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Wirtschaf und Gesselschaft (Subject) / Volkswirtschaft Kapitel 2.3-2.6 (Lesson)
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- Verfassung Grundgesetz eines Staates Grundregel zusammeleben Grundlage Gesetz
- Gesetz nähere Ausführung Verfassung Rechte, Pflichten, gebote
- Verordnung untergeordnete Erlasse gesetzliche Grundlage
- Referendum Recht des Volkes über beschlüsse vom Parlament selber zu Urteilen
- fakultatives Referendum Gesetzesreferendum Abstimmung über Gesetz von Paralemt Saatsvertragsreferendum Abstimmung über Volksvertrag
- Referendumsbedingung 100 Tage 50 000 Stimberechtigte Stimmbescheinigung ausschliesslich Volksmehr
- obligatorisches Referendum Obligatorisches Verfassungreferendum Änderung von parlament über Gesetz Obligatorische Staatsreferendum z.B. Beitritt einer internationalen Organisation (EU) für beides braucht es das doppelte mehr
- Initiative Recht des Volkes neue Artikel Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes anzuregen.
- formulierte Initiative genaue Wortlaut des Textes ist von Initianten verfasst
- Allegmeine Anregung genaue Wortlaut fehlt entweder lässt parlament Vorschlag und überreicht in an Bundesrat oder ändert ihn ab.
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- Bedingung Initiative 18 monate ab veröffentlichung 100'000 Stimmberechtigte nur 1 ziel anstreben(einheit der Materie)
- Doppeltes Ja Initiative und Gegenvorschlag annehmen aber dann gibt es stichfrage Wenn sowohl a als auch b angenommen werden würden a oder b?
- Vernehmlassungsverfahren Kantone können Meinung zu Gesetzes enwürfen abgeben
- Standesinitiative Jedes kantonale Parlament kann Standesinitiative unterbreiten
- Referendumsrecht 8 Kantone können fakultatives Referendumsrecht ergreifen
- Volks und Ständemehr Änderung BV Beitritt zu Organtisation EU NATO dringlichen Bundesgesetze Änderung Bestand Kantone
- Grundrechte Freiheiten und rechte die jede Person für sich beanspruchen kann
- staatsbürgerliche Rechte Rechte und Freiheiten die vorab Schweizerbürgerinnen und bürger für sich beanspruchen können
- politische Rechte Rech im Saat mitzuwirken uzdn mitzuentscheiden schweizer bürger 18 nicht bevormundet wegen geistesschwäche