21

Vernehmungs- u. Spurenkunde (Subject) / Traumatiesierung (Lesson)

Begriffsdefinitionen zu Traumatisierung durch Gewalt und sekundäre Traumatisierung

This lesson was created by Yoms.

Learn lesson

Advertisement
  • Psychisches Trauma ... ein vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit Gefühlen von Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst- und Weltverständnis bewirkt.  Folgen: Radikale Deillusionierung Erschütterung des Selbstwertgefühls Erschütterung des Vertrauens Angst vor der Zukunft "Nichts ist mehr wie vorher"
  • Traumatisches Ereignis nach ICD-10 ICD 10 (Verschlüsselung von Diagnosen) - International Classification of Diseases von der WHO "belastendes Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes, die bei fast jedem eine tiefe Verstörung hervorrufen würde." Hierzu gehören: Naturereignisse von Menschen verursachte Katastrophen Kampfhandlungen schwere Unfälle die Tatsache Zeuge eines gewaltsamen Todes zu sein selbst Opfer von Folter, Terrorismus, Vergewaltigung etc zu sein
  • Dissoziation Der Begriff Dissoziation beschreibt laut Definitiondes DSM-IV die Unterbrechung der Funktionen des Bewusstseins, des Gedächntnisses, der Identität oder der Wahrnehmung der Umwelt.  
  • Derealisationserlebnis Personen glauben sie wären in einem Film. Die Person spaltet sich von der Realität ab um sich selbst zu schützen.
  • Depersonalisation Personen treten aus dem Körper und schauen von oben zu. Sie können nicht in das Geschehen eingreifen, spüren aber den Schmerz.
  • Emotionale Taubheit Depersonaliisation Verlust bzw. die Veränderung des ursprünglichen, natürlichen Persönlichkeitsgefühls. Personen können nichts empfinden. Das kann die Reaktion während dem Ereignis sein, kann aber auch länger andauern.
  • Dissoziative Amnesie Gedächnislücken Schutzmechanismus des Körpers. Die Erlebnisse werden nicht bewusst abgespeichert. Erlebtes wird gar nicht abgespeichert - erinnerung kommt nicht mehr Erlebtes wird abgespeichert, ist aber nicht abrufbar (Verborgen)kommt später wieder kommen
  • Symptome der PTBS Symptome können alleine auftreten oder zeitgleich, das muss aber nicht sein. Sie können auch in verschiedener Reihenfolge auftreten, Krankheitswertig sind Symptome erst, wenn sie über 4 Wochen andauern. Wiedererleben (Bilder, Träume)Andere Personen funktionieren als Trigger (Auslöser), auch die Medien Vermeidungman vermeidet Reize, die an das Geschehn erinnern (Orte, Personen) Angst und ErregungSchlafprobleme, Schreckhaftigkeit, Reizbarkeit
  • Erleben während dem Ereignis Dissoziation: Beeinträchtigung der Wahrnehmung Derealisationserlebnisse Depersonalisation Emotionale Taubheit Dissoziative Amnesie
  • Traumapsychologie begann nach dem Vietnam-Krieg (Die Diagnose der posttraumatischen Belastungsstörung ergab sich aus den Untersuchungen an Vietnam-Kriegsteilnehmern  in den USA) Wichtig war das schlussendlich für die Kriesversehrten, wegen den Versicherungen - sie konnten nicht mehr Arbeiten und gingen in Frühpension. Sigmund Freud hatte bereits vor über 100 Jahren panikartige Symptome als Folge von frühkindlichem sexuellen Missbrauch und diesen wiederum als Ursache für die „Hysterie“ beschrieben (musste aber widerrufen)Fall: Anna O.
  • Advertisement
  • Risikofaktoren für die Entwicklung langfristiger Beschwerden Mehfachtraumatisierung Schwere der traumatischen Situation Situation im Zusammenhang mit Lebensbedrohung Dauer der traumatischen Situation Schwere der Verletzung Vertrauensbruch bei Bekannten / Verwandten Negative Erfahrungen mit Funktionsträgern (Polizei etc) Arbeitslosigkeit Niedrige Schulbildung
  • Sekundäre Viktimisierung Der Begriff Viktimisierung wird vor allem in der Kriminologie und der Psychologie, aber auch in den Sozialwissenschaften verwendet. Wörtlich übersetzt bedeutet Viktimisierung “zum Opfer machen” oder “zum Opfer werden Er beschreibt zum einen die unmittelbaren Ursachen, Wirkungen und Folgen einer Straftat für das Opfer (primäre Viktimisierung), zum anderen aber auch die mittelbaren Folgen im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen dem Opfer und seinem sozialen Umfeld (sekundäre Viktimisierung) oder den Instanzen der sozialen Kontrolle (tertiäre Viktimisierung). Die Viktimisierung ist der zentrale Begriff in der Viktimologie, der “Lehre vom (Verbrechens-) Opfer”.
  • Sekundäre Traumatisierung Übertragung der posttraumatischen Stresssymptome auf Helferinnen. Es erfahren die Helfer viel von dem Leid, den Traumatisierungen anderer, und es stellt sich die Frage, wie sie das Erfahrene verarbeiten. Viele können gut abschalten, tragen die Sorgen anderer nicht mit nach Hause. Manche jedoch entwickeln selbst Traumatisierungssymptome und stehen nun ihrerseits vor dem Problem der Alltagsbewältigung. Man spricht hier von dem Phänomen der Sekundärtraumatisierung.
  • Retraumatisierung Erneutes Erleben eines Traumers (nochmal eine ähnliche Situation, manchmal durch Medienberichte)
  • Gesetzliche Bestimmungen der StPO §10 StPO - Beteiligung der Opfer §65 StPO - Definitionen §66 StPO - Opferrechte §67 StPO - Privatbeteiligung §68 StPO - Akteneinsicht §69 StPO - Privatrechtliche Ansprüche §70StPO - Recht auf Informationen
  • §66 StPO (Aus dem Gesetz) Abs 2 Psychosoziale und Juristische Prozessbeteiligung (1) Opfer haben - unabhängig von ihrer Stellung als Privatbeteiligte - das Recht, sich vertreten zu lassen (§ 73), Akteneinsicht zu nehmen (§ 68), vor ihrer Vernehmung vom Gegenstand des Verfahrens und über ihre wesentlichen Rechte informiert zu werden (§ 70 Abs. 1), vom Fortgang des Verfahrens verständigt zu werden (§§ 177 Abs. 5, 194, 197 Abs. 3, 206 und 208 Abs. 3), Übersetzungshilfe zu erhalten, für die § 56 sinngemäß gilt, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten (§ 165) und an einer Tatrekonstruktion (§ 150 Abs. 1) teilzunehmen, während der Hauptverhandlung anwesend zu sein und Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu befragen sowie zu ihren Ansprüchen gehört zu werden, die Fortführung eines durch die Staatsanwaltschaft eingestellten Verfahrens zu verlangen (§ 195 Abs. 1). (2) Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b ist auf ihr Verlangen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung der prozessualen Rechte der Opfer unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren, juristische Prozessbegleitung die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Die Bundesministerin für Justiz ist ermächtigt, bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich zu beauftragen, Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.
  • Vorbereitung auf das Verfahren Opfer erklärt Psychische Belastung Vorbesprechung mit dem Anwalt ("man arbeitet als Team") Wer darf Fragen stellen Antwortverhalten (was mache ich bei Gedächtnislücken?) Klären welche Personen sich im Gerichtssaal befinden (öffentlich, privat?) Welche Kleidung wird gewählt? Wie macht man die Aussage? (Vor dem Angeklagten, gesonderte Vernehmung) Medien (einschalten, oder nicht?)
  • Beteiligung zur Hauptverhandlung Treffen vor dem Ladungstermin (Opfer + Anwalt) Stressreduktion Besprechung der aktuellen Lage Gemeinsames Warten vor dem Verhandlungssaal Begleitung in den Verhandlungssaal  
  • Nach der Hauptverhandlung Nachbesprechungen zB besprechung des Urteils, rechtliche Möglichkeiten etc Gebühren
  • Reaktionen der Opfer Wut, Aggression gegenüber dem Täter Angst vor Rache des Täters / Angehörigen des Täters Unverständnis: zB bei der Kategorisierung der Schmerzen
  • Glaubwürdigkeitsproblematik Opfer können erst nach einiger Zeit über die Tat sprechen; das führt zu: Amnesien Wahrnehmungsverzerrungen (Tunnelblick, Waffenfokuseffekt etc) Konfabulationsproblematik: von fabula - Märchen Fehlfunktion des Gedächtnisses; Opfer hat Gedächtnislücken und ergänzt diese Unbewusst durch Berichte von Medien etc