das BVerfG das Verhältnis Gender-Sex? Ableitung des sozialen Geschlecht aus dem biologischen Geschlecht: " Schon die körperl. Bildung der Geschlechtsorgane weist für den Mann ein mehr drängende und fordernde, für die Frau eine mehr hinnehmende und zur Hingabe bereite Funktion hin."
- Was sagt die neuere Geschlechterforschung? gesellschaftl. Einfluss auf biologische Kategorie: biologisches Geschlecht als soziale Konstruktion? Intergeschlechtlichkeit: körperl. Geschlecht uneindeutig, 0,1-3 % der Bevölkerung Transgender: Gender und biologisches Geschlecht ungleich, medizinische Anpassung des biologischen an das soziale Geschlecht
- Was ist feministische Rechtswissenschaft Naddi? Sie macht darauf aufmerksam, dass die Lebensrealität von Frauen (=soziale Wirklichkeit der weibl. Bevölkerungshälfte) im Recht nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wird
- Was ist eine feministische Analyse des Rechts? Von einem Frauenstandpunkt vorgenommene Kritik am Inhalt des geltenden Rechts. Fragen der Stellung der Frau in allen Rechtsbereichen und Teildisziplinen des Rechts
- Ist Männerforschung möglich? Untersuchung der Männer als eine differenzierte Bevölkerungsgruppe - Verhältnis zur Frauenforschung
- Was wären mögliche Forschungsfelder der Männerforschung? Geschlechterrollen, Erziehung und Bildung von jungen, Persönlichkeitsentwicklung
- Was ist Genderforschung Natalia!? Wissenschaftl. Analyse der Erzeugung, der Relevanz, der Geschichte und der Praxis der Geschlechterdifferenz.
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- Institutuionalisierung der Feministischen Rewi? Feministischer Juristinnentag Feministische Rechtszeitung STREIT u.v.m.
- Was ist die Kernaussage der feministischen Rewi? Das Recht basiert auf der Annahme eines abstrakten und formal gleichen, autonomen Rechtssubjekts. In der Realität gibt es aber ein solches Rechtsobjekt nicht: menschl. Angewiesenheit auf Güter sowie ökonomische und private Machtverhältnisse werden ausgeblendet. Formal gleiches Rechtsobjekt angenommen? Dadurch Privilegierung bestimmter Gruppen (männlich, weiß, gesund , gebildet)
- Kernaussage der feministischen Rewi? Unterteilung in öffentl./privat reagiert nur auf Machtdifferenzen zwischen Bürger und Staat. Machtverhältnisse zwischen Individuen werden ignoriert und die Privatssphäre als Gefahrraum, Rückzug des Staats = Schutzlosigkeit § 177 StGB
- Gibt es Normen mit Geschlechtsbezug mithin unmittelbar diskriminierend sind? Kaum noch, § 183 StGB: Mutterschutzregelung, Anknüpfung an Mutterschaft nicht ans Geschlecht
- Mittelbare Diskriminierung durch Aufzeigen von Auswirkungen des Rechts? (subtile Steuerungsmechanismen) Feministische Analyse arbeitet heraus, wo das Recht - trotz geschlechtsneutraler Formulierungen- geprägt ist von der männl. Erfahrungswelt, wo Erfahrungen und Lebenszsm.hänge von FRauen unberücksichtigt bleiben. (Sacksofsky) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Bei Anwendung bemerken wir, dass dasselbe Gesetz differente Lebenswirklichkeiten aufweist. (Lembke)
- Justizforschung: wann war Frauen Zugang zu Justizberufen möglich? 1900: Jurastudium an eineigen Unis, aber kein Staatsexamen Wahlrecht, staatsbürgel. Gleichstellug 1919 Juristische Staatsexamina 1919
- Mögliche Aspekte der Richtersoziologie?! Geschlechtsverhältnisse in den unterschiedl. juristischen Berufen, Instanzen usw. Auswirkung des Geschlecht auf die Tätigkeit?
- Aspekte der Wirkungsforschung? = Überprüfung der Frage, ob es ein formal gleiches Rechtssubjekt gibt ZivilR: typisch männl. Erwerbsbiographie als Grdl. für Arbeits- und RentenR; Überstd.zuschläge, Arbeitslosengeld, Rente ÖffR: Steuerrecht: Ehegattensplitting; Stadtplanung und Straßenverkehr: orientiert an Kfz-Verkehr StrafR:SexualstrafR: Strafbarkeit nur der männl. Exhibitionismus; Tötungsdelikte: Merkmal Heimtücke
- Was ist Ehegattensplitting? Der Begriff Splittingtarif stammt aus dem deutschen Einkommensteuerrecht und beschreibt den für zusammenveranlagte Ehepaare anwendbaren Steuertarif. Rechtsgrundlage ist § 32a Abs. 5 EStG.
- Was ist Diskriminierung? Verbotene Ungleichbehandlung bezeichnet eine gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen
- Was ist unmittelbare Geschlechter-Diskriminierung? Ungleichbehandlung knüpft ausdrückl. an das Merkmal Geschlecht oder anderes verbotenes Merkmal an
- Was ist mittelbare Geschlechte-Diskriminierung? Eine Rechtsnorm ist geschlechtsneutral formuliert, betrifft aber typischerweise mehr FRauen bzw. eine bestimmte Gruppe nachteilig ohne dass dafür sachliche Gründe bestehen.
- Was sagt Art.2 der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie? (1) Der Grds. der Gleichbehandlung [..] beinhaltet, dass keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlecht erfolgen darf. (2) Diese Richtlinie steht nicht in der Befugnis der Mitgliedsstaaten entgegen, solche berufl. Tätigkeiten [...] für die das Geschlecht aufgrund ihrer Art oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, von ihrem Anwendungsbereich auszuschließen.
- Ist der vollständige Ausschluss von Frauen vom Dienst mit der Waffe zulässig? Nein.
- Dürfen Frauen für den Dienst mit der Waffe verpflichtet werden ? Nein Art. 12a IV GG
- Bis wann war es gestattet innerhalb der Ehe eine Vergewaltigung zu begehen? 1967 - Frauen begeben sich mit dem Ehevertrag in die Verfügungsgewalt ihres Mannes. Ggü. Ehemann endgültiger Verzicht auf sexuelle Selbstbestimmung 1997 - neue Formulierung des § 177 StGB - geschlechtsneutral - Beschränkung auf außerehel.Sexualhandlung weggefallen
- Wann ist das Allg. Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten? 2006 soll Benachteiligung verhindern
- Wohin könnten die Änderung des § 177 StGB und das Allg. Gleichbehandlungsgesetz führen? Zerstörung der Ideologie der rechtsfreien Privatssphäre aus dem Naturzustand, in dem das Recht des Stärkeren gilt mehr hin zum bürgerl. Zustand, in dem gleiches Recht für alle gilt
- Was ist reproduktive Arbeit? Private unentgeltliche Unterstützung des erwerbstätigen Partners zB (Privatsache)
- Wieviel Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind weibl.? 80-90%
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- Wieviel Prozent der weibl. Beschäftigten werden am Arbeitsplatz sexuell belästigt? 72 % Dominanzbelästiger: Ausnutzung der höheren Position Strategiebelästiger: Ausschluss von Konkurentinnen folglich geht es nicht um Würde, sondern um Macht, Arbeitsplätze, Verteilung der Ressourcen etc.
- Seit wann gibt es das Prostitutionsgesetz? 2001 bestehend aus drei §§, die die Stellung der Prostitution als Dienstleistung regeln
- War es vor dem prostitutionsgesetz so, dass die Vorenthaltung der sexuellen Dienstleistung als Betrug galt und strafbar war, während die Vorenthaltung des Lohnes kein Betrug und nicht strafbar war? Stimmt!
- Hingabe von Geld ist neutral und hat einen messbaren Wert! Stimmt
- Wie war die Prostitution vor dem Prostitutionsgesetz rechtl. zu beurteilen? als sittenwidrig und daher ohne Wert Mit dem Prostitutionsgesetz gilt sie als nicht sittenwidrig, aber sozialversicherungsunfähig
- In Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl gem. § 16a I GG Stimmt
- Die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund zB Frauen aus Afghanistan bleibt ein Glückspiel vor dt. Gerichten Stimmt
- Gem. Art.3 GG gibt es eine formale Gleichheit. Die Ergebnisgleichheit bleibt kaum verändert Stimmt
- Was meint nach den Differenzfeministinnen "Gleichheit"? Gleichheit kann nur die nicht-hierarchische Anerkennung der Differenz meinen.
- Wie unterscheidet Judith Butler "gender trouble" sex und gender? Sex: biologisches Geschlecht gender: soziales Geschlecht fordert Dekonstruktion = Ende der Zuschreibung von Eigenschaften/Verhaltensweisen als typisch männlich oder weiblich kritisiert heterosexuelle Matrix als fundamentales Ordnungsprinzip
- Seit wann gibt es das Lebenspartnerschaftsgesetz? 2001 Möglichkeit für gleichgeschlechtl. Partner eine Partnerschaft zu begründen
- Was für Kategorien kennt die feministische Rechtswissenschaft? Frauenfrage, gender, class, race, sexual orientation, ability, age etc. umfassende Rechtskritik
- Was wird zur Zeit der Aufkklärung propagiert? Gleichheit und die Trennung von öffentl. und privater Sphäre
- Was umfasst die private Sphäre? Familie und Ehe
- Was umfasst die öffentl. Sphäre? Markt mit seiner bezahlten Lohnarbeit und den Staat, Politik, Macht und Recht
- Was ist die Grundlage gewesen für den Gesellschaftsvertrag -social contract? der Ehevertrag sexual contract, der nicht von den Ehefrauen geschlossen wurde
- Worauf richtete sich nach Fichte die Vernunft der Frau? Auf Unterwerfung und Leiden vernünftiger Wunsch jeder Frau = sich zum Mittel der Befriedigung des Mannes zu machen
- Wer war Johann Gottlieb Fichte? dt. Philosoph und Erzieher neben Hegel, Kant und Schelling wichtigster Vertreter des dt. Idealismus
- Was sagte Rousseau über die Rolle der Frau? Frau sei aus der Gesellschaft der autonomen und vernünftigen Individuen ausgeschlossen Frauen seien das notwenidge Korrektiv einer rationalen und ichbezogenen Gesellschaft dt.Romantik: Bild = aufopfernde und sorgende Frau Moral und Soziales : Aufgabe der Frau an Macht, Politik, Gewalt, Krieg und Lohnarbeit soll keine Beteiligung stattfinden
- Fazit nach Fichte und Rousseau?! Subjekt des Rechts ist der Partner des Gesellschaftsvertrages: vernünftig, zweckorientiert, autonom. Frauen sind anders: altruistisch, emotional, gebunden, mithin keine Subjekte des Rechts