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Zwischenprüfung (Subject) / RK2 - Maßnahmen (Lesson)
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- Die Durchsuchung beim Verdächtigen §102 StPO gilt jemand im Rahmen polizeilicher Ermittlungen als Verdächtiger so kann durchsucht werden: seine Wohnung andere Räume seine Person ihm gehörende Sachen wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung führen wird zur: Ergreifung Verdächtigen Auffinden von Beweismittel, Spuren oder Einziehungs- oder Verfallsgegenständen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit
- Durchsuchung bei anderen Personen § 103 (1) Satz 1 gilt jemand im Rahmen polizeilicher Ermittlungen als Unverdächtiger so kann dennoch durchsucht werden: seine Wohnung andere Räume seine Person ihm gehörende Sachen wenn Tatsachen darauf schließen lassen, dass die Durchsuchung führen wird zur: Ergreifung Beschuldigten Auffinden von bestimmten Beweismittel, Spuren oder Einziehungs- oder Verfallsgegenständen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit
- Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit §104 Durchsuchungen von Wohnung, Geschäftsräumen und befriedetem Besitztümern zur Nachtzeit dürfen nur in klar definierten Ausnahmesituationen erfolgen: bei Verfolgung auf frischer Tat bei Gefahr in Verzug zur Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen
- Form- und Ordnungsvorschriften zur Durchsuchung > Hinzuziehung bestimmter Personen als Zeugen §105 (2) > Anwesentheitsrecht des Inhabers der Räume/Sachen §106 > Mitteilung und Verzeichnis §107 > Einstweilige Beschlagnahme von Zufallsfunden § 108 > Kennzeichnung beschlagnahmter Gegenstände §109 > Durchsicht von Papieren §110
- Formvorschriften zur Beschlagnahme > binnen 3 Tagen richterliche Bestätigung beantragen, wenn Betroffener nicht anwesend oder Widerspruch erhoben hat >Belehrung über Recht auf richterliche Bestätigung > auf Verlangen Verzeichnis aushändigen > Verzeichnis erstellen > Kennzeichnungspflicht > Herausgabe
- Formvorschriften zur vorläufigen Festnahme > Eröffnungspflicht > unverzügliche Richtervorführung > Benachrichtigungspflicht/-recht
- Gebäudedurchsuchung bei Tatunverdächtigen § 103 (1) Satz 2 > bei dringendem tatverdacht: Bildung einer terroristischen Vereinigung § 129a StGB einer im § 129a StGb genannten Straftaten > zum Zwecke der Ergreifung des BESCHULDIGTEN > Verhältnismäßigkeit Anordnung: Richter, bei Gefahr in Verzug StA
- Mögliche Fluchtanreize § 112 StPO > Auffälliger Wohnungs- Arbeitsplatzwechsel > Verwendung falscher Namen oder Papiere > Frühere Flucht > fehlende familiäre/berufliche Bindungen > erkennbare vorbereitende Maßnahmen zur Flucht > Erwartung hohe Strafe
- Mögliche Fluchthemnisse $ 112 StPO > soziale Eingliederung: Familie, Beruf usw. > gesichertes Lebens- und Einkommensverhältnisse am Wohnort > hohes Alter > schlechter Gesundheitszustand > Selbstgestellung
- Mögliche Haftgründe nach § 112 StPO Flucht/Fluchtgefahr Verdunkelungsgefahr Schwere der Tat Wiederholungsgefahr § 112a StPO
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- Voraussetzungen zur Identitätsfeststellung Straftat verdächtig: wenn der Schluss auf die Begehung einer Straftat, auch strabaren Versuchs, gerechtfertigt ist und Anhaltspunkte vorliegen, die die Täterschaft oder Teilnehmer des Betroffenen als möglich erscheinen lassen. Polbea oder Staatsanwalt
- Wann liegt dringender Tatverdacht vor? ... nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der BS als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.
- Wann liegt Gefahr in Verzug vor? ... wenn nicht auf den Erlass eines richterlichen HB gewartet werden kann, denn ansonsten ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie die Person dem Strafverfahren entziehen würde.
- Was bedeutet die vorläufige Festnahme § 127 II StPO? ...ist die einstweilige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Strafverfolgung aufgrund der Voraussetzungen eines Haftbefehls.
- Was beinhaltet der Begriff Identität? Personendaten, die es ermöglichen die Persönlichkeit des betroffenen eindeutig festzulegen um ihn später jederzeit zuverlässig und ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten zu erreichen. Vor- und Familienname Geburtsname, Geburtstag und -ort aktuelle Wohnanschrift
- Was besagt der § 163 b (1) StPO ? Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung seiner Identität treffen.
- Was sind Einziehungsgegenstände §74 StGB? jene, die durch eine vorsätzliche Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind. Bsp: Gefälschte Münzen oder Urkunden, Tatwaffen, Tatwerkzeuge, das zum abtransport der Diebesbeute benutzte Fahrzeug.
- Was sind Verfallsgegenstände §73 StGB ? sind solche, die als Vermögensvorteil aus einer rechtwidrigen Tat dem Täter oder Teilnehmer zugekommen sind. Diebesgut, Jagdbeute, Tatentgelt.
- Welche Formvorschrift muss bei der IDF beachtet werden? Behlerungspflicht: Dem Verdächtigen ist zu eröffnen, welcher Straftat er verdächtig ist.
- Welche Maßnahmen dürfen gemäß der Generalklausel zur IDF getroffen werden? Anhalten Befragen Aufforderung sich auszuweisen = Freiheitsbeschränkende Maßnahmen
- Welche weitergehende Maßnahmen sind zulässig, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festzustellen ist? Festhalten Durchsuchung der Person + mitgeführten Sachen ED-Behandlung = Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Wer befugt über die Anordnung und Durchführung der IDF ? Beamte des Polizeidienstes und Staatsanwalt
- Wer darf eine Beschlagnahme anordnen? Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden.
- Wer ist Beschuldigter? ... jede Person, gegen die wegen begründeten Verdachts einer Straftat konkrete Ermittlungshandlungen mit dem Ziel der Anzeigenerstattung eingeleitet wird.
- Wie ist die Nachtzeit geregelt? 01.04 bis 30.09. - 21Uhr bis 04Uhr 01.10 bis 31.03. - 21Uhr bis 06Uhr
- Woraus besteht das Durchsuchen der Person gem. §102 StPO? ...im Suchen nach Sachen oder Spuren in oder unter der am Körper getragenen Kleidung sowie auf der Körperoberfläche und in natürlichen Körperöffnungen, die ohne medizinische Eingriffe einzusehen sind.
- § 94 (1) - Sicherstellung Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in einer anderen Weise sicherzustellen.
- § 94 (2) - Beschlagnahme Sie hat zu erfolgen, wenn die Beweisgegenstände sich im Gewahrsam einer Person befinden und nicht freiwillig herausgegeben werden.