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Bilanz und Erfolgsrechnung (Subject) / Gewinn und Verlustrechnung VL 11 (Lesson)

Gewinn und Verlustrechnung Anhang / Lagebericht Finanzberichterstatung

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  • Erfolgsermittlung mit Hilfe von Bilanz und GuV Bilanz: EK am Ende des GJ ./. EK zu Beginn des GJ + Gewinnausschüttungen bzw. Entnahmen ./. Einlagen = Erfolg GuV: Erträge der Periode ./. Aufwendungen der Periode = Erfolg
  • GuV Verfahren Umsatzkostenverfahren [Nettomethode] Nur Aufwendungen für Verkaufte Güter werden berücksichtigt Gesamtkostenverfahren [Bruttomethode] sämtliche Aufwendungen (auch für hergestellte, aber noch nicht veräußerte Güter) werden berücksichtigt Bestandsmehrungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen werden den Umsatzerlösen hinzugerechnet Beide Verfahren führen zum gleichen Ergebnis --> §275 HGB: Wahlrecht zw. Gesamt- u. Umsatzkostenverfahren
  • GuV / Gesamtkosteund verfahren Ertrag: Umsatzerlöse der Periode +Bestandserhöhungen fertiger u. unfertiger Erzeugnisse +andere aktivierte Eigenleistungen ./. Aufwand: Produktionsaufwendungen der Periode + Bestandsminderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse = Erfolg
  • GuV / Umsatzkostenverfahren Ertrag: Umsatzerläse der Periode ./. Aufwand Umsatzaufwand = Produktionsaufwand +/- Bestandsänderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse ./. Aufwand für andere aktivierte Eigenleistungen = Erfolg
  • Unterschied zw. den Verfahren im Ausweis der angefallenen Aufwendungen beim Gesamtkostenverfahren wird der Aufwand nach Kostenarten gegliedert (z.B. Materialaufwand, Personalaufwand usw.) beim Umsatzkostenverfahren werden die Aufwendungen den Funktionsbereichen (Kostenstellen) Produktion, Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung zugeordnet werden nur biem Umsatzkostenverfahren lässt sich somit eine Bruttomarge (=Bruttogewinn in Prozenten der Umsatzerlöse) errechnen.
  • Handelsrechtliche Erfolgsspaltung Für besseren Einblick in die Ertragslage der UN u. Informationsfunktion wird aufgespalten: das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit das außerordentlicher Ergebnis Betriebsergebnis +/- Finanzergebnis = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +/- außerordentliches Ergebnis - Steuern Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
  • GuV (income statement) Verfahren Gesamtkostenverfahren = nature of expense method Umsatzkostenverfahren = cost of sales method (!bevorzugt!) Wahlrecht.
  • GuV IFRS Gliederung: geringe Midestgliederungsvorschriften Aufnahme weiterer relevanter Posten Erfolgsspaltung: separater Ausweis Ergebnis der betr. Tätigkeit Finanzergebnis Ergebnis aus der Aufgabe von Geschäftsbereichen kein Ausweis eines außerordentliches Ergebnisses --> Abweichung HGB Ausweis eines Ergebnisses je Aktie --> Abweichung HGB Ziel: Verbesserung der Vergleichbarkeit der Gewinne
  • GuV Vergleich HGB/IFRS Zur Verfügung stehende Methoden übereinstimmend Kont.Europa --> Gesamtkostenverf. Anglosachs. --> Umsatzkostenverf Gliederungsvorschriften nach HGB differenzierter ; nach IFRS Wesentlichkeit derPosition entscheidend Erfolgsspaltung nach HGB differenzierter (kein Ausweis eines außerordentlichen Ergebnisses nach IFRS) keine Verpflichtung zum Ausweis des Ergebnisses je Aktie nach HGB EK-Veränderungen der GuV-Rechung nach HGB stimmt mit Bilanz überein, da erfolgsneutrale Zuschribungen nach HGB nicht zulässig sind
  • Anhang - HGB Bilanzen stellen die Vernögenslage eines UN komprimiert in Zahlenform dar. Vorteil: Gegenüberstellungder VGen und Schulden und (als Saldo) des EK bieten einen schnellen Überblick über die wichtigsten Bilanzposten eines UN Nachteil: die Entwicklung der Werte ist nur schwer nachvollziehbar Für Kapitalgesellschaften ist der Anhang neben Bilanz und GuV dritter Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses
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  • Funktionen des Anhangs Interpretationsfunktion Erläuterung der Bilanz u. GuV ; Erklärungen zum Inhalt und Entstehen einzelner Posten Korrekturfunktion zus. Angaben zur Vermeidung von Fehlinterpretationen ; Berichterstattung ü. Abweichungen vom Vorjahr Entlastungsfunktion Nutzung von Ausweiswahlrechten ; Verlagerung von Angaben aus der Bilanz in den Anhang Ergänzungsfunktion zus. Info die sich nicht auf Zahlenangaben in der Bilanz u. GuV beziehen
  • Anhangangaben Info zu den angewnadten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Grundlagen der Währungsumrechnung Erläuterung der Bilanz- und GuV-Positionen Gründe, die die Annahme einer betr. Nutzungsdauer eines Firmenwerts>5 J. rechtfertigen das vom Abschlussprüfer für das GJ berechnete Gesamthonorar Anagaben zu Finanzinstrumenten Angaben zu Geschäften und Nahestehenden Bei aktivierung immat. WG des AV nach §248 HGB Angaben zu Forschungs- und Entwicklungskosten  
  • Anhang (notes) IFRS notes = Pflichtbestandteil eines IFRS-Abschlusses Funktionen/Ziele: Informationsfunktion, insb. Erläuterungs-/Ergänzungsfunktion (fair presentation / decision usefulness) Anhangsangaben: allg. Angaben Postenerläuterungen sonst. Angaben -Stellenwert der "notes" im IFRS deutlich höher als Anhang im HGB-Anhangsangaben nach IFRS umfangreicher, da wichtiger Instrument zur Vermittlung entscheidungsnützlicher Info
  • Lagebericht eigenständiges Berichtinstrument neben dem Jahresabschluss Aufstellungspflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften Konzernlagebericht für UN, die zur Aufstellung eines Konzernabschlussesverpflichtet sind Funktionen: Informationsfunktion Rechenschaftsfunktion
  • Bestandteile des Lageberichts Pflichtbestandteile §289 (1) HGB: Wirtschaftsbericht Strategiebericht Chancen-/Risikobericht Sollbestandteile §289 (2) HGB: Nachtragsbericht Forschungs- u. Entwicklungsbericht Risikomanagementbericht (für Finanzinstrumente)
  • Finanzberichterstattung / Zwischenberichterstattung Ziel: Veröfentlichung aktueller Daten, um Zeitnahe Infos über die Vermögens-, Finanz- u. Ertragslage des UN sowie die künftige Entwicklung des GJ zu geben: zum Schutz des Anlegers zum Schutz des Kapitalmarktes Methoden: Integrativer Ansatz Eigenständiger A. Kombinierter A.
  • Finanzberichterstattung Ad-hoc-Publizität Verpflichtete UN: Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind. Veröffentlichungspflichtige Sachverhalte: Stimmrechtsanteile / Gesamtstimmrechte Kapitalmaßnahmen Übernahmeangebote Director's Dealings sog. Gewinnwarnungen bei Verstößen --> Schadensersatzpflicht