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Wirtschaf und Gesselschaft (Subject) / Volkswirtschaft Kapitel 2.3-2.6 (Lesson)

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  • Verfassung Grundgesetz eines Staates Grundregel zusammeleben Grundlage Gesetz
  • Gesetz nähere Ausführung Verfassung Rechte, Pflichten, gebote
  • Verordnung untergeordnete Erlasse gesetzliche Grundlage
  • Referendum Recht des Volkes über beschlüsse vom Parlament selber zu Urteilen
  • fakultatives Referendum Gesetzesreferendum Abstimmung über Gesetz von Paralemt Saatsvertragsreferendum Abstimmung über Volksvertrag
  • Referendumsbedingung 100 Tage 50 000 Stimberechtigte Stimmbescheinigung ausschliesslich Volksmehr  
  • obligatorisches Referendum Obligatorisches Verfassungreferendum Änderung von parlament über Gesetz Obligatorische Staatsreferendum z.B. Beitritt einer internationalen Organisation (EU)   für beides braucht es das doppelte mehr
  • Initiative Recht des Volkes neue Artikel Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes anzuregen.  
  • formulierte Initiative genaue Wortlaut des Textes ist von Initianten verfasst  
  • Allegmeine Anregung genaue Wortlaut fehlt entweder lässt parlament Vorschlag und überreicht in an Bundesrat oder ändert ihn ab.
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  • Bedingung Initiative 18 monate ab veröffentlichung 100'000 Stimmberechtigte nur 1 ziel anstreben(einheit der Materie)  
  • Doppeltes Ja Initiative und Gegenvorschlag annehmen aber dann gibt es stichfrage Wenn sowohl a als auch b angenommen werden würden a oder b?
  • Vernehmlassungsverfahren Kantone können Meinung zu Gesetzes enwürfen abgeben  
  • Standesinitiative Jedes kantonale Parlament kann Standesinitiative unterbreiten  
  • Referendumsrecht 8 Kantone können fakultatives Referendumsrecht ergreifen  
  • Volks und Ständemehr Änderung BV Beitritt zu Organtisation EU NATO dringlichen Bundesgesetze Änderung Bestand Kantone  
  • Grundrechte Freiheiten und rechte die jede Person für sich beanspruchen kann  
  • staatsbürgerliche Rechte Rechte und Freiheiten die vorab Schweizerbürgerinnen und bürger für sich beanspruchen können  
  • politische Rechte Rech im Saat mitzuwirken uzdn mitzuentscheiden schweizer bürger 18 nicht bevormundet wegen geistesschwäche