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BUchf (Subject) / Buchf (Lesson)
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- Eingang einer richtig geschätzten zweifelhaften Ford 1. Bank an Zweifelhafte Ford 2. USt an Zweifelhafte Ford USt darf erst korrigiert werden, wenn Forderungsausfall sicher ist
- 1. Eine Forderung wird unsicher 2. Und dann wird ein Teil INDIREKT abgeschrieben (Ausfall entspricht der Schätzung) 1. Zweifelhafte Forderungen an Forderungen (100% der Ford) 2. Abschreibungen auf Forderungen an Einzelwertberichtigung (40%) 3. Bank an Zweifelhafte Forderungen (60%) 4. USt an Zweifelhafte Ford (40% der USt) 5. Einzelwertberichtigungen an Zweifelhafte Ford (40%)
- Ausfall der Zweifelhaften Ford is geringer als erwartet (schon gebucht auf Zweifelhafte Ford und wertberichtigt) 1. Bank an Zweifelhafte Ford 2. USt an Zweifelhafte Ford 3. Auflösung i.H. des tatsächlichen Ausfalls: Einzelwertber an Zweifelh. Ford 4. Einzelwertberichtigung an Außerordentliche Ertr.
- Der Zahlungsausfall ist höher als erwartet (80%) (Bereits auf zweifelhaft gebucht und abgeschrieben) 1. Bank an Zweifelhafte Ford (20%) 2. USt an Zweifelhafte Ford 3. Einzelwertberichtigung an Zweifelhafte Ford 4. Außerordentlicher Aufwand an Zweifelhafte Ford
- Pauschalwertberichtigungen (Erfahrungsgemäß werden 20% ausfallen) Tatsächlich fallen im 2. Schritt 1 Euro an 1. Abschreibungen auf Ford an Pauschalwertberichtigung (20%) 2. Pauschalwertberichtigung 1 und USt 0,5 an Ford 1,5
- Auflösung der Pauschalwertberichtigung, wenn kein Forderungsausfall entsteht Pauschalwertberichtigung an Erträge aus PWB
- Erhöhung der Pauschalwertberichtigung Wie Ursprungsbuchung: Abschreibung auf Ford an Pauschalwertberichtigung
- Abgrenzung: Zahlung erst im nächsten Jahr; wirtschaftliche Ursache im aktuellen Jahr Herr X zahlt seine Pacht i.H.v. 12.000 für ein Jahr im Nachhinein am 1.Juli 02 Antizipative Abgrenzung Herr X bucht im alten Jahr 1. Pachtaufwand an sonstige Verbindlichkeiten 6000 am Stichtag: 2. Sonstige Verbindl an SBK 6000 3. GuV-Konto an Pacht 6000 zu Beginn des neuen Jahres 4. EBK an sonstige Verb 6000 5. Im Juli bei Fälligkeit: Sonstige Pachtverbindlichkeiten 6000 und Pachtaufwand 6000 an Bank 12000
- Abgrenzung: Erhalt der Zahlung erst im nächsten Jahr; wirtschaftliche Ursache im aktuellen Jahr Vermieter bekommt seine Pacht i.H.v. 12.000 für ein Jahr im Nachhinein am 1.Juli 02 1. Sonstige Forderungen an Pachtertrag 6000 am Stichtag: 2. SBK an Sonstige Ford 6000 3. Pachtertrag an GuV 6000 zu Beginn des neuen Jahres 4. Sonstige Ford an EBK 6000 5. Im Juli bei Fälligkeit: Bank 12.000 an Sonstige Ford 6000 und Pachtertrag 6000
- Zahlung im aktuellen Jahr; wirtschaftliche Ursache erst im nächsten Jahr Herr X zahlt seine Miete für ein Jahr im Voraus von Okt 01 bis Okt 02 Transitorische Abgrenzung 1. Pachtaufwand an Bank 36.000 am Stichtag 2. ARAP an Pacht 27.000 (Aufwand für 01 auf 9000 reduziert) 3. SBK an ARAP 27.000 neues Jahr 4. ARAP an EBK 27.000 5. Aufwand für neues Jahr: Pachtaufw an ARAP
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- Zahlung im aktuellen Jahr; wirtschaftliche Ursache erst im nächsten Jahr Herr X zahlt seine Miete für ein Jahr im Voraus von Okt 01 bis Okt 02 Transitorische Abgrenzung 1. Pachtaufwand an Bank 36.000 am Stichtag 2. ARAP an Pacht 27.000 (Aufwand für 01 auf 9000 reduziert) 3. SBK an ARAP 27.000 neues Jahr 4. ARAP an EBK 27.000 5. Aufwand für neues Jahr: Pachtaufw an ARAP
- Zahlung im aktuellen Jahr; wirtschaftliche Ursache erst im nächsten Jahr Vermieter erhält seine Miete für ein Jahr im Voraus von Okt 01 bis Okt 02 1. Bank an Pachtertrag 36.000 am Stichtag 2. Pachtertrag an PRAP 27.000 3. PRAP an SBK 27.000 im neuen Jahr 4. EBK an PRAP 5. PRAP an Pachtertrag
- Ust bei transitorischen Abgrenzung Herr BS hat zu 1. Juli einen Wartungsvertrag für seine Server abgeschlossen. Dies wird ein Jahr im Voraus bezahlt 1. Wartungsaufwand 1.200 und Vorsteuer 228 an Bank 1.428 2. Abgrenzung zum Stichtag: ARAP an Kassensystemwartung 600
- USt bei antizipativer Abgrenzung BS muss die Wartung seiner Server erst ein Jahr im Nachhinein zahlen Stichtag 1. Wartung 600 und Vorsteuer für Folgejahr 114 an Sonstige Verb 714 Am ersten Juli des Folgejahres: 2. Sonstige Verb 714 und Wartungsaufw 600 und Vorsteuer 228 an Bank 1428 und Vorsteuer Folgejahr 114
- Wir bilden eine Rückstellung für Gewerbesteuer Gewerbesteuer an Steuerrückstellungen 5.000 1. Zahlung entspricht der Steuerrückstellung Steuerrückstellung an Bank 5000 2. Rückstellung war zu niedrig Steuerrückstellungen 5000 und sonst. betr. Aufw. 500 an Bank 5.500 3. Rückstellung war zu hoch Steuerrückstellung 5.000 an Bank 4.700 und Erträge aus Rückstellungsauflösung 300
- Rückstellungen müssen gebildet werden, bei: - Ungewissen Verbindlichkeiten - Drohenden Verlusten aus unsicheren Geschäften - Unterlassener Instandhaltung, wenn diese binnen 3 Monaten nachgeholt wird.
- Bewertungsvereinfachungsverfahren (für UV) Laut §256 HGB nur: - FIFO - LIFO - gewogener Durchschnitt
- Kapitalrücklage Alles über dem Nennwert bei dem Verkauf von Anteillen
- Gewinnrücklage Auf die hohe Kante gelegtes Geld
- Jahresüberschuss/Fehlbetrag Falls die Bilanz erstellt worden ist, bevor geklärt wurde, was mit dem Geld geschieht. -Gewinn oder Verlust wird hier zwischengeparkt
- Jahresüberschuss/Fehlbetrag Falls die Bilanz erstellt worden ist, bevor geklärt wurde, was mit dem Geld geschieht. -Gewinn oder Verlust wird hier zwischengeparkt => GuV an Jahresüberschuss
- Gesellschafterversammlung beschloss: 1. 250.000 sollen an Aktionäre ausgeschüttet werden 2. 200.000 sollen thesauriert werden 3. Zu den übrigen 50.000 wurde nichts gesagt Jahresüberschuss 500.000 an Verbindlichkeiten 250.000 und Gewinnrücklagen 200.000 und Gewinnvortrag 50.000
- Dividende wird tatsächlich ausbezahlt (schon als Verb gebucht) Verbindlichkeiten 250.000 an Bank 250.000
- Wir verkaufen eine Aktie für 12 EUR, sie ist aber nur 5 EUR wert. Bank 12 an Gezeichnetes Kapital 5 und Kapitalrücklage 7
- latente Steuern: Ist der Gewinn der Steuerbilanz höher als in der HGB Bilanz Bildung aktiver latenter Steuern (fiktive Forderung gegenüber Finanzamt)
- latente Steurn: Gewinn in Steuerbilanz ist geringer als derjenige in Handelsbilanz passive latente Steuern bilden (fiktive Verbindlichkeit gegenüber FA)
- Definition: Fälligkeitsdarlehen Wenn während der Laufzeit des Darlehens nur Zinsen bezahlt werden und die Tilgung erst am Ende der vereinbarten Laufzeit in einem Betrag erfolgt
- Definition: Ratendarlehen wenn jährlich gleich hohe Tilgungsraten vereinbart wurden. - Zinsen sinken wegen der Abnehmenden Darlehensverbindlichkeit, da die Zisen sich auf die Restverbindlichkeit beziehen.
- Annuitätendarlehen jährlich konstante Summe aus Zins und Tilgung - auch hier sinkt die Zinszahlung aufgrund der jährlichen Tilgung - Jedoch erhöht sich die Tigung im gleichen Verhältnis, damit die Annuität gleich bleibt
- bilanzielle Behandlung von Damnum, wenn man einen Kredit aufnimmt §250 III HGB - DARF als aktiver RAP in Bilanz aufgenommen werden (alternativ komplett als Aufwand) - Ist durch planmäßige Abschreibung während der Laufzeit des Kredits zu tilgen (bei Fälligkeitsdarlehen gleichmäßig, bei Annuitätendarlehen ist auch degressiv erlaubt)
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- Ein U nimm am 17.01.01 ein Darlehen im Nennwert von 100.000 auf; Laufzeit 10 Jahre; Disagio 5% = 5.000. Rückzahlung am Ende der Laufzeit in einem Betrag; jährlich 8% Zinsen. 1. Darlehensgewährung: Bank 95.000 und Disagio (ARAP) an Darlehensverbindlichkeiten 100.000 2. Zinsen in 01: Zinsaufwand an Bank 4.000 3. Abschreibung des Disagios am Stichtag: Zinsaufwand an Disagio (ARAP) 4. Bei Fälligkeit der Tilgung: Darlehensverbindlichkeiten an Disagio (ARAP) 100.000
- Abschlussbuchungen Darlehen 1. GuV an Zinsaufwand 2. SBK an Agio 3. Darlehensverb an SBK
- vertretbare Kapitalwertpapiere - Effekten - Erfahren ihren Wert im Geschäftsverkehr durch den freien Handel an der Börse - Unterteilung in Gläubigerpapiere (Zinspapiere) und Dividendenpapiere (Aktien)
- Gläubigerpapiere (Zinspapiere) - verbriefen schuldrechtliche Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nennbetrag - I.d.R. Festverzinslich Bsp: Obligationen, Pfandbriefe, Anleihen, Schuldverschreibungen
- Wertpapiere des AV sind dazu bestimmt dem U auf Dauer zu dienen. - Wird die Absicht verfolgt auf ein anderes U Einfluss auszuüben => Ausweis als Beteiligung §271 HGB - Sind sie als langfristige Anlage gedacht => Wertpapiere des AV
- Wertpapiere des UV dienen zur kurzfristigen Anlage liquider Mittel (Häufig für Spekulationsgewinne)
- Eine Fabrik stellt 2000 Kühlschränke her. HK= 500 € . Bis zum Bilanzstichtag werden jedoch nur 1500 zu 750 € verkauft. 500 Kühlschränke gehen daher auf Lager (500*500€ = 250.000 €) Fertige Erzeugnisse an GuV 250.000 SBK an Fertige Erzeugnisse 250.000 (Schlußbestand bei Fertige Erzeugnisse steht im Haben und wird durch Sollbuchung saldiert)
- Die Haushaltswarenfabrik stellt 2000 Kühlschränke her (500/Stück). Abgesetzt werden jedoch 2200 (zu 750/Stück). 200 werden aus dem Lagerbestand des Vorjahres verkauft. Schlußbestand = 300 * 500€/Stück GuV an Fertige Erzeugnisse 100.000 SBK an Fertige Erzeugnisse 150.000
- Geschäfts oder Firmenwert (GOF) Kaufpreis für Unternehmen + Summe aller Zeitwerte aller zu aktivierenden VG + Summe der Zeitwerte aller zu passivierenden Schulden = Derivativer (erworbener) GOF
- Bilanzierung des derivativen GOF § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB gilt als VG => Aktivierungspflicht Schätzung der ND anhand nachvollziehbarer Kriterien. Mehr als 5 J muss gesondert im Anhang belegt werden DRS 4.33
- Bilanzierung des derivativen GOF § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB gilt als VG => Aktivierungspflicht Schätzung der ND anhand nachvollziehbarer Kriterien. Mehr als 5 J muss gesondert im Anhang belegt werden §285 Nr. 13 HGB DRS 4.33
- Bilanzierung des derivativen GOF § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB gilt als VG => Aktivierungspflicht Schätzung der ND anhand nachvollziehbarer Kriterien. Mehr als 5 J muss gesondert im Anhang belegt werden §285 Nr. 13 HGB DRS 4.33 - Niedriger beizulegender Zeitwert ist beizubehalten §253 V HGB (Zuschreibungsverbot)
- originärer GOF -selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände - eine durch die Bewertung des eigenen Unternehmens ermittelte Höherbewertung, die sich nicht aus dem bilanziellen Reinvermögen ergibt - ist bislang noch nicht im Rahmen einer Transaktion abgegolten Werden die Vermögensgegenstandseigenschaften erfüllt, besteht für den originären Firmenwert ein Aktivierungswahlrecht §248 II S 2 HGB
- originärer GOF -selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände - eine durch die Bewertung des eigenen Unternehmens ermittelte Höherbewertung, die sich nicht aus dem bilanziellen Reinvermögen ergibt - ist bislang noch nicht im Rahmen einer Transaktion abgegolten => selbst erschaffener immaterieller VG = Aktivierungswahlrecht §248 II S. 2 HGB
- originärer GOF -selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände - eine durch die Bewertung des eigenen Unternehmens ermittelte Höherbewertung, die sich nicht aus dem bilanziellen Reinvermögen ergibt - ist bislang noch nicht im Rahmen einer Transaktion abgegolten => selbst erschaffener immaterieller VG = Aktivierungswahlrecht §248 II S. 2 HGB wenn Voraussetzungen füt VG erfüllt sind
- Definition: Rückstellungen Passivposten für bestimmte Verpflichtungen, die am Bilanzstichtag dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind und deren zugehöriger Aufwand der Periode der wirtschaftlichen Verursachung zugerechnet werden muss.
- Arten von Rückstellungen §249 I S 1 HGB - ungewisse Verbindlichkeiten - drohende Verluste aus schwebenden Geschäften §249 I Nr. 2 HGB Kulanzleistungen
- Bilanzierung von Rentenverpflichtungen zum Barwert (Summe aller abgezinsten zukünftigen Zahlungen)
- Bilanzierung von Rentenverpflichtungen zum Barwert (Summe aller abgezinsten zukünftigen Zahlungen)
- Bewertungsvereinfachungsverfahren - Festbewertung - Gruppenbewertung - Verbrauchsfolgeverfahren