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Lernfeld 3B (Subject) / Mundpflege,Ehtik,Ernährung,Expertenstandard,Hygiene,Kultur,Wissenschaft,Qualität (Lesson)
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- Was ist ein Gesetz? BegriffDer Wortherkunft gemäß bezeichnet der Ausdruck Gesetz etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. Daher bezeichnet man insbesondere den Vorgang der Gesetzgebung, der aus der entsprechenden der Legislative zugewiesenen Gesetzgebungskompetenz folgt, auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung als der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten durch die Gerichte (Judikative) und dem Gesetzesvollzug durch die Verwaltungsbehörden (Exekutive). Laut Duden ist das Gesetz „eine vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift“.Von dem Verb setzen leitet sich zudem der Begriff des positiven Rechts ab. AllgemeinesDie juristische Fachsprache unterscheidet zwischen dem Gesetz im materiellen Sinne und dem Gesetz im formellen Sinne. Der Gesetzesbegriff ist immer mit der politischen Struktur der jeweiligen Gemeinschaft verbunden, für welche das Gesetz gilt.Auch Gesetze selbst benutzen das Wort Gesetz, ohne es zu präzisieren. So ist in Art. 2 Abs. 2 GG ein förmliches Gesetz, in Art. 3 Abs. 1 GG jedoch ein materielles Gesetz gemeint. Der Blick in ein bestimmtes Gesetz erfordert genaue Kenntnis der verfassungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70 ff., Art. 105 GG), woraus sich ergibt, ob eine bestimmte Regelungsmaterie durch Bundes- oder/und Landesrecht angeordnet werden kann. Das gilt meist auch international bei dezentral organisierten Staaten. Da die Gerichte bei der Kontrolle der Exekutive an das Gesetz gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG), dürfen sie ihren Entscheidungen nur materielles Recht (Verfassungsrecht, förmliche Gesetze, Rechtsverordnungen, autonome Satzungen und auch Gewohnheitsrecht) zugrunde legen.
- Qualitätsdimensionen nach DONABEDIAN!!! Qualitätsmodell nach Donabedian Die Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen ist eng mit dem Namen Avedis Donabedian (1919–2000) verbunden. Im Jahre 1966 führte er mit einer Veröffentlichung zur Qualitätsbeurteilung von ärztlicher Leistung als Erster den Qualitätsbegriff in die Bereiche Medizin und Pflege wissenschaftlich ein. Dabei stellt er die notwendige Unterscheidung in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität als zentrale Qualitätsdimensionen in der gesundheitlichen Versorgung dar. Er unterteilte den Qualitätsbegriff in drei in Abhängigkeit zueinander stehende Qualitätsdimensionen: Struktur- oder Potenzialqualität (structure)Prozessqualität (process)Ergebnisqualität (outcome). Die StrukturqualitätUnter Strukturqualität werden die Beschreibung der Rahmenbedingungen, die für die medizinische Versorgung im Einzelfall gegeben sind, und die zur Produkterstellung notwendigen Fähigkeiten der Institution, verstanden. Zum einen umfasst die Strukturqualität dabei die relativ stabilen Charakteristika der eingesetzten personellen und materiellen Ressourcen, die dem Leistungsanbieter zur Verfügung stehen. Materielle oder sachliche Rahmenbedingungen beziehen sich auf die technische Ausrüstung, die bauliche Einrichtung, die Infrastruktur sowie die Räumlichkeiten und Arbeitsmittel. Unter personellen Ressourcen lassen sich die Kenntnisse, Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen sowie der Aus-, Weiter- und Fortbildungsstand des Personals subsumieren. Zum anderen sind auch die organisatorischen und finanziellen Gegebenheiten, z. B. Arbeitskonzepte und rechtliche/vertragliche Bestimmungen, unter denen sich der medizinische Versorgungsprozess vollzieht, gemeint. Darüber hinaus zeigt sich die Strukturqualität in den Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten des Produkts durch den nachfragenden Kunden. Die ProzessqualitätDie Qualität der Prozesse bezieht sich auf die Art und Weise wie Leistungen erbracht werden und beschreibt somit die Gesamtheit aller Aktivitäten, die im Verlauf der tatsächlichen Erstellung des Produkts vollzogen werden. Sie umfasst damit alle ärztlichen, pflegerischen und administrativen Tätigkeiten, die entweder direkt oder indirekt an dem unmittelbaren Versorgungsprozess beteiligt sind. Sie beinhaltet die Durchführung von Beratungen, den Ablauf der medizinischen Versorgung, die Handhabung von Pflegestandards und Vorschriften, das Aufnahmeverfahren, die Betreuungsplanung und -umsetzung sowie Wartezeiten.Siehe auch: Prozessqualität Die ErgebnisqualitätUnter der Ergebnisqualität werden die Veränderungen des gegenwärtigen und zukünftigen Gesundheitszustandes des Patienten, die dem vorausgegangenen medizinischen, d. h. ärztlichen, pflegerischen und administrativen Handeln zuschreibbar sind, verstanden. Meist wird die Ergebnisqualität von den Patienten bewertet, Zufriedenheit und Lebensqualität sind dabei wichtige Qualitätsaspekte. Aber auch der Grad der Zielerreichung und Einhaltung von Zielvereinbarungen dienen in vielen Unternehmen als Synonyme für Erfolg. Jedoch können auch Kriterien wie die Zunahme an wahrgenommenen Ressourcen, z. B. besserer Zusammenarbeit nach innen und außen, als Kriterien der Ergebnisqualität dienen.Donabedian geht davon aus, dass alle drei Qualitätsdimensionen in einem Zusammenhang stehen und sich gegenseitig beeinflussen. Die Strukturen wirken auf die Prozesse und diese bestimmen die Ergebnisqualität, welche wiederum das Planen von Veränderungen bei Prozessen und Strukturen hervorrufen wird. Dabei dient die Struktur als Basis für gute medizinische und pflegerische Leistungen und der Prozessqualität kommt für die Erzielung ebendieser eine hervorgehobene Bedeutung zu. Wegen seiner Anschaulichkeit und Praktikabilität wurde dieses Konzept zunächst in anderen Bereichen des Gesundheitswesens aufgegriffen und wird inzwischen auch in der stationären und ambulanten Pflege angewendet. Er hat ein Ordnungssystem geschaffen, das allen Bemühungen sozialer Organisationen um Qualität zu Grunde liegen müsste, selbst der Gesetzgeber fordert den Nachweis dieser drei Qualitätskriterien.
- Vier-Stufen-Modell für Pflegequalität -Fiechter und Meier (1981) Vier-Stufen-Modell für Pflegequalität Fiechter und Meier (1981) Stufe 0 Gefährliche Pflege Maßnahmen werden unterlassen oder falsch ausgeführt Stufe 1 Sichere Pflege (Routinepflege) Pflege wird gerade so ausgeführt, dass sie nicht gefährlich ist. Betriebsorientierte Pflege Stufe 2 Angemessene Pflege Pflege ist den Bedürfnissen des kranken/alten Menschen angepasst. Patienten-/Kundenorientierte Pflege Stufe 3 Optimale Pflege Pflege bezieht den Betroffenen und sein Umfeld mit ein. Patient/Kunde als Partner
- Quantitaive und Qualitative Datenerhebung Mithilfe welcher Methode Sie Daten erheben, ist abhängig von Ihrem Erkenntnisinteresse und vom jeweiligen Indikator. Unterschieden werden quantitative und qualitative Erhebungsmethoden. Quantitative Methoden eignen sich besonders dann, wenn: präzise Daten vorliegen sollen;Sie sich einen generellen Überblick verschaffen möchten;Vergleiche zwischen verschiedenen Gruppen oder Personen nötig sind;statistische Abhängigkeiten zwischen dem Problem und den vermuteten Ursachen zu prüfen sind;der Beweis erbracht werden soll, dass ein Projekt (zählbare) Erfolge liefert.Quantitative Methoden sind unter anderem Messungen, Zählen, die Analyse statistischer Daten, Befragungen, Tests sowie strukturierte Beobachtungen. Bei der qualitativen Datenerhebung werden detaillierte, subjektive und individuelle Erkenntnisse über Einstellungen und Handlungen ermittelt. Hierfür werden Einzelfälle auf ihre Besonderheiten hin untersucht. Qualitative Daten beschreiben einen Sachverhalt und helfen, ein vertieftes Verständnis von einer Situation zu bekommen. Das macht sie für die wirkungsorientierte Steuerung von Projekten auch so wichtig: Meist ergeben sich erst aus der Kombination quantitativer und qualitativer Daten vollständige Ursachen und Zusammenhänge. Qualitative Erhebungsmethoden sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich mit dem Wie & Warum eines Sachverhalts oder einer Entwicklung beschäftigen. Sie eignen sich vor allem, wenn es darum geht ... eine Situation in einem bestimmten Kontext genau zu verstehen;herauszufinden, wie Personen oder Gruppen ihre Situation einschätzen und welche Erwartungen und Wünsche sie haben.Qualitative Methoden sind u.a. verschiedene Formen von Interviews (Einzelinterviews, Fokusgruppen, etc.), Beobachtungen und Dokumentenanalysen. Diese Fragen helfen Ihnen, die für Sie passenden Erhebungsmethoden zu ermitteln: Was genau möchten Sie herausfinden? – Möchten Sie wissen, wie groß die erreichte Zielgruppe ist, oder wollen Sie ermitteln, warum das Projekt bei einer ganz bestimmten Personengruppe keine Wirkung erzielt?Wofür brauchen Sie die Informationen? – Möchten Sie gegenüber Geldgebenden die Relevanz eines Problems verdeutlichen, eignen sich besonders quantitative Daten. Wollen Sie hingegen ein Problem durchdringen oder Details und Unterschiede herausarbeiten, sind qualitative Methoden zielführender.Über die Feinheiten empirischen Arbeitens informiert das Medienlabor der Uni Augsburg, speziell für EinsteigerInnen wie auch für Fortgeschrittene. Je mehr Blickwinkel Sie einnehmen, aus denen Sie Ihr Projekt betrachten, umso aussagekräftiger ist das Bild, das sich ergibt. Aus diesem Grunde bietet es sich an, verschiedene Datenquellen und Erhebungsmethoden miteinander zu kombinieren – quantitative und qualitative gleichermaßen.
- Was ist Qualitätsmanagement? Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement ist der Oberbegriff für alle Tätigkeiten, Führungsaufgaben und Methoden, die zur Planung, Umsetzung, Sicherung, Überprüfung und Verbesserung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten sowie ihrer Leistungsbedingungen gehören. Qualitätsmanagement umfasst alle für die strategische Ausrichtung einer Organisation wesentlichen Handlungsfelder. Der demografische Wandel, die Digitalisierung und der technologische Fortschritt und die Globalisierung sowie die steigenden Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen stellen die öffentliche Verwaltung vor große Herausforderungen: Sie muss mit ihren finanziellen und personellen Ressourcen immer schneller immer bessere Ergebnisse erzielen. Um die Kompetenz, die Effizienz und Kundenorientierung der Behörden und Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung nachhaltig zu verbessern, ist ein Qualitätsmanagement unverzichtbar. Die öffentliche Verwaltung nutzt verschiedene Qualitätsmanagementmodelle. Zu den gängigsten Modellen gehören die Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff., das EFQM-Modell für Business Excellence und das Gemeinsame Europäische Qualitätsbewertungssystem "Common Assessment Framework" (CAF). Zentrale Kriterien der Qualitätsbewertung sind in allen Modellen die Kunden-, Prozess-, Mitarbeiter- und Ergebnisorientierung. Durch diese ganzheitliche Sicht- und Herangehensweise ist Qualitätsmanagement weit mehr als nur Qualitätskontrolle. Qualitätsmanagement erkennt vielmehr die verschiedenen Modernisierungsinstrumente gerade in ihrer Wechselwirkung und nutzt sie erst dadurch optimal. Großer Wert wird auf die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse gelegt. Erfahrungen daraus fließen wieder zurück in die Planung, so dass ein Regelkreis (Plan-Do-Check-Act-Zyklus) entsteht. Welches der Qualitätsmanagementmodelle für eine Behörde besonders geeignet ist, kann pauschal nicht festgelegt werden. Alle drei Modelle sind geeignet, die öffentliche Verwaltung auf dem Weg zu mehr Leistungs-, Qualitäts-, Kunden- und Mitarbeiterorientierung zu unterstützen. Auf der Basis dieser Modelle können behördenspezifische Qualitätsmanagementsysteme auf- und ausgebaut werden, die als Klammer für die verschiedenen Modernisierungsinstrumente fungieren, da sich die einzelnen Modernisierungsinstrumente teilweise gegenseitig bedingen oder sogar aufeinander aufbauen. Die Auswahl sollte anhand der spezifischen Situation der einzelnen Behörde und mit Blick auf die Zielsetzung und den Bedarf der einzelnen Behörde erfolgen.
- Erhebungsmethoden Pflegequalität Erhebungsmethode testenBevor Sie mit der Datenerhebung beginnen, ist es ratsam, dass Sie Ihre Instrumente testen, etwa mittels Fragebogen oder eines Interviewleitfadens. Das Augenmerk sollte dabei auf folgenden Punkten liegen: Sind die Fragen klar und präzise?Entspricht die Wortwahl dem Duktus der Zielgruppe?Sind die Fragen positiv? Sind sie so formuliert, dass sie bei den Befragten kein Unbehagen oder eine Abwehrhaltung hervorrufen?Sind die Anweisungen an die Personen, die mit der Erhebung betraut sind, klar und eindeutig?Sind Länge und Umfang der Befragung bzw. des Fragebogens angemessen? – Zu lange Fragebögen und Interviews führen dazu, dass die Befragten ungeduldig und unkonzentriert werden, was sich wiederum negativ auf die Brauchbarkeit der Antworten auswirkt. Am Anfang ist weniger übrigens mehr. Ist Ihr Budget klein oder stehen Sie ganz am Anfang, beginnen Sie am besten mit kleinen, übersichtlichen Maßnahmen, die Sie nach und nach erweitern. Die Ergebnisse sind anfangs vielleicht weniger exakt, aber sie sind in vielen Fällen ausreichend, um Lern- und Verbesserungsprozesse anzustoßen. Die wichtigsten Erhebungsmethoden im Überblick Die Liste enthält wesentliche, aber bei Weitem nicht alle Erhebungsmethoden, und sie veranschaulicht jeweils Vor- und Nachteile. FragebögenEinzelinterviewsExpertInnen-InterviewsFokusgruppenInformelle Gespräche und AnekdotenSystematische BeobachtungenTests und MessungenFallstudien (Case Studies)Dokumentenanalyse
- Gesetze und Pflegequalität Pflegequalität Im SGB XI sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Qualität der von den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu erbringenden Pflegeleistungen erhalten und verbessert, das Qualitätswissen und das interne Qualitätsmanagement gestärkt und für alle Beteiligten eine größere Transparenz der Ergebnisse hergestellt wird. Wesentliche Elemente sind dabei insbesondere: Vereinbarungen der Selbstverwaltung auf Bundesebene über Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist (§ 113 SGB XI);Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege (§ 113a SGB XI);regelmäßige Überprüfung (mindestens einmal im Jahr) aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Rahmen unangemeldeter (ambulant: Ankündigung am Tag zuvor) Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) beziehungsweise den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. (§§ 114ff. SGB XI);Veröffentlichung von Ergebnissen der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. hinsichtlich der von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere der Ergebnis- und Lebensqualität, in einer für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlichen, übersichtlichen und vergleichbaren Form (§ 115 Abs. 1a SGB XI).Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind dazu verpflichtet, die Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 113 durchzuführen, Expertenstandards nach § 113a anzuwenden sowie bei Qualitätsprüfungen nach § 114 mitzuwirken (§ 112 SGB XI). Die Vertragsparteien der Selbstverwaltung sind verpflichtet, ein neues wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Messung und Darstellung von Qualität – unter maßgeblicher Berücksichtigung der Ergebnisqualität – zu entwickeln beziehungsweise einzuführen. Im Ergebnis ist vorgesehen, dass die bestehenden Pflege-Transparenzvereinbarungen für den stationären Bereich im Jahr 2018 und für den ambulanten Bereich im Jahr 2019 durch einen grundlegend neuen Ansatz abgelöst werden.
- Was ist Pflegewissenschaft? DefinitionDie Pflegewissenschaft beschäftigt sich mit dem methodischen Sammeln, Beschreiben und Ordnen von Erkenntnissen über die Pflege. Die Erkenntnisse stammen dabei aus verschiedenen Wissensbereichen: EthikPersönliches WissenEmpirisches Wissen (der wissenschaftlich abgesicherte Bereich der Pflege)Intuition (die "Kunst" des Pflegens) Diese vier Bereiche stehen untereinander in Beziehung. Durch das Zusammenspiel entsteht das Wissen, das die Grundlage des pflegerischen Handelns bildet.
- Was ist Pflegeforschung? Was ist Pflegeforschung?• Planmäßige undzielgerichtete Suche nachneuen Erkenntnissen ineinem Wissensgebiet“• Wissenschaftliche Analysevon pflegespezifischenSachverhalten, derenAuswertung bzw.Interpretation• Widerlegung oderBestätigung der bisherigenSysteme, Regeln oderTheorien
- Ziele und Bedeutung Ziele und Bedeutung• Systematisiertes undmethodisch – nicht zufälliggewonnenes Wissen =strukturierte Wissensquelle.• Pflegerische Entscheidungen(Intuition, implizites Wissen =unstrukturierte Wissensquelle).Persönlicher Erfahrungsschatz zubegrenzt, allgemein gültigeSchlüsse zu ziehen.• Laienpflege – pflegerischeIntervention – „Versuch undIrrtum“• „Stereotype ..das haben wirimmer schon so gemacht“traditionell gewachsen (Angst,Vertrautes, Bewährtesaufzugeben
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- Evidence-based Nursing (EBN) Evidence-based Nursing (EBN) Evidenzbasierte Pflege heißt für uns das kritische Hinterfragen der täglichen Pflegemaßnahmen und das Suchen nach der bestmöglichen Pflege zusammen mit dem Patienten. Kritisches Denken in der Pflege und das Reflektieren von pflegerischem Handeln wird durch evidenzbasierte Pflege (Evidence-based Nursing) gefördert. "Evidence-based Nursing ist die Integration der derzeit besten wissenschaftlichen Belege in die tägliche Pflegepraxis unter Einbeziehung theoretischen Wissens und der Erfahrungen der Pflegenden, der Vorstellungen des Patienten und der vorhandenen Ressourcen." (Behrens; Langer 2006) Um diese Haltung zu entwickeln und zu fördern, damit unsere Pflege wirksam, nachhaltig und wissenschaftlich begründet ist, arbeiten wir in der Pflegeentwicklung in folgenden Wissensfeldern: Die vier Säulen der evidenzbasierten PflegeWissen aus der aktuellen ForschungWissen aus der klinischen ErfahrungWissen aus der PatientenexpertiseWissen aus dem lokalen Kontext Die sechs Schritte der EBN-Methode:1. Klärung der Aufgabenstellung 2. Formulierung einer präzisen Frage 3. Literaturrecherche 4. Kritische Beurteilung der Ergebnisse der Recherche 5. Veränderung der Pflegepraxis 6. Evaluation
- Was ist Wissenschaft? AllgemeinDie Wissenschaft strebt Erkenntnisgewinn (Forschung) und -vermittlung (Lehre) an, wobei sie anerkannte und gültige Methoden benutzt und Resultate veröffentlicht bzw. einbezieht. Sie ist in gewissem Sinne voraussetzungslos und ergebnisoffen, anders als etwa die christliche Theologie. Die westliche Philosophie kann als Mutter mehrerer Einzelwissenschaften gelten. Diese zeichnen sich durch einen klar benennbaren Gegenstandsbereich aus. So widmet sich die Physik der unbelebten Natur, die Biologie der belebten, die Psychologie dem menschlichen Erleben, Verhalten und Bewusstsein. Es finden sich bei ihnen rationale oder empirische, generelle oder spezifische Methoden, die in der Wissenschaftstheorie (einem Teilgebiet der Philosophie) erklärt und begründet werden.
- Was ist Forschung? Unter Forschung versteht man, im Gegensatz zum zufälligen Entdecken, die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen sowie deren Dokumentation und Veröffentlichung. Die Publikation erfolgt überwiegend als wissenschaftliche Arbeit in relevanten Fachzeitschriften und/oder über die Präsentation bei Fachtagungen. Forschung und Forschungsprojekte werden im wissenschaftlichen und industriellen, aber auch im künstlerischen[1] Rahmen betrieben.
- Was ist Theoriebildung? TheoriebildungIn der Forschung werden häufig Theorien entworfen oder geprüft. Daher spricht man von theoriebildenden oder hypothesenprüfenden Perspektiven. Der Begriff Theorie stammt vom griechischen theorein, was so viel bedeutet wie anschauen, beobachten oder betrachten. Mit Theorien sind üblicherweise durch Denkprozesse gewonnene Erkenntnisse oder Vermutungen über Zusammenhänge gemeint. Wissen dagegen basiert – sehr allgemein – auf Erfahrung, während Theorien dieses Erfahrungswissen in vermutete Zusammenhänge bringt. Jeder Methode gehen bestimmte Theorien voraus, die sie stabilisieren oder erst ermöglichen. Allerdings ist die Trennung in Wissen und Theorie unscharf, da jedes Wissen immer nur auf Grundlage bestimmter theoretischer Annahmen gewonnen werden kann (selbst wenn diese nicht transparent gemacht werden). Theorien selbst basieren immer auf bestimmten konkreten Beobachtungen, die auch als Anschauungswissen umschrieben werden können. Theoriebildung heißt also ganz allgemein, Konstrukte zu entwerfen, mit denen vermutete Zusammenhänge erklärt oder beschrieben werden können. Im Wesentlichen sind es jene Methoden, die häufig als qualitativ beschrieben werden, die Theorien generieren, die also versuchen, systematisches Wissen zu Zusammenhängen zu produzieren. Den sogenannten quantitativen Methoden kommt dann die Rolle zu, solche Theorien anhand größerer Datenmengen und mit anderen Werkzeugen zu überprüfen.
- Ziele der Pflegeforschung Die Pflegeforschung ist ein Teilgebiet der Pflegewissenschaft und dient der Wissenserweiterung innerhalb der professionellen Gesundheits- und Kranken-, Alten- und der Heilerziehungspflege. Sie untersucht bisher bestehende Pflegesysteme, -modelle und -theorien sowie die pflegerischen Regulationsprozesse, hierbei widerlegt oder bestätigt die Pflegeforschung die Effizienz, Anwendbarkeit und Pflegequalität des untersuchten Gegenstandes. Die Pflegeforschung bietet neben der Wissensgenerierung auch die statistischen und systematischen Grundlagen für die Bewertung und Beurteilung der Pflegesysteme, Pflegemodelle und der Pflegetheorien. Ziel der Forschung ist dabei die Erlangung eines tieferen Verständnisses für die Interaktion der Pflegenden mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie den Einflüssen der pflegerischen Umgebungsfaktoren. Die Pflegeforschung soll die Pflegetransparenz erhöhen, eine evidenzbasierte Pflegepraxis gewährleisten und der Implementierung neuer Erkenntnisse in die Praxis und Theorie dienen.
- Pflegeforschung:Typologie der 4 Bereiche -Kim 1990 Ein anderes häufiges verwendetes Erklärungsmodell stammt von Kim (1990, S.85-94). Sie beschreibt dabei vier Hauptgebiete (Typologie der vier Bereiche),mit denen sich Pflegewissenschaft beschäftigt. Im ersten Bereich, dem Patientenbereich, steht die Gewinnung von Erkennt-nissen über pflegerelevante Phänomene aus Sicht der Patienten im Vorder-grund. Dies umfasst auch Instrumente zur Beschreibung des Zustandes mittelsPflegediagnosen oder Assessmentinstrumenten Der Patient - Pflegende Bereich beschreibt den Bereich der zwischenmensch-lichen Interkation zwischen dem Pflegenden und dem Patienten sowie der sozi-alen Umwelt des Patienten. Dies betrifft unter anderem die Kommunikation zwi-schen den einzelnen Akteuren sowie die Auswirkungen auf den Zustand des Pa-tienten. Der dritte Bereich, der Praxisbereich, beschäftigt sich mit allen Maßnahmen,die im Zusammenhang mit den verschieden Pflegephänomen stehen. Dies um-fasst unter anderem den Weg zur Entscheidungsfindung einer Maßnahme undderen Umsetzung, aber auch der pflegerischen und ethischen Kompetenz vonPflegepersonen. Der Umweltbereich umfasst die Umgebung des Patienten im Kontext vonRaum, Zeit und Qualität, welche aber nur relevant sind, wenn sie mit den an-deren Bereichen in Zusammenhang stehen. Dies umfasst zum Beispiel Fragenzur Auswirkung der räumlichen Trennung von Patienten und ihren Familien wäh-rend der Rehabilitation auf ihren Genesungsverlauf Kim sieht diese Bereiche nicht als strikt voneinander abgetrennt, vielmehr sindsie eng miteinander verbunden und müssen, je nach Problemstellung, miteinan-der bearbeitet werden .
- Ziele der Pflegeforschung -Schaffung von Wissensgrundlagen zur Verbesserung der Pflege und damit der Situation der Patienten- Schaffung von Grundlagen für die Theorieentwicklung- Anpassung und Weiterentwicklung der Forschungsmethoden, speziell für pflegewissenschaftliche Fragestellungen- Entwicklung von Instrumenten zur Erfassung pflegerelevanter Phänomene- Professionalisierung und berufliche Emanzipation der Pflege
- Ethische Entscheidungsfindung (6 Schritte) Modell zur ethischen Entscheidungsfindung (in Anlehnung an H.E. Tödt und RuthBaumann-Hölzle) 1. Schritt: Wahrnehmung und Feststellung des Problems – deskriptive EbeneIm ersten Schritt geht es darum, das Problem als ethische Aufgabe bzw. Herausfor-derung wahrzunehmen. Folgende Fragen sind hier zu stellen:Wie ist das Problem am besten zu beschreiben? Inwieweit handelt es sich um einethisches und nicht um ein ökonomisches, rechtliches oder technisches Problem?Inwieweit sind Fragen des gelingenden, gerechten und fairen Lebens angesprochen?Im Rahmen eines ethischen Gesprächs sind alle Perspektiven der Beteiligten wichtig.Warum kommen wir zusammen? Wo stehen wir? Welche Gefühle werden ausgelöst,wenn ich mich in die/den Betroffene/n einfühle? Die Beteiligten diskutieren, welchesdie größte Schwierigkeit der Situation ist. Das Problem wird konkret begrenzt und alsethisches Dilemma in einem Satz gefasst: „Das ethische Problem ist…“2. Schritt: Situations- und Kontextanalyse – Vertiefung deskriptive EbeneIm zweiten Schritt geht es darum, eine soziale Anamnese zu erstellen. Probleme, dieeine ethische Entscheidung erfordern, sind eingebettet in eine ganz bestimmte Situa-tion, in ein Netz von Abhängigkeiten und Einflüssen.Folgende Teilfragen aus unterschiedlichen Perspektiven können hilfreich sein:- zeitlich: Wie war der Verlauf, die Geschichte des Problems?- biografisch: Gibt die Lebensgeschichte der Betroffenen wichtige Hinweise in Bezugauf das Problem?- personal: Welche Personen oder Personengruppen sind beteiligt?- institutionell/systemisch: Wo findet das Problem statt? (z.B. Familie, Wohngruppe,Werkstatt, Schule)Welche kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und religiösen Hintergründe könnendarüber hinaus benannt werden? Welche sind relevant und zu berücksichtigen?3. Schritt: Entwurf von mind. drei HandlungsmöglichkeitenIm dritten Schritt geht es um eine möglichst wertfreie und vielfältige Aufzählung, umdie kreative und phantasievolle Entdeckung von Handlungsvarianten maximal zu för-dern. Außer in Notfallsituationen gibt es fast immer drei und mehr Handlungsoptio-nen. Damit wird die Entscheidungsbildung aus der Situation des „Entweder-Oder“herausgeführt. Alle erdenklichen Handlungsvarianten werden zusammen getragenund an dieser Stelle noch nicht auf Realisierung oder rechtliche Zulassung überprüft.Prof. Dr. Verena Begemann, Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin,HS Hannover, Fakultät für Diakonie, Gesundheit und SozialesKontakt: verena.begemann@hs-hannover.de4. Schritt: Beurteilung der HandlungsmöglichkeitenIm vierten Schritt wird das ethische Dilemma erörtert. Im Rahmen einer Güterabwä-gung werden die Handlungsmöglichkeiten beurteilt. Welche Normen (Regeln, Maß-stäbe, Vorschriften) sollen gelten? Welche Werte, Haltungen, Überzeugungen bietenOrientierung? So wäre z.B. danach zu fragen: Wie bewerten wir die Handlungsoptio-nen bezüglich Würde und Lebensqualität / Autonomie und Fürsorge / Nutzen undSchaden / Wohl und Wille / Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit?Vor- und Nachteile jeder Handlungsmöglichkeit werden aufgelistet. Welche Aspektesollen Vorrang haben? Wie sähe als Konsequenz ein verantwortliches Handeln opti-mal aus, was wäre suboptimal?5. Schritt: Ethische EntscheidungIn der ethischen Entscheidung werden alle Schritte zusammengeführt und münden ineiner Handlung. Bei einer solchen Entscheidung wirken viele Faktoren zusammen:Informationen, Willenskraft, Entschlussfreudigkeit, Bereitschaft und die Fähigkeit sichfestzulegen. In der ethischen Entscheidung werden auch Identität und Integrität derEntscheidungsträger angefragt und sichtbar. Erkenntnisse, Einsichten und Lösungs-ansätze sind transparent zu kommunizieren, so dass diese verbindlich und nachvoll-ziehbar sind und bestenfalls von auch von anderen in dieser Weise getroffen würdenund deshalb vorgeschlagene Handlungsoptionen verallgemeinerbar sind. Nun ist zufragen: Was ist zu tun und von wem? Was ist zu lassen und von wem? Wer mussvon wem informiert werden?6. Schritt: Dokumentation, Rückblick und ÜberprüfungEine ethische Entscheidung ist nicht zeitlos. Situationen verändern sich und erfor-dern weitere Auseinandersetzung und Bewertung. Benötigt die Entscheidung eineWiedervorlage? Wie bewerten wir den Prozess? Was ist gelungen? Worauf ist zu-künftig noch besser zu achten? Was passiert mit Themen und Fragen, die nicht erör-tert werden konnten? Was ist zu dokumentieren?
- Ethische Entscheidungsfindung (6 Schritte) Modell zur ethischen Entscheidungsfindung (in Anlehnung an H.E. Tödt und RuthBaumann-Hölzle) 1. Schritt: Wahrnehmung und Feststellung des Problems – deskriptive EbeneIm ersten Schritt geht es darum, das Problem als ethische Aufgabe bzw. Herausfor-derung wahrzunehmen. Folgende Fragen sind hier zu stellen:Wie ist das Problem am besten zu beschreiben? Inwieweit handelt es sich um einethisches und nicht um ein ökonomisches, rechtliches oder technisches Problem?Inwieweit sind Fragen des gelingenden, gerechten und fairen Lebens angesprochen?Im Rahmen eines ethischen Gesprächs sind alle Perspektiven der Beteiligten wichtig.Warum kommen wir zusammen? Wo stehen wir? Welche Gefühle werden ausgelöst,wenn ich mich in die/den Betroffene/n einfühle? Die Beteiligten diskutieren, welchesdie größte Schwierigkeit der Situation ist. Das Problem wird konkret begrenzt und alsethisches Dilemma in einem Satz gefasst: „Das ethische Problem ist…“2. Schritt: Situations- und Kontextanalyse – Vertiefung deskriptive EbeneIm zweiten Schritt geht es darum, eine soziale Anamnese zu erstellen. Probleme, dieeine ethische Entscheidung erfordern, sind eingebettet in eine ganz bestimmte Situa-tion, in ein Netz von Abhängigkeiten und Einflüssen.Folgende Teilfragen aus unterschiedlichen Perspektiven können hilfreich sein:- zeitlich: Wie war der Verlauf, die Geschichte des Problems?- biografisch: Gibt die Lebensgeschichte der Betroffenen wichtige Hinweise in Bezugauf das Problem?- personal: Welche Personen oder Personengruppen sind beteiligt?- institutionell/systemisch: Wo findet das Problem statt? (z.B. Familie, Wohngruppe,Werkstatt, Schule)Welche kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und religiösen Hintergründe könnendarüber hinaus benannt werden? Welche sind relevant und zu berücksichtigen?3. Schritt: Entwurf von mind. drei HandlungsmöglichkeitenIm dritten Schritt geht es um eine möglichst wertfreie und vielfältige Aufzählung, umdie kreative und phantasievolle Entdeckung von Handlungsvarianten maximal zu för-dern. Außer in Notfallsituationen gibt es fast immer drei und mehr Handlungsoptio-nen. Damit wird die Entscheidungsbildung aus der Situation des „Entweder-Oder“herausgeführt. Alle erdenklichen Handlungsvarianten werden zusammen getragenund an dieser Stelle noch nicht auf Realisierung oder rechtliche Zulassung überprüft.Prof. Dr. Verena Begemann, Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin,HS Hannover, Fakultät für Diakonie, Gesundheit und SozialesKontakt: verena.begemann@hs-hannover.de4. Schritt: Beurteilung der HandlungsmöglichkeitenIm vierten Schritt wird das ethische Dilemma erörtert. Im Rahmen einer Güterabwä-gung werden die Handlungsmöglichkeiten beurteilt. Welche Normen (Regeln, Maß-stäbe, Vorschriften) sollen gelten? Welche Werte, Haltungen, Überzeugungen bietenOrientierung? So wäre z.B. danach zu fragen: Wie bewerten wir die Handlungsoptio-nen bezüglich Würde und Lebensqualität / Autonomie und Fürsorge / Nutzen undSchaden / Wohl und Wille / Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit?Vor- und Nachteile jeder Handlungsmöglichkeit werden aufgelistet. Welche Aspektesollen Vorrang haben? Wie sähe als Konsequenz ein verantwortliches Handeln opti-mal aus, was wäre suboptimal?5. Schritt: Ethische EntscheidungIn der ethischen Entscheidung werden alle Schritte zusammengeführt und münden ineiner Handlung. Bei einer solchen Entscheidung wirken viele Faktoren zusammen:Informationen, Willenskraft, Entschlussfreudigkeit, Bereitschaft und die Fähigkeit sichfestzulegen. In der ethischen Entscheidung werden auch Identität und Integrität derEntscheidungsträger angefragt und sichtbar. Erkenntnisse, Einsichten und Lösungs-ansätze sind transparent zu kommunizieren, so dass diese verbindlich und nachvoll-ziehbar sind und bestenfalls von auch von anderen in dieser Weise getroffen würdenund deshalb vorgeschlagene Handlungsoptionen verallgemeinerbar sind. Nun ist zufragen: Was ist zu tun und von wem? Was ist zu lassen und von wem? Wer mussvon wem informiert werden?6. Schritt: Dokumentation, Rückblick und ÜberprüfungEine ethische Entscheidung ist nicht zeitlos. Situationen verändern sich und erfor-dern weitere Auseinandersetzung und Bewertung. Benötigt die Entscheidung eineWiedervorlage? Wie bewerten wir den Prozess? Was ist gelungen? Worauf ist zu-künftig noch besser zu achten? Was passiert mit Themen und Fragen, die nicht erör-tert werden konnten? Was ist zu dokumentieren?
- Was ist der Eid des Hippokrates? Eid des Hippokrates Hippokratischer Eid auf einem byzantinischen Manuskript des 12. JahrhundertsDer sogenannte Eid des Hippokrates (oder Hippokratischer Eid, auch Schwur des Hippokrates), benannt nach dem griechischen Arzt Hippokrates von Kos (um 460 bis 370 v. Chr.), ist ein ursprünglich in griechischer Sprache verfasstes Arztgelöbnis und gilt als erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik. Die Urheberschaft des Eides ist jedoch ungeklärt. Erstmals im 1. Jahrhundert unter dem lateinischen Titel iusiurandum bezeugt, wurde der Pflichtenkodex als Teil des Corpus Hippocraticum, einer Sammlung medizinischer Texte, als Ὅρκος (Horkos, „Eid“) überliefert und Hippokrates zugewiesen. Der Eid des Hippokrates wird in seiner klassischen Form nicht von Ärzten geleistet und hat keine Rechtswirkung, hat aber gleichwohl immer noch Einfluss auf die Formulierung moderner Alternativen, etwa der Genfer Deklaration des Weltärztebundes. Er enthält mehrere Elemente, die auch heute noch Bestandteil ärztlicher Ethik sind (Gebot, Kranken nicht zu schaden, Schweigepflicht, Verbot sexueller Handlungen an Patienten etc.). Manche Teile entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten (beispielsweise das Verbot, Blasensteine zu operieren, da Chirurgen damals ein eigener Berufsstand neben den Ärzten waren); diese werden oft entsprechend heutiger Gegebenheiten uminterpretiert (zum Beispiel als Verbot, Behandlungen durchzuführen, für die der Arzt nicht das nötige Spezialwissen besitzt). Schwangerschaftsabbruch und nach häufiger Interpretation auch aktive Sterbehilfe werden durch den Eid des Hippokrates untersagt. Je nach Übersetzung lässt sich der als Verbot aktiver Sterbehilfe gelesene Teil auch als Verbot der Beteiligung an einem Giftmord lesen. Hierfür wird als Argument herangezogen, dass es aus der Entstehungszeit des Eides keinen überlieferten Fall aktiver Sterbehilfe durch Beibringung von Gift gibt, wohl jedoch eine Sorge vor Giftmorden. In Deutschland werden weder der Eid noch das Genfer Gelöbnis nach der Approbation verpflichtend geleistet, diese werden jedoch in insbesondere medizinethischen Diskussionen als ethische Richtlinie beziehungsweise Ehrenkodex argumentativ angeführt.
- Was ist die Genfer Deklaration? Genfer Deklaration des Weltärztebundes Die Genfer Deklaration (auch als Deklaration von Genf oder Genfer Gelöbnis bezeichnet) wurde im September 1948 auf der 2. Generalversammlung des Weltärztebundes in Genf, Schweiz verabschiedet. Sie soll (auch Serment d’Hippocrate, formule de Genève bzw. The Hippocratic Oath formulated at Geneva genannt) eine zeitgemäße, ohne religiösen Kontext bestehende Version des Eids des Hippokrates darstellen und wurde mehrfach revidiert (1968, 1983, 1994, 2005, 2006 und 2017[1]). Sie ist in die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte[2] übernommen und deren Präambel vorangestellt worden[3]. Die offizielle, durch den Weltärztebund autorisierte deutsche Übersetzung der Deklaration von Genf in der von der 68. Generalversammlung des Weltärztebundes in Chicago, Vereinigte Staaten von Amerika im Oktober 2017 beschlossenen Fassung lautet:[4] Das ärztliche Gelöbnis Als Mitglied der ärztlichen Professiongelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
- Betreung,Patienten Verfügung und Vorsorgevollmacht Definition Patientenverfügung (PV)Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer volljährigenPerson für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit. Diese enthält Wünsche undInformationen, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe oder pflegerischeBegleitung gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf welche ärztlichenoder pflegerischen Maßnahmen verzichtet werden soll.„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeitschriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nichtunmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands,Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patienten-verfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- undBehandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen desBetreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kannjederzeit formlos widerrufen werden.“ (§ 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB) Definition Vorsorgevollmacht (VSV)Eine Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, in dem eine oder mehrereVertrauenspersonen ermächtigt werden, die rechtsgeschäftliche Vertretung zuübernehmen, für den Fall, dass eigene Aufgaben nicht mehr selbst wahrgenommenwerden können. Den Umfang der Vollmacht legt der Vollmachtgeber fest. Zufolgenden Bereichen können Regelungen getroffen werden:Gesundheitssorge, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten,Vermögensverwaltung, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden, Todesfall. Definition BetreuungsverfügungIn einer Betreuungsverfügung werden Angaben zur Person des gewünschten Be-treuers sowie zur Art und Weise der Betreuung gemacht. Dieser Vorschlag ist bindendfür das Gericht, wenn das Wohl des Betreuten gewährleistet ist (§ 1897 Absatz 4 Satz1 BGB). Der Betreuer ist verpflichtet, „dem Willen des Betreuten Ausdruck undGeltung zu verschaffen.“ (§ 1901a Absatz 1 Satz 2 BGB). Bei Vorhandensein einerVorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung nicht notwendig.
- Der Patientenwille(Ethische Entscheidungsfindung) Wann und unter welchen Umständen ist die Einleitung oder Fortführung einer Intensivmaßnahme gerechtfertigt? Ein Positionspapier bietet Orientierungshilfe. Aufgabe des Arztes ist es, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wieder herzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Der Medizin stehen dazu immer mehr und differenziertere Möglichkeiten zur Verfügung. Der Arzt hat im Rahmen seiner professionellen Verantwortung zu entscheiden, welche Behandlungsmöglichkeiten indiziert sind“, heißt es in der Präambel zu einem Positionspapier der Sektion Ethik der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Dieses Positionspapier mit dem Titel „Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin“, das vor kurzem erarbeitet und jetzt vom Vorstand der DIVI genehmigt wurde, möchte nach eigenen Angaben dem Arzt bei seinen individuell zu verantwortenden Entscheidungen eine Orientierungshilfe bieten. Der Prozess der Entscheidungsfindung über Behandlungsmaßnahmen in der Intensivmedizin werde von der Prüfung folgender Frage geleitet: Wann und unter welchen Umständen ist die Einleitung oder die Fortführung einer Intensivbehandlung gerechtfertigt? Eine zulässige Behandlungsmaßnahme muss, schreiben Prof. Dr. med. Uwe Janssens, Eschweiler, und Koautoren, zwei Voraussetzungen erfüllen: 1. Für den Beginn oder die Fortführung besteht nach Einschätzung der behandelnden Ärzte eine medizinische Indikation. 2. Die Durchführung entspricht dem Patientenwillen. Erfüllt die jeweils geprüfte Behandlungsmaßnahme beide Voraussetzungen, muss die Behandlung eingeleitet oder fortgeführt werden. Wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht vorliegt, sind eine Therapiezieländerung und Begrenzung der Therapie nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Indikation: Die Autoren des Positionspapiers unterteilen Therapiemaßnahmen in mehrere Gruppen. Entweder seien sie indiziert, zweifelhaft, nichtindiziert oder sogar kontraindiziert. „Indizierte Therapiemaßnahmen werden dem Patienten angeboten. Bei zweifelhafter Indikation wird das Angebot kritisch und ergebnisoffen mit dem Patienten oder seinen Stellvertretern diskutiert. Nichtindizierte oder kontraindizierte Maßnahmen dürfen weder angeboten noch durchgeführt werden.“ Patientenwille: Für die Ermittlung des Patientenwillens wird in dem Positionspapier ein abgestufter Prozess vorgeschlagen: Der einwilligungsfähige Patient: Der einwilligungsfähige Patient entscheidet selbst über Zustimmung zur oder Ablehnung der Behandlung. Das setzt ein ergebnisoffenes ärztliches Aufklärungsgespräch über Wesen, Bedeutung und Tragweite der angebotenen Behandlungsoptionen voraus.Der aktuell nicht einwilligungsfähige Patient mit Patientenverfügung: Bei aktuell nicht einwilligungsfähigen Patienten kommt einer Patientenverfügung die Bedeutung des im Voraus geäußerten Patientenwillens zu. Dieser ist für alle Beteiligten verbindlich.Die Wirksamkeit der Patientenverfügung muss geprüft werden. Diese Prüfung ist gesetzliche Pflicht eines Stellvertreters im juristischen Sinne. Wenn ein solcher nicht vorhanden oder nicht rechtzeitig erreichbar ist, prüft das Behandlungsteam die Wirksamkeit. Unabhängig davon ist sobald wie möglich ein Stellvertreter einzubeziehen. Der aktuell nicht einwilligungsfähige Patient ohne beziehungsweise ohne wirksame Patientenverfügung: Wenn der Patient aktuell nicht einwilligungsfähig ist und keine oder keine wirksame Patientenverfügung vorliegt, muss nach Auffassung der Autoren des Positionspapiers eine Stellvertreterentscheidung herbeigeführt werden. Stellvertreter im juristischen Sinne sind Bevollmächtigte und Betreuer.Entscheidungen auf der Intensivstation sollen im Idealfall im multiprofessionellen Team getroffen werden.Wenn dem Behandlungsteam begründete Hinweise vorliegen, dass sich der Betreuer oder Bevollmächtigte mit seiner Entscheidung nicht auf den Willen des Patienten stützt, wird zur Klärung das Betreuungsgericht angerufen. Vorher sollen alle im Krankenhaus verfügbaren Unterstützungsangebote für eine gemeinsame Entscheidungsfindung genutzt werden. Bis zur definitiven Klärung des Patientenwillens sind die indizierten lebenserhaltenden Maßnahmen und alle Maßnahmen zur Verhinderung eines schweren und irreversiblen gesundheitlichen Schadens durchzuführen. Der aktuell nicht einwilligungsfähige Patient ohne beziehungsweise ohne wirksame Patientenverfügung und ohne juristischen Stellvertreter: Wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist, keine wirksame Patientenverfügung vorliegt und kein Stellvertreter bekannt ist, muss umgehend eine Betreuung beantragt werden.Nach Auffassung der Sektion Ethik des DIVI treffen in der Notfallsituation und bis zur Bestellung des Betreuers Ärzte stellvertretend die Entscheidung im Sinne des Patienten. In diesem Fall seien – soweit möglich – Behandlungswünsche oder der mutmaßliche Patientenwille zu ermitteln. Falls keine verwertbaren Informationen über den mutmaßlichen Patientenwillen eingeholt werden können, sollen Ärzte die indizierten lebenserhaltenden Maßnahmen und alle Maßnahmen zur Verhinderung eines schweren oder irreversiblen gesundheitlichen Schadens durchführen. Therapiezielfindung: Die Autoren des Positionspapiers bezeichnen die Vereinbarung von Therapiezielen als einen wesentlichen Bestandteil der Patient-Arzt-Beziehung. Von besonderer Bedeutung sei dies für Patienten mit zweifelhafter Prognose in der Intensivmedizin. Bei Aufnahme des Patienten auf der Intensivstation müsse zunächst darauf vertraut werden, dass aus Sicht des zuweisenden Arztes ein erreichbares Therapieziel existiert. Deshalb stehe zunächst die Sicherung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen mit dem Therapieziel „Lebenserhaltung“ im Vordergrund. In der Folge verschafft sich Janssens et al. zufolge der Intensivmediziner ein möglichst umfassendes Bild vom Patienten. Dabei sollten das anerkannte Fachwissen und patientenbezogene, individuelle Faktoren berücksichtigt werden. Daraus ergäben sich bei Patienten mit zweifelhafter Prognose in der Regel unterschiedliche Therapieziele. Diese könnten in der Tendenz eher kurativ oder eher palliativ ausgerichtet sein. Alle an der Behandlung Beteiligten müssten gemeinsam klären, ob die Therapieziele glaubhaft erreicht werden könnten. Die (interdisziplinär) erarbeiteten Therapieziele müssten jetzt dem Patienten oder seinem Stellvertreter mitgeteilt werden, um dessen Entscheidung einzuholen. Alle Therapieziele sollten ausführlich dargelegt und besprochen werden. Der Arzt müsse es gegebenenfalls akzeptieren, dass der Patient nicht jedes medizinisch erreichbare Therapieziel auch für sich selbst realisieren möchte. In dem Papier wird gefordert, dass das angestrebte Therapieziel dokumentiert und im Behandlungsverlauf regelmäßig überprüft werden muss.
- Zulassen des Sterbens nach Therapiezieländerung(Ethische Entscheidungsfindung) Zulassen des Sterbens nach Therapiezieländerung Im Zuge einer Therapiebegrenzung sollten Maßnahmen zur Symptomkontrolle in den Vordergrund treten. Therapiebegrenzung: Das Verlassen der kurativen Zielsetzung führt, so das Positionspapier, zwingend zu einer Überprüfung sämtlicher diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen. Eine zusätzliche Belastung für den Sterbenden durch Verzicht auf diese Maßnahmen müsse vermieden werden. „Maßnahmen, die ausschließlich zu einer Verlängerung des Sterbeprozesses führen, sind unzulässig“, schreiben Janssens et al. Unter Therapiebegrenzung können ihrer Ansicht nach folgende Vorgehensweisen fallen: Verzicht auf zusätzliche kurative MaßnahmenVerzicht auf Ausweitung bestehender kurativer MaßnahmenReduzierung bestehender kurativer MaßnahmenAbsetzen bestehender kurativer Maßnahmen.Symptomkontrolle nach Therapiezieländerung: Eine Therapiebegrenzung dürfe nicht ohne eine zielgerichtete Optimierung der palliativen Therapie erfolgen. Dazu gehörten zunächst die in den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (DÄ, Heft 7/2011) beschriebenen Maßnahmen der Basisbetreuung, unter anderem menschliche Zuwendung, Körperpflege und Lindern von Schmerzen. Sämtliche Behandlungsmaßnahmen dienten jetzt der Symptomkontrolle. Eine potenzielle Lebensverkürzung dürfe nur dann in Kauf genommen werden, wenn – die Maßnahme zur Symptomkontrolle indiziert und ohne angemessene Alternative ist, – die Maßnahme dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht und – eine Lebensverkürzung nicht beabsichtigt ist. Sterbebegleitung und Umsetzung der Therapiebegrenzung: „Ziel ist es, ein Sterben in Würde und ohne vermeidbares Leid zu ermöglichen, an einem Ort, der vom Sterbenden gewünscht wird und alle Voraussetzungen dafür erfüllt. Dies kann zu Hause, im Pflegeheim, in einem Hospiz, auf einer Palliativstation, auf einer Normalstation oder in einem Palliativzimmer auf der Intensivstation erfolgen. Entsprechend soll individuell geklärt werden, wer (Team, Familie, weitere Bezugspersonen) in die Sterbebegleitung einzubeziehen ist und ob seelsorgerlicher Beistand gewünscht wird“, heißt es in dem Positionspapier. Die psychische Belastung durch eine Verlängerung des Sterbens einerseits und durch ein abruptes Eintreten des Todes andererseits müssten gegeneinander abgewogen werden. Dabei sollten die Bedürfnisse der Angehörigen und des Behandlungsteams grundsätzlich hinter denen des Patienten zurückstehen.
- Kommunikation bei einem Ethischen Dilema Kommunikation und Interaktion Die Autoren betonen auch die Bedeutung der Kommunikation. Die Ziele müssten klar formuliert werden. Kommunikation im ärztlichen Team: Im Idealfall werde die Entscheidung im ärztlichen Konsens getroffen. „Eine verbindliche Entscheidung mit einer klaren Begründung ist die Voraussetzung dafür, dass das weitere Vorgehen einheitlich und transparent mit dem Patienten, den Angehörigen und im multiprofessionellen Team kommuniziert werden kann.“ Kommunikation im multiprofessionellen Team: Viele Entscheidungen würden von vornherein im multiprofessionellen Team getroffen. Eine Teambesprechung sei vor allem bei Unklarheiten über die Prognose und die anzustrebenden Therapieziele hilfreich oder wenn die Behandlungssituation als besonders belastend empfunden würde. Bei dieser Besprechung solle gewährleistet sein, dass sich jedes Teammitglied unabhängig von Berufsgruppe und Hierarchiestufe frei und ohne Angst vor Missachtung und Bloßstellung äußern könne. Die Ergebnisse der Teambesprechung sollten dokumentiert werden. Im Idealfall werde die Entscheidung im Konsens getroffen. Angehörigenbesprechung: Möglichst frühzeitig sollte im Behandlungsverlauf ein strukturiertes Gespräch mit den Angehörigen oder anderen vertrauten Bezugspersonen des Patienten geführt werden. Das gelte zwingend gegenüber Betreuern oder Bevollmächtigten, auch wenn sie keine Angehörigen sind. Wesentliche Inhalte einer Angehörigenbesprechung sollten sein: das Einholen medizinischer und persönlicher Informationen zum Patienten, die Aufklärung über die Erkrankung, Therapieziele und zur Prognose des Patienten sowie die Betreuung und Beratung der Angehörigen in der akuten Krisensituation. Das Gespräch sollte in einem ruhigen Raum ohne den Lärm und die Hektik einer Intensivstation stattfinden. Eine Angehörigenbesprechung sollte im Team gut vorbereitet sein. Sie erfordere eine klare zeitliche Planung und die Festlegung der teilnehmenden Personen. Die Mitglieder des Behandlungsteams sollten repräsentativ vertreten sein. Ethikfallberatung: Eine Ethik-fallberatung könne nicht nur vom Team, sondern auch vom Patienten, vom Betreuer oder von den Angehörigen angefordert werden. Dabei würden die unterschiedlichen Positionen offengelegt und begründet. Das sei die Voraussetzung dafür, im Konsens eine aus Sicht aller Betroffenen tragfähige Lösung zu finden. Zu Beginn einer Ethikberatung sollte allen Beteiligten das Prozedere erklärt und es klar formuliert werden, dass die Ethikberatung nur eine beratende Funktion erfüllt und keine Entscheidungen übernehmen dürfe. Der Beratungsschwerpunkt liege auf den Bewertungen von Heilungschancen, Therapiezielen, Lebensqualität und Belastungen. „Da die Ethikfallberatung eine Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung darstellt, sind entsprechende Strukturen in allen Krankenhäusern der Akut- und Notfallversorgung einzurichten“, heißt es abschließend.
- Nenne die 4 Ethischen Grundsätze des ICN im Jahr 1972 Pflege und ethische PrinzipienDie Philosophen und Ethiker Tom L. Beauchamp und James F. Childress haben für den medizinischen und den pflegerischen Bereich vier ethische Prinzipien verfasst („Principles of Biomedical Ethics“). Diese vier Prinzipien haben sich weltweit etabliert und sind zum Standardmodell der Prinzipienethik geworden: -Autonomie-Schadensvermeidung-Fürsorge-Gerechtigkeit Das Prinzip der Autonomie, also der Selbstbestimmung, resultiert aus der Anerkennung gegenüber dem Pflegebedürftigen. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dies beinhaltet, dass auch juristisch Rechte zugestanden werden. In Bezug auf das Lebensende ist beispielsweise die verbindliche Patientenverfügung zu nennen. Ebenso geht es im Pflegealltag um ein informiertes Einverständnis. Jede pflegerische, therapeutische oder diagnostische Maßnahme erfordert das klare Einverständnis von Seiten der Patient:innen. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Autonomie eines zu pflegenden Menschen betrifft die Bedingungen für eine autonome Willensbekundung. Hier gilt es in manchen Fällen kritisch zu hinterfragen, ob autonome Wünsche und Entscheidungen selbstständig getroffen werden können. In vielen Fällen hat es das medizinische und pflegerische Personal mit komplexen Herausforderungen zu tun. Zum Beispiel, wenn ein an Demenz erkrankter Mensch aufgrund einer akuten Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert wird und alle therapeutischen Maßnahmen ablehnt. In solchen Fällen muss die Einsichtsfähigkeit in Frage gestellt werden. Bei der Schadensvermeidung liegt der Fokus darauf, physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Schaden von dem zu pflegenden Menschen abzuwenden. Kurz gesagt, durch pflegerisches Handeln darf keinem Menschen Schaden zugefügt werden. Hier muss sehr genau abgewogen werden, welche Form der Pflege durchzuführen ist. Denn ein Unterlassen der Pflegehandlung könnte dem Pflegebedürftigen eventuell Schaden zufügen (Beispiel Kot in der Schutzhose). Doch auch die Durchführung von Pflegehandlungen gegen den Willen könnte zu einem psychischen Schaden führen. Das Prinzip der Fürsorge hat das Ziel das individuelle Wohlfühlen zu fördern. In welcher Situation befindet sich der Mensch aktuell? Wie sieht die Biografie aus? Und wie kann der Pflegebedarf hiermit in Einklang gebracht werden? Das Prinzip der Fürsorge sollte vor allen pflegerischen Handlungen angewendet werden, wie das Beispiel der dementen Dame mit der verschmutzten Schutzhose zeigt. Vielleicht hat die Frau Angst, da sie im Krankenhaus nicht in ihrer gewohnten Umgebung ist. Fürsorge von Seiten der Pflegenden könnte darin bestehen, Vertrauen aufzubauen. Für Pflegefachpersonen besteht die Möglichkeit durch Worte oder andere Hilfsmittel für eine angenehme und beruhigende Atmosphäre zu sorgen (je nach Vorliebe vielleicht beruhigende Musik oder Dufttherapie). Es gibt zahlreiche Optionen verängstigte Menschen zu beruhigen. Meistens lassen sich so viele therapeutische und pflegerische Maßnahmen viel besser umsetzen. Das Prinzip der Gerechtigkeit zielt auf eine gerechte Verteilung der Ressourcen im Pflegealltag ab. Pflegekräfte werden dazu aufgefordert, alle zu pflegenden Menschen in ihrer Individualität wahrzunehmen. Alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Bildung oder sozialem Status werden gleich behandelt.
- Zweck des Pflegekodex(ICN) ZWECK DES KODEXDer ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen1 ist eine Erklärungder ethischen Werte, Verantwortlichkeiten und beruflichenRechenschaftspflicht von Pflegefachpersonen und Studierenden/Lernenden2 der Pflege. Er definiert und leitet die ethischePflegepraxis innerhalb der verschiedenen Pflegerollen. Er ist keinVerhaltenskodex, sondern kann als Rahmen für eine ethischePflegepraxis und Entscheidungsfindung dienen, um die von denAufsichtsbehörden festgelegten professionellen Standards zuerfüllen.Der ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen bietet ethischeLeitlinien in Bezug auf die Rollen, Pflichten, Verantwortlichkeiten,Verhaltensweisen, das professionelle Urteilsvermögen und dieBeziehungen von Pflegefachpersonen zu Patientinnen3 undanderen Menschen mit Pflegebedarf, zu Kolleginnen und zuFachpersonen anderer Berufe. Der Kodex ist grundlegendund dient zusammen mit den Gesetzen, Vorschriften undBerufsstandards der Länder, die die Pflegepraxis regeln, alsBasis. Die in diesem Kodex zum Ausdruck gebrachten Werteund Verpflichtungen gelten für Pflegefachpersonen in allenArbeitsfeldern, Rollen und Praxisgebieten
- Anwendung des ICN Kodex DER ICN-KODEXDer ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen umfasst vierHauptelemente, die einen Rahmen für ethisches Verhalten bilden:Pflegefachpersonen und Patientinnen sowie andere Menschen mitPflegebedarf, Pflegefachpersonen und Praxis, Pflegefachpersonenund ihre Profession sowie Pflegefachpersonen und globaleGesundheit. ANWENDUNG DER ELEMENTEDES CODES Die Tabellen, die auf die Beschreibung jedes Elements desKodex folgen, sollen Pflegefachpersonen dabei unterstützen,die Standards in die Praxis umzusetzen. Zu beachten ist, dassdiese Tabellen Beispiele für die wichtigsten Grundsätze derim Kodex enthaltenen Elemente aufzeigen. Sie sind wederals vollständige noch als abschließende Liste von Konzeptengedacht. Die pflegeethischen Pflichten und Werte gelten füralle Formen von pflegerischer Versorgung und in allen Rollen:Praktikerinnen, Lehrende, Studierende/Lernende, Forschende,Führungspersonen, politische Entscheidungsträgerinnen undandere. Berufsverbände werden ebenfalls durch diese Pflichtenund Werte geleitet. Eine Abbildung (S. 23) verdeutlicht dasVerhältnis der Werte und Pflichten für den Pflegeberuf. ANWENDUNGSVORSCHLÄGEfür den ICN-Ethikkodex fürPflegefachpersonenDer ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen ist ein Leitfaden fürMaßnahmen, die auf gesellschaftlichen Werten und Bedürfnissenbasieren. Er wird als Dokument nur Bedeutung haben, wenner im Alltag der Pflege und des Gesundheitswesens in allenArbeitsumgebungen, in denen Pflege geleistet wird, angewen-det wird. Um seinen Zweck zu erreichen, muss der Kodex von denPflegefachpersonen in allen Aspekten ihrer Arbeit verstanden,verinnerlicht und angewendet werden. Er muss Studierenden/Lernenden und Pflegefachpersonen während der gesamtenAusbildung und des gesamten Arbeitslebens zur Verfügungstehen.
- Vier denkbare Begründungen für Therapiebegrenzung sind zu erwägen: Vier denkbare Begründungen für Therapiebegrenzung sind zu erwägen:1. Die Therapie ist voraussichtlich vergeblich ("futility").2. Der Patient verweigert die Therapie ("refusal").3. Die "Kosten" im weitesten Sinne der Therapie sind extrem ("adequacy").4. Die erwartbare Lebensqualität ist inakzeptabel ("quality of life") FutilityFür eine begründbar aussichtslose Therapie besteht weder rechtlich noch moralisch(pragmatisch) eine Pflicht. Das Problem liegt in der Restunsicherheit der Voraussageauch nach umfangreicher medizinischer (incl. labormedizinischer) Diagnostik. DiePrognoseeinschätzung einschließlich der Einschätzung der Vergeblichkeit ("futility")ist eine Beurteilung aufgrund von Wahrscheinlichkeiten, von Kenntnis der aktuellenSituation des Kranken und der verfügbaren Möglichkeiten der Therapie, vonErfahrung und klinischem Urteil hinsichtlich des antizipierten Effektes der zuerwägenden Therapie. Eine absolute Sicherheit ist nicht möglich. Deswegen ist eintherapeutischer Versuch geboten. Die Zwiespältigkeit des Argumentes, man könneja nie wissen, liegt in seinem möglicherweise manipulativen wie im vermeintlichexkulpierenden Gebrauch. RefusalDer Kranke verweigert nach ausführlicher und nicht manipulativer Aufklärung dieTherapie: "Informed consent"/"informed refusal". Hier ist das offene Gespräch zwi-schen dem Kranken und dem Arzt gefordert. Nicht nur gilt die medizinischebegründbare Beurteilung der Krankheitssituation und der therapeutischen Beein-flußbarkeit, der Prognose mit und ohne Therapie. Ebenso geht es um ein Verständ-nis, vielleicht auch nur um die sanktionsfreie Akzeptanz der Entscheidung des Kran-ken.Durchaus schwierig und medizinisch und vom Arzt nicht immer durchzuhalten wirddie zugesicherte Beachtung, wenn der Kranke - zwischen widerstrebenden Wün-schen und Ängsten oder Bedrängungen hin- und hergerissen - inkonsequent undinkonsistent Entscheidungen aufhebt. Bei derart fehlender Kontinuität im Willen desKranken ist die Gefahr manipulativer, interessengeleiteter Aufklärung besondersgroß; allzu leicht ist der Kranke oder sind auch Angehörige in der einen oder ande-ren Richtung zu beeinflussen. AdequacyDie dritte denkbare Begründung ist die der Inadäquanz zwischen " Kosten im weite-ren Sinne" für Aufwand und Erfolg. Zu den "Kosten" sei auch die Belastung, dieZumutung für den Kranken und die Angehörigen wie für den oder die Behandelndengerechnet. Damit gewinnt die Begründung der Therapiebegrenzung eine sozialethi-sche Dimension. Solange bewußtseinsklar und entscheidungsfähig, darf sich auchder Kranke selbst die Frage stellen, ob Ansprüche vor der Gemeinschaft (Familie,therapeutisches Team, Solidargemeinschaft) zu rechtfertigen sind. Von der anderen Seite her ist zu fragen, ob nicht heute und in Zukunft der Arzt -obwohl Anwalt des einzelnen Kranken - auch sozialethische Argumente wie Gerech-tigkeit, Verantwortbarkeit vor der (auch kulturell geprägten) Gesellschaft zu berück-sichtigen hat. Zu fragen ist schließlich auch, ob Behandlungsmaßnahmen noch demmoralisch vertretbaren, ethisch begründbaren Handeln im soziokulturellen Umfeldgemäß sind. In diesem Zusammenhang sind auch mögliche Konflikte zwischenInteressen und Zielsetzungen der Betroffenen zu bedenken: des Kranken, derAngehörigen, des Arztes und der (Solidar-)Gemeinschaft. (Beispiel: Totalverbrauchvon Ersatzblut bei dem Blutspendedienst Niedersachsen bei diffuser Magenblutungauf dem Boden einer Leberzirrhose). Quality of LifeWohl die sensibelste Begründung für den Therapieabbruch oder verzicht ist dieInakzeptabilität der erwartbaren Lebensqualität. Wer entscheidet über deren Sinn-haftigkeit? Und aufgrund welcher verfügbaren und antizipierten "Daten" kann er das?Ein Urteil über die Lebensqualität spiegelt die Werte, Vorstellungen und möglichenEinflußfaktoren für die Person, die das Urteil trifft, wieder. Die Begründung zurTherapiebegrenzung auf der Basis erwartbarer Lebensqualität verlangt in besonde-rer Weise die "informierte Verweigerung", solange der Patient entscheidungsfähigist; sie erfordert Aufklärung unter Berücksichtigung des sozialen Netzes und konsi-stenter Beziehungen.
- Modelle der Beziehung (Fürsprache) -Sara T.Fry Modelle der Beziehung Patient - Pflegende Sara T. Fry, die amerikanische Professorin an der University of Maryland, die imBereich Bioethik, einem Teil der angewandten Ethik, worin die moralischen Aspekteder Heilkunde studiert werden (van der Arend/Gastmans, S. 193), forscht und Philo-sophie der Pflegewissenschaft und Ethik in der Gesundheitsversorgung unterrichtet,beschreibt die Art der Beziehung zwischen Patienten und Pflegenden mit demBegriff „Fürsprache“ (Fry, S. 40ff) und hat dazu drei Modelle der Fürsprache in derPflege entwickelt (Fry, S. 41, Übersicht 3.1):• Auf dem Schutz des Rechts basierendes Modell, wobei Krankenschwestern undKrankenpfleger die Verteidiger der Rechte des Patienten sind,• Auf Werten basierendes Entscheidungsmodell, wobei das Pflegepersonal demPatienten hilft, seine Bedürfnisse, Interessen und Entscheidungen zu artikulieren,• Auf dem Respekt basierendes Modell, wobei die grundlegenden Werte desPatienten (Würde, Privatleben, Wohlergehen) respektiert werden.Am bedeutendsten erscheint mir hier das erste Modell, da es auch beinhaltet, daßPflegende die Patienten über ihre Rechte innerhalb des Gesundheitswesens infor-mieren und darauf achten, daß er diese Rechte versteht, Pflegende melden Rechts-verletzungen und verhindern Verstöße, sie haben eine Rolle als Vermittler für dieMenschenrechte und die moralischen Rechte der Patienten.Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, daß Fry ein uneingeschränktes Primat vonselbstbestimmten Patientenentscheidungen fordert.PD Dr. Marianne Arndt, Krankenschwester, Religionspädagogin und Dozentin fürPflegewissenschaft an der Humboldt-Unviversität Berlin und an der University ofStirling in Schottland schreibt in ihrem Buch in Kapitel 5 zur pflegerischen Verant-wortung und Autonomie sinngemäß u.a.: ...“Pflegende haben eine Advokatenfunk-tion, eine Funktion des Fürsprechers ... Pflegende wollen und sollen keine Vorspre-cher für Patienten sein. ... Die Fürsprecherfunktion muß darauf beschränkt bleiben,die Möglichkeit autonomer Entscheidungen zu fördern.“ ...Bei der genauen Lektüre des Buches von Marianne Arndt habe ich aber den Ein-druck gewonnen, daß sie das oben angesprochene uneingeschränkte Primat von43selbstbestimmten Patientenentscheidungen in bestimmten Fällen außer Kraft gesetztsehen möchte, nämlich immer dann, wenn Ärzte und Pflegende der Meinung sind, ineiner Situation besser zu wissen, welche Entscheidung der Patient treffen sollte.Dann sollten sie den Patienten dahingehend beeinflussen, seine Entscheidung, sozu treffen, daß sie seinem Wohl dient.